Berlin:

Luftqualität

Bundestag beschließt strengere Vorgaben für Abgase aus Großfeuerungs-
und Abfallverbrennungsanlagen

Der Deutsche Bundestag hat heute schärfere Grenzwerte für
Quecksilberemissionen und andere Schadstoffe für Großfeuerungsanlagen
beschlossen. Betroffen sind industrielle Anlagen wie Kraftwerke, die
fossile und biogene Energieträger durch Verbrennung in Energie umwandeln.
Zugleich sinken künftig die Grenzwerte für Methanemissionen aus
Gasmotoren-Kraftwerken sowie für den Ausstoß von Stickstoffoxid, zum
Beispiel aus Kohlekraftwerken. Der Bundesrat hatte der Verordnung bereits
mit Maßgaben zugestimmt, die nun vom Bundestag übernommen wurden. Die
Verordnung tritt nach ihrer Verkündung in Kraft.

Mit der heute beschlossenen Verordnung werden die Emissionsgrenzwerte für
Großfeuerungsanlagen, Abfallmitverbrennungsanlagen und Anlagen zur
Herstellung organischer Grundchemikalien an den Stand der Technik
angepasst. Das sind z.B. strengere Anforderungen an die Emissionen von
Staub, Stickstoffoxide und Schwefeloxide, Formaldehyd und Methan. Für
einzelne Luftschadstoffe, wie Quecksilber, werden die
Emissionsanforderungen deutlich verschärft. Die Verordnung verbindet die
Neufassung der Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und
Verbrennungsmotoranlagen mit der Änderung der Verordnung über die
Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen.

Künftig sinkt etwa der Tagesmittelwert für Quecksilberemissionen von 30
Mikrogramm auf 20 Mikrogramm pro Kubikmeter Abgasluft. Zusätzlich werden
dem Stand der Technik angemessene Jahresmittelwerte für
Quecksilber-Emissionen von Großfeuerungsanlagen eingeführt, die sich zum
Beispiel nach Art der Kohle, dem Alter oder der Größe der Anlage richten.
Denn jede Anlage soll nicht weniger als das leisten, was technisch möglich
und ökonomisch sinnvoll ist. Außerdem sinken die Regelanforderungen für
bestehende große Kohlekraftwerke von heute 10 µg/m³ im Jahresmittel auf
4 bzw. 5 µg/m³ und nach etwa vier Jahren noch einmal um jeweils 1 µg/m³
auf dann 3 bzw. 4 µg/m³. Insgesamt sind etwa 580 Großfeuerungsanlagen in
Deutschland betroffen. Die Umsetzung der Emissionsgrenzwerte aus der heute
beschlossenen Verordnung stellt aktuell den Handlungsrahmen der Betreiber
dar.

Mit der Verordnung folgt die Bundesregierung den Vorgaben aus den
Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken für
Großfeuerungsanlagen (BVT). Diese wurden 2017 von den EU-Mitgliedstaaten
beschlossen und schreiben für Industrieanlagen in der EU
Schadstoffgrenzwerte fort, um damit den inzwischen verbesserten technischen
Möglichkeiten zu Reduktion Rechnung zu tragen. So sorgen zum Beispiel die
verschärften Grenzwerte für Stickstoffoxid dafür, dass die Verbreitung
von Abgasreinigungssystemen zur selektiven katalytischen und
nicht-katalytischen Reduktion der Schadstoffe vorangerieben wird. Auch für
die Methanemission von Gaskraftwerke werden anspruchsvolle Grenzwerte
festgeschrieben.

Nachdem sowohl Bundestag als auch Bundesrat zugestimmt haben, kann die
Neufassung der Verordnung nach ihrer Verkündung in Kraft treten.

Weiterführende Informationen

Luftreinhaltung
<https://www.bmu.de/presseverteiler/lt.php?tid=04OsbCg1JpSDR+leuJGDp12mQYTFKYyGs0zlielDvxaBuBNZyf8boKSsg41K6FIQ>

EU-Richtlinie über Industrieemissionen (IED); Kurzzusammenfassung zu
Schadstoffemissionen aus Großfeuerungsanlagen
<https://www.bmu.de/presseverteiler/lt.php?tid=lAZRGFLzcnKwf7SXH1R+BF2mQYTFKTyGs0zlielDvxaBuBNZyf87oKSsg41K6FIQ>

Quelle: bmu.de

Von redaktion