München:

Erneut Verkehrsblockaden im Namen des Klimaschutzes/ Bayerns Justizminister Eisenreich warnt: „Die Versammlungs- und Meinungsfreiheit enden dort, wo das Strafrecht beginnt. Der Klimaschutz rechtfertigt keine Straftaten.“

In den vergangenen Wochen häufen sich Protestaktionen, bei denen die Aktivisten teils zu drastischen Mitteln greifen. Heute (5. Dezember) blockierten mehrere Aktivisten eine der Hauptverkehrsadern Bayerns, die Bundesautobahn 9.

Der bayerische Justizminister Georg Eisenreich warnt: „Klimaschutz ja. Straftaten nein. In Deutschland darf jeder öffentlich seine Meinung sagen und friedlich und ohne Waffen demonstrieren. Die Meinungsfreiheit und das Versammlungsrecht sind ein hohes Gut. Die Versammlungs- und Meinungsfreiheit enden aber dort, wo das Strafrecht beginnt. Der Klimaschutz rechtfertigt keine Straftaten. Straftaten dürfen nicht hingenommen werden. Blockaden von (oder andere Eingriffe in) Flughäfen und Autobahnen haben eine neue Dimension. Die Strafgesetze sind konsequent anzuwenden.

Demonstrantinnen und Demonstranten muss klar sein: Nötigung und gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr können auch mit Freiheitsstrafe geahndet werden, im Falle des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.

Jeder darf sich für den Klimaschutz einsetzen und für seine Ziele demonstrieren. Wir sehen inzwischen Radikalisierungstendenzen eines Teils der Aktivisten. Ein Teil der Klimaaktivisten gefährdet die Gesundheit und das Leben anderer Menschen. Das darf der Rechtsstaat nicht akzeptieren. So genannte Klimaaktivisten, die die Gesundheit und das Leben anderer Menschen gefährden, sind Kriminelle.“

Welche Straftaten kommen insbesondere in Betracht?

Nötigung (§ 240 StGB) kommt in Betracht, wenn Teilnehmer durch Sitzstreiks und Festkleben auf der Fahrbahn bewusst und gewollt erhebliche Blockaden auslösen oder aktiven Widerstand gegen das Wegtragen leisten. Es drohen Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.

Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB): Es drohen Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.

Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315b StGB). Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs z. B. dadurch beeinträchtigt, dass Hindernisse aufgestellt und dadurch Menschen oder Sachwerte gefährdet werden, kann mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft werden.

Behinderung von hilfeleistenden Personen (§ 323c Absatz 2 StGB). Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not eine Person behindert, die einem Dritten Hilfe leistet oder leisten will, kann mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft werden.

Sachbeschädigung (§ 303 Absatz 1 und 2 StGB). Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört oder unbefugt ihr Erscheinungsbild nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert, dem droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe.

Quelle: stmj.bayern.de

Von redaktion

Versäumt

LENK KOMMUNity Netzwerktreffen in Regensburg Aiwanger: „Unsere Kommunen schaffen die Grundlage für eine sichere und bezahlbare Energieversorgung“; Glauber: „Klimaschutz und Klimaanpassung gelingen nur gemeinsam mit den Kommunen“ Bayerns Energieminister Hubert Aiwanger und der bayerische Umweltminister Thorsten Glauber haben dem Leiter der LENK, Dr. Ulrich Buchhauser (Mitte) symbolisch ein Steuerrad zum 5-jährigen Jubiläum überreicht.Foto: StMUV   Download Beim Rundgang informierten sich Bayerns Energieminister Hubert Aiwanger und der bayerische Umweltminister Thorsten Glauber über aktuelle Themen der Kommunen im Bereich Energiewende.Foto: StMWi   Download REGENSBURG  Kommunale Erfolgsgeschichten zum Klimaschutz, Best-Practice für eine gelungene Energiewende vor Ort und Austausch zwischen Landes- und Kommunalpolitik auf Augenhöhe standen beim fünften Netzwerktreffen der Landesagentur für Energie und Klimaschutz (LENK) im Mittelpunkt. Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger und Umweltminister Thorsten Glauber thematisierten gemeinsam mit Vertretern der Kommunen aktuelle Herausforderungen und Perspektiven der kommunalen Energiewende und würdigten erfolgreiche Praxisbeispiele.   Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger: „Die Kommunen sind die Macher der Energiewende. Hier werden Projekte angestoßen, Flächen ausgewiesen und Bürger mitgenommen. Damit die Energiewende gelingt, muss sie wirtschaftlich vernünftig, technologisch offen und vor Ort umsetzbar sein. Unsere Städte, Gemeinden und Landkreise zeigen jeden Tag, wie das funktioniert.“   Im Rahmen des Netzwerktreffens wurde die LENK zudem anlässlich ihres fünfjährigen Bestehens gewürdigt. Seit ihrer Gründung im Jahr 2020 hat sich die Landesagentur als zentrale Ansprechpartnerin für Kommunen im Bereich Energie und Klimaschutz etabliert und leistet einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Energiewende und des Klimaschutzes in Bayern.   Umweltminister Thorsten Glauber betont: „Die mehr als 2.000 Landkreise, Städte und Gemeinden im Freistaat sind zentrale Akteure auf dem Weg zu einem klimaneutralen Bayern. Durch ihr Engagement mit den Menschen vor Ort tragen sie maßgeblich dazu bei, Klimaschutz und Klimaanpassung Hand in Hand weiter voranzubringen.“   Die LENK KOMMUNity ist die zentrale Plattform der Landesagentur für Energie und Klimaschutz für Wissensaustausch und Vernetzung kommunaler Mitarbeiter in den Bereichen Klimaschutz, Klimaanpassung und Energie. Seit 2021 unterstützt sie Bayerns Kommunen mit Fachinformationen, Online-Veranstaltungen sowie einem landesweiten Netzwerk aus über 1.600 Klimaschutzmanagern und politischen Entscheidungsträgern. Das jährlich stattfindende Netzwerktreffen ergänzt das Angebot seit 2022 und bietet Raum für fachlichen Austausch, Praxisberichte und neue Kooperationen. Das diesjährige Netzwerktreffen fand am 15. und 16. Juni 2026 im Marinaforum Regensburg statt. Im Mittelpunkt standen erfolgreiche Praxisbeispiele aus Bayerns Kommunen sowie aktuelle Fragen der kommunalen Energie- und Klimapolitik.   Als Kompetenz- und Beratungsstelle der Bayerischen Staatsregierung unterstützt die Landesagentur für Energie und Klimaschutz die Umsetzung der Energiewende und der bayerischen Klimaschutzoffensive. In landesweiten Kampagnen informiert die LENK über Energiewende und Klimaschutz, setzt eigene Projekte um und begleitet Maßnahmen. Die Fachaufsicht über die Landesagentur mit Sitz in Regensburg haben das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz und das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.   Weitere Informationen gibt es auf www.lenk.bayern.de.