Berlin:

Überbrückungshilfe III jetzt auch für große Unternehmen – 750 Millionen euroo Umsatzgrenze entfällt
für vom Lockdown betroffene Branchen

Seit heute können auch größere vom Lockdown betroffene Unternehmen die Überbrückungshilfe III
beantragen. Die bislang geltende Umsatzhöchstgrenze von 750 Millionen Euro entfällt für vom
Lockdown betroffene Unternehmen. Dies gilt für Unternehmen des Einzelhandels, der Veranstaltungs-
und Kulturbranche, der Hotellerie, der Gastronomie und der Pyrotechnikbranche, die von
Schließungsanordnungen auf Grundlage eines Bund-Länder-Beschlusses betroffen sind sowie für
Unternehmen des Großhandels und der Reisebranche.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier: „Der Wegfall der 750 Millionen Euro Umsatzgrenze ist eine
wichtige und gute Nachricht für viele große Mittelständler. Gerade große mittelständische Betriebe
im Handel, in der Gastronomie oder im Hotelbereich leiden stark unter der aktuellen Krise. Mit der
Überbrückungshilfe III können diese Unternehmer jetzt bis zu 1,5 Millionen Euro pro Monat an
Unterstützung erhalten – und bis zu 3 Millionen Euro pro Monat, wenn es sich um verbundene
Unternehmen handelt.“

Mit der Überbrückungshilfe III erhalten Unternehmen, die von der Coronapandemie und dem aktuellen
Teil-Lockdown stark betroffen sind, für die Zeit bis Ende Juni 2021 staatliche Unterstützung in
Höhe von monatlich bis 1,5 Millionen Euro. Verbundene Unternehmen können sogar bis zu 3 Millionen
Euro pro Monat bis zum Erreichen der beihilferechtlichen Obergrenze von maximal 12 Millionen Euro
erhalten. Die Überbrückungshilfe muss nicht zurückgezahlt werden. Die Antragstellung für die
Überbrückungshilfe III erfolