München:

Kindesmissbrauch in Kirche, Vereinen und Organisationen: Bayern will Fürsorge- und Aufsichtspersonen bei schwerem Versagen zur Verantwortung ziehen / Justizminister Eisenreich: „Es ist Aufgabe des Rechtsstaats, Kinder bestmöglich zu schützen. Deshalb wollen wir eine Schutzlücke im Strafrecht schließen.“ / Justizministerin Gentges: „Das Versagen von Aufsichtspflichtigen ist struktureller Bestandteil des sexuellen Missbrauchs. So müssen wir es auch behandeln. “

Die Debatte zu Kindesmissbrauch in der katholischen Kirche hat auch eine öffentliche Debatte über das Versagen von Fürsorge- und Aufsichtspersonen ausgelöst. Anlass waren beispielsweise Fälle, in denen Geistliche nach Bekanntwerden ihrer Missbrauchstaten – teils sogar nach einschlägiger Verurteilung – weiter in der Seelsorge eingesetzt wurden. Der Vorsitzende der 93. Justizministerkonferenz und bayerische Justizminister Georg Eisenreich: „Nach geltendem Recht können Personen, die durch ihr Tun oder – vor allem – Unterlassen sexuellen Missbrauch von Kindern fördern, nur in besonderen Konstellationen strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Bei Taten des sexuellen Missbrauchs setzt dies stets Vorsatz voraus. Bei einer Körperverletzung kann hingegen bereits einfache Fahrlässigkeit zu Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren führen. Es ist unverständlich, warum der strafrechtliche Schutz vor Körperverletzungen an dieser Stelle weiter reicht als bei sexuellem Missbrauch von Kindern. Diese Schutzlücke muss der Bundesgesetzgeber aus meiner Sicht schließen.“

Bayern und Baden-Württemberg bringen dazu einen Antrag bei der 93. Justizministerkonferenz (1./2. Juni) ein. Eisenreich: „Es ist die Aufgabe des Rechtsstaates, Kinder bestmöglich zu schützen. Der Bund hat jüngst – wie seit langem von Bayern gefordert – den Kindesmissbrauch vom Vergehen zu dem hochgestuft, was er ist: ein Verbrechen. Wir fordern den Bundesgesetzgeber auf, zusätzlich Fälle in den Blick zu nehmen, in denen fürsorge- oder aufsichtspflichtige Personen eine fremde Missbrauchstat durch grobes Fehlverhalten fördern.“

Eine rechtspolitische Debatte über die strafrechtliche Verantwortung dieses Personenkreises ist bislang trotz erschütternder Missbrauchstaten ausgeblieben. Die Fragestellung reicht dabei weit über den kirchlichen Bereich hinaus. Eisenreich: „Die große Mehrheit der Aufsichtspersonen in Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften, in Schulen, in Sportvereinen oder in Ämtern setzt sich mit großem Engagement für das Wohl von Kindern ein. Diesen Menschen möchte ich ausdrücklich danken. Wer aber bei der Aufsichtspflicht in Fällen von Kindesmissbrauch schwer versagt, der muss nach dem Willen Bayerns mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.“

Die baden-württembergische Justizministerin Marion Gentges: „Beim sexuellen Missbrauch von Kindern hinterlässt nicht nur das physische Leid tiefe Spuren. Fast genauso schwer wiegt – das ist aus vielen Opferberichten bekannt – die Erfahrung, dass fürsorgepflichtige Bezugspersonen wegschauen. Das Kind leidet doppelt: Es ist hilflos schrecklichen körperlichen Qualen ausgesetzt, und ausgerechnet die Person, von der es sich Schutz und Hilfe verspricht, stellt sich blind und taub und lässt den Täter so gewähren. Das hinterlässt in der Psyche des Kindes unvorstellbar tiefe Brüche, die oft ein Leben lang nicht mehr heilen. Das Versagen von Aufsichtspflichtigen ist struktureller Bestandteil des sexuellen Missbrauchs. So müssen wir es auch behandeln. Deshalb haben wir zusammen mit Bayern diesen Vorstoß auf der Justizministerkonferenz eingebracht.“

Die beiden Länder setzen sich für die Schaffung eines neuen Paragrafen im Strafgesetzbuch (§ 176f StGB) ein. Vorgeschlagen wird eine ausgewogene Regelung, die dem wichtigen Ziel des Kindesschutzes vor Missbrauch effektiv dient und gleichzeitig keine unangemessenen Sanktionsrisiken schafft. Sie soll deshalb auf Fälle schweren Versagens, also grober Pflichtverletzungen, von fürsorge- oder aufsichtspflichtigen Personen beschränkt werden. Die Strafbarkeit sollte auch voraussetzen, dass es tatsächlich zum sexuellen Missbrauch eines Kindes gekommen ist, der durch pflichtgemäßes Verhalten verhindert oder zumindest erschwert worden wäre. Eisenreich: „Für diese Fälle schlagen wir eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vor. Es geht hier um den Schutz unserer Kinder.“

Hinweis: Die 93. Justizministerkonferenz findet am 1. und 2. Juni in Hohenschwangau (Bayern) statt.

