Berlin:

Habeck vereinfacht Regeln für öffentliche Beschaffungen im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg

Die Vergaberegeln für die öffentliche Verwaltung werden für Einkäufe unter 10.000 EUR vereinfacht,
insofern diese im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg gegen die Ukraine erfolgen. Bund, Länder und
Kommunen sollen damit schneller auf die Folgen des Krieges reagieren können. Insbesondere
Anschaffungen, die nötig werden, um die aus der Ukraine geflüchteten Menschen angemessen und sicher
unterzubringen sowie für ihre Verpflegung und medizinische Versorgung zu sorgen, sollen so
erleichtert werden. Auch notwendige Investitionen öffentlicher Stellen in die Cybersicherheit und
Energieversorgung sollen damit vereinfacht werden. Das Bundeskabinett hat zu heute den notwendigen
rechtlichen Rahmen dazu gebilligt. Das Bundewirtschafts- und Klimaschutzministerium hat alle
öffentliche Beschaffungstellen entsprechend informiert.


Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck: „Im Zuge des Krieges in der Ukraine
stehen viele öffentliche Stellen unter enormen Handlungsdruck. Menschen, die aus der Ukraine
flüchten, müssen angemessen untergebracht und versorgt werden, öffentliche Einrichtungen müssen
gegebenenfalls neue Verträge schließen. Bei alldem sind schnelle und einfache Vergabeverfahren
essentiell, um alles, was kurzfristig nötig ist, auch einkaufen zu können.“
Die Bundesergierung hat heute zwei Maßnahmen auf den Weg gebracht, die einen verlässlichen Rahmen
für einen schnellen und bedarfsgerechten öffentlichen Einkauf bieten und schnelles Handeln auf
sicherer Grundlage ermöglichen.
Für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung hatte die Bundesregierung bereits
Verfahrenserleichterungen beschlossen. Auch für die übrige Bundesverwaltung gelten seit heute bei
der Beschaffung von Liefer- und Dienstleistungen mit einem voraussichtlichen Auftragswert bis 5.000
Euro und für Bauleistungen bis 8.000 Euro (jeweils ohne Umsatzsteuer), die im Zusammenhang mit dem
russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine stehen, erweiterte Möglichkeiten zur Direktvergabe. Die
Erleichterungen finden auch Anwendung auf die Empfänger von Fördermitteln (Zuwendungsempfänger) des
Bundes und sind bis 31.12.2023 befristet.
Ergänzend hat das Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz in Abstimmung mit dem für
öffentliche Aufträge im Baubereich zuständigen Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und
Bauwesen in einem Rundschreiben insbesondere über die Möglichkeiten von Dringlichkeitsvergaben und
weiteren Beschleunigungs- und Erleichterungsmaßnahmen für Beschaffungen im Zusammenhang mit dem
Krieg gegen die Ukraine unter- und oberhalb der EU-Schwellenwerte informiert. Diese Hinweise sollen
unter anderem den Kommunen mehr Sicherheit bei ihren dringlichen Vergaben, etwa für die Versorgung
der ukrainischen Flüchtlinge, geben.

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2022/04/20220413-habeck-vereinfacht-regeln-fur-offentliche-beschaffungen-im-zusammenhang-mit-dem-ukraine-krieg.html

Quelle: abo-bmwi.de

Von redaktion