München – Aschaffenburg:

Alle Landgerichte in Bayern setzen die elektronische
Akte ein / Justizminister Eisenreich: „Das Landgericht Aschaffenburg führt
die E-Akte ein. Damit arbeiten nun alle 22 bayerischen Landgerichte mit
der E-Akte. Die Justiz treibt die Digitaloffensive voran.“ Die
Regeleinführung der E-Akte an den Landgerichten in Zivilsachen erster
Instanz und Oberlandesgerichten in Zivilsachen wird Ende dieses Jahres abgeschlossen sein.

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Alle bayerischen Landgerichte und zwei der drei Oberlandesgerichte
setzen die E-Akte ein. Nach den Landgerichten Landshut, Regensburg, Coburg,
Ingolstadt, Weiden i.d.OPf., Hof, Amberg, Würzburg, Memmingen,
Ansbach, Nürnberg-Fürth, Passau, Kempten (Allgäu), Bamberg,
Schweinfurt, Traunstein, München I, Augsburg, Bayreuth, Deggendorf,
München II sowie den Oberlandesgerichten München und Nürnberg
wird nun am Landgericht Aschaffenburg die E-Akte regulär eingeführt.
Ab kommenden Montag (21. November) setzt das Gericht bei neuen Zivilverfahren
erster Instanz nur noch elektronische Akten ein. Der bayerische
Justizminister Georg Eisenreich: „Die Welt wird
immer digitaler. Die Justiz treibt die Digitaloffensive weiter voran. Das
Landgericht Aschaffenburg führt die E-Akte ein. Damit arbeiten
nun alle 22 bayerischen Landgerichte in erstinstanzlichen Zivilsachen mit
elektronischen Akten. Das verkürzt Verfahren, erspart Wartezeiten
und schützt in Zeiten der Pandemie die Gesundheit der Prozessbeteiligten.“
Bis heute wurden über 130.000 Verfahren rein elektronisch
geführt. Minister Eisenreich: „Wir
müssen bis Ende 2025 127 Standorte mit etwa 15.000 Arbeitsplätzen
mit der elektronischen Akte ausstatten. Wir wollen und werden das früher
schaffen.“ Bei den Amtsgerichten wurde die elektronische Aktenführung
in Zivil- und Familiensachen zunächst bei den Amtsgerichten Straubing,
Dachau und Regensburg pilotiert. Aufgrund der guten Erfahrungen im Rahmen
der Pilotierung hat zwischenzeitlich auch die Regeleinführung bei
den Amtsgerichten in diesen Bereichen begonnen. Im Zuge dessen erfolgt
sukzessive auch die Umstellung der Landgerichte auf eine elektronische
Aktenführung in zweitinstanzlichen Zivilsachen, so dass durchgängig
elektronisch gearbeitet werden kann. Zudem wird die elektronische
Akte derzeit an fünf Amtsgerichten in besonderen Rechtsgebieten erprobt:
Beim Amtsgericht Kelheim in Grundbuchsachen, beim Amtsgericht Erlangen
in Betreuungs- und Grundbuchsachen, beim Amtsgericht Regensburg in Immobiliarvollstreckungssachen,
beim Amtsgericht Ingolstadt in Insolvenzsachen und beim Amtsgericht Fürth
in Nachlasssachen. Der elektronische Rechtsverkehr
ist bereits bei allen Gerichten im Freistaat eingeführt. Der
Freistaat Bayern setzt neben der E-Akte auch auf Videotechnik. Minister
Eisenreich: „Tausende Zivilprozesse werden an Bayerns Gerichten
inzwischen digital als Videokonferenz geführt. Unser Ziel war es,
die Gerichte flächendeckend mit mobilen Videokonferenzanlagen
auszustatten. Im Juli 2021 haben wir unser Ziel erreicht: Seit Juli 2021
haben alle 99 bayerischen Gerichte Zugang zu einer Anlage. Insgesamt wurden
hierfür 126 Videokonferenzanlagen beschafft. Zum Ausbau der Videoverhandlungen
setzt die Justiz neben der Ausstattung der Gerichte mit Videokonferenzanlagen
auch auf ein Video-Konferenz-Tool. Nach einer erfolgreichen
Pilotphase wurde der Einsatz bayernweit freigegeben. Das bayerische Justizministerium
geht davon aus, dass im Jahr 2021 rund 10.000 Videoverhandlungen durchgeführt
wurden. Ob sich ein Verfahren für eine Videoverhandlung anbietet,
entscheidet der jeweilige Richter/die jeweilige Richterin.“ Auf
dem Weg zu einem modernen Zivilprozess sieht der bayerische Justizminister
aber noch erheblichen rechtspolitischen Handlungsbedarf.
Vorschläge zur Modernisierung des Zivilprozesses liegen vor. Er fordert
das Bundesjustizministerium zu schnellerem Handeln auf. Eisenreich:
„Die Zivilprozessordnung ist für die Papierakte gemacht, nicht
für die elektronische Akte. Eine Modernisierung des Zivilprozesses
ist daher notwendig. Der Bund muss jetzt tätig werden. Wir brauchen
eine breit geführte Diskussion, die alle Akteure einbezieht: Gerichte,
Rechtsanwälte, Wissenschaftler, Wirtschaft, Verbraucherverbände.“
Und auch grenzüberschreitend will Bayern das Verhandeln erleichtern.
Auf bayerische Initiative hat die Justizministerkonferenz im Frühjahr
2021 das Bundesjustizministerium aufgefordert, sich für eine umfassende
Rechtsgrundlage auf europäischer Ebene einzusetzen. Eisenreich:
„Der Reformprozess ist dringend notwendig. Die Justiz will die Chancen
der Digitalisierung nutzen. Jetzt sind Berlin und Brüssel gefordert.“
Eisenreich bedankte sich abschließend bei Andreas
Burghardt, dem Präsidenten des Landgerichts Aschaffenburg: „Für
Ihr großes Engagement bei der Digitalisierung der Justiz am Landgericht
Aschaffenburg darf ich mich bei Ihnen und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
herzlich bedanken.“

Quelle:stmj.bayern.de

Von redaktion