Berlin:

Überbrückungshilfe III jetzt auch für große Unternehmen – 750 Millionen euroo Umsatzgrenze entfällt
für vom Lockdown betroffene Branchen

Seit heute können auch größere vom Lockdown betroffene Unternehmen die Überbrückungshilfe III
beantragen. Die bislang geltende Umsatzhöchstgrenze von 750 Millionen Euro entfällt für vom
Lockdown betroffene Unternehmen. Dies gilt für Unternehmen des Einzelhandels, der Veranstaltungs-
und Kulturbranche, der Hotellerie, der Gastronomie und der Pyrotechnikbranche, die von
Schließungsanordnungen auf Grundlage eines Bund-Länder-Beschlusses betroffen sind sowie für
Unternehmen des Großhandels und der Reisebranche.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier: „Der Wegfall der 750 Millionen Euro Umsatzgrenze ist eine
wichtige und gute Nachricht für viele große Mittelständler. Gerade große mittelständische Betriebe
im Handel, in der Gastronomie oder im Hotelbereich leiden stark unter der aktuellen Krise. Mit der
Überbrückungshilfe III können diese Unternehmer jetzt bis zu 1,5 Millionen Euro pro Monat an
Unterstützung erhalten – und bis zu 3 Millionen Euro pro Monat, wenn es sich um verbundene
Unternehmen handelt.“

Mit der Überbrückungshilfe III erhalten Unternehmen, die von der Coronapandemie und dem aktuellen
Teil-Lockdown stark betroffen sind, für die Zeit bis Ende Juni 2021 staatliche Unterstützung in
Höhe von monatlich bis 1,5 Millionen Euro. Verbundene Unternehmen können sogar bis zu 3 Millionen
Euro pro Monat bis zum Erreichen der beihilferechtlichen Obergrenze von maximal 12 Millionen Euro
erhalten. Die Überbrückungshilfe muss nicht zurückgezahlt werden. Die Antragstellung für die
Überbrückungshilfe III erfolgt über die bundesweit einheitliche Plattform
www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.

Für Unternehmen, die unterhalb der 750 Millionen Umsatz-Grenze liegen, sind Antragstellungen
bereits seit dem 10. Februar 2021 möglich; seit dem 12. Februar fließen für diese Unternehmen
Abschlagszahlungen in Höhe von bis zu 50 Prozent der beantragten Förderhöhe, maximal 100.000 Euro
pro Fördermonat. Von diesen Abschlagszahlungen können seit heute auch vom Lockdown betroffene
Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 750 Millionen Euro profitieren.
Weitere Informationen und Unterstützung für Unternehmen finden Sie hier.

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2021/03/20210303-ueberbrueckungshilfe-3-jetzt-auch-fuer-grosse-unternehmen-750-mio-umsatzgrenze-entfaellt-fuer-vom-lockdown-betroffene-branchen.html

Quelle: abo- bmwi.de

Von redaktion

Versäumt

LENK KOMMUNity Netzwerktreffen in Regensburg Aiwanger: „Unsere Kommunen schaffen die Grundlage für eine sichere und bezahlbare Energieversorgung“; Glauber: „Klimaschutz und Klimaanpassung gelingen nur gemeinsam mit den Kommunen“ Bayerns Energieminister Hubert Aiwanger und der bayerische Umweltminister Thorsten Glauber haben dem Leiter der LENK, Dr. Ulrich Buchhauser (Mitte) symbolisch ein Steuerrad zum 5-jährigen Jubiläum überreicht.Foto: StMUV   Download Beim Rundgang informierten sich Bayerns Energieminister Hubert Aiwanger und der bayerische Umweltminister Thorsten Glauber über aktuelle Themen der Kommunen im Bereich Energiewende.Foto: StMWi   Download REGENSBURG  Kommunale Erfolgsgeschichten zum Klimaschutz, Best-Practice für eine gelungene Energiewende vor Ort und Austausch zwischen Landes- und Kommunalpolitik auf Augenhöhe standen beim fünften Netzwerktreffen der Landesagentur für Energie und Klimaschutz (LENK) im Mittelpunkt. Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger und Umweltminister Thorsten Glauber thematisierten gemeinsam mit Vertretern der Kommunen aktuelle Herausforderungen und Perspektiven der kommunalen Energiewende und würdigten erfolgreiche Praxisbeispiele.   Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger: „Die Kommunen sind die Macher der Energiewende. Hier werden Projekte angestoßen, Flächen ausgewiesen und Bürger mitgenommen. Damit die Energiewende gelingt, muss sie wirtschaftlich vernünftig, technologisch offen und vor Ort umsetzbar sein. Unsere Städte, Gemeinden und Landkreise zeigen jeden Tag, wie das funktioniert.“   Im Rahmen des Netzwerktreffens wurde die LENK zudem anlässlich ihres fünfjährigen Bestehens gewürdigt. Seit ihrer Gründung im Jahr 2020 hat sich die Landesagentur als zentrale Ansprechpartnerin für Kommunen im Bereich Energie und Klimaschutz etabliert und leistet einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Energiewende und des Klimaschutzes in Bayern.   Umweltminister Thorsten Glauber betont: „Die mehr als 2.000 Landkreise, Städte und Gemeinden im Freistaat sind zentrale Akteure auf dem Weg zu einem klimaneutralen Bayern. Durch ihr Engagement mit den Menschen vor Ort tragen sie maßgeblich dazu bei, Klimaschutz und Klimaanpassung Hand in Hand weiter voranzubringen.“   Die LENK KOMMUNity ist die zentrale Plattform der Landesagentur für Energie und Klimaschutz für Wissensaustausch und Vernetzung kommunaler Mitarbeiter in den Bereichen Klimaschutz, Klimaanpassung und Energie. Seit 2021 unterstützt sie Bayerns Kommunen mit Fachinformationen, Online-Veranstaltungen sowie einem landesweiten Netzwerk aus über 1.600 Klimaschutzmanagern und politischen Entscheidungsträgern. Das jährlich stattfindende Netzwerktreffen ergänzt das Angebot seit 2022 und bietet Raum für fachlichen Austausch, Praxisberichte und neue Kooperationen. Das diesjährige Netzwerktreffen fand am 15. und 16. Juni 2026 im Marinaforum Regensburg statt. Im Mittelpunkt standen erfolgreiche Praxisbeispiele aus Bayerns Kommunen sowie aktuelle Fragen der kommunalen Energie- und Klimapolitik.   Als Kompetenz- und Beratungsstelle der Bayerischen Staatsregierung unterstützt die Landesagentur für Energie und Klimaschutz die Umsetzung der Energiewende und der bayerischen Klimaschutzoffensive. In landesweiten Kampagnen informiert die LENK über Energiewende und Klimaschutz, setzt eigene Projekte um und begleitet Maßnahmen. Die Fachaufsicht über die Landesagentur mit Sitz in Regensburg haben das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz und das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.   Weitere Informationen gibt es auf www.lenk.bayern.de.