Quelle: stmj.bayern.de

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Versäumt

LENK KOMMUNity Netzwerktreffen in Regensburg Aiwanger: „Unsere Kommunen schaffen die Grundlage für eine sichere und bezahlbare Energieversorgung“; Glauber: „Klimaschutz und Klimaanpassung gelingen nur gemeinsam mit den Kommunen“ Bayerns Energieminister Hubert Aiwanger und der bayerische Umweltminister Thorsten Glauber haben dem Leiter der LENK, Dr. Ulrich Buchhauser (Mitte) symbolisch ein Steuerrad zum 5-jährigen Jubiläum überreicht.Foto: StMUV   Download Beim Rundgang informierten sich Bayerns Energieminister Hubert Aiwanger und der bayerische Umweltminister Thorsten Glauber über aktuelle Themen der Kommunen im Bereich Energiewende.Foto: StMWi   Download REGENSBURG  Kommunale Erfolgsgeschichten zum Klimaschutz, Best-Practice für eine gelungene Energiewende vor Ort und Austausch zwischen Landes- und Kommunalpolitik auf Augenhöhe standen beim fünften Netzwerktreffen der Landesagentur für Energie und Klimaschutz (LENK) im Mittelpunkt. Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger und Umweltminister Thorsten Glauber thematisierten gemeinsam mit Vertretern der Kommunen aktuelle Herausforderungen und Perspektiven der kommunalen Energiewende und würdigten erfolgreiche Praxisbeispiele.   Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger: „Die Kommunen sind die Macher der Energiewende. Hier werden Projekte angestoßen, Flächen ausgewiesen und Bürger mitgenommen. Damit die Energiewende gelingt, muss sie wirtschaftlich vernünftig, technologisch offen und vor Ort umsetzbar sein. Unsere Städte, Gemeinden und Landkreise zeigen jeden Tag, wie das funktioniert.“   Im Rahmen des Netzwerktreffens wurde die LENK zudem anlässlich ihres fünfjährigen Bestehens gewürdigt. Seit ihrer Gründung im Jahr 2020 hat sich die Landesagentur als zentrale Ansprechpartnerin für Kommunen im Bereich Energie und Klimaschutz etabliert und leistet einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Energiewende und des Klimaschutzes in Bayern.   Umweltminister Thorsten Glauber betont: „Die mehr als 2.000 Landkreise, Städte und Gemeinden im Freistaat sind zentrale Akteure auf dem Weg zu einem klimaneutralen Bayern. Durch ihr Engagement mit den Menschen vor Ort tragen sie maßgeblich dazu bei, Klimaschutz und Klimaanpassung Hand in Hand weiter voranzubringen.“   Die LENK KOMMUNity ist die zentrale Plattform der Landesagentur für Energie und Klimaschutz für Wissensaustausch und Vernetzung kommunaler Mitarbeiter in den Bereichen Klimaschutz, Klimaanpassung und Energie. Seit 2021 unterstützt sie Bayerns Kommunen mit Fachinformationen, Online-Veranstaltungen sowie einem landesweiten Netzwerk aus über 1.600 Klimaschutzmanagern und politischen Entscheidungsträgern. Das jährlich stattfindende Netzwerktreffen ergänzt das Angebot seit 2022 und bietet Raum für fachlichen Austausch, Praxisberichte und neue Kooperationen. Das diesjährige Netzwerktreffen fand am 15. und 16. Juni 2026 im Marinaforum Regensburg statt. Im Mittelpunkt standen erfolgreiche Praxisbeispiele aus Bayerns Kommunen sowie aktuelle Fragen der kommunalen Energie- und Klimapolitik.   Als Kompetenz- und Beratungsstelle der Bayerischen Staatsregierung unterstützt die Landesagentur für Energie und Klimaschutz die Umsetzung der Energiewende und der bayerischen Klimaschutzoffensive. In landesweiten Kampagnen informiert die LENK über Energiewende und Klimaschutz, setzt eigene Projekte um und begleitet Maßnahmen. Die Fachaufsicht über die Landesagentur mit Sitz in Regensburg haben das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz und das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.   Weitere Informationen gibt es auf www.lenk.bayern.de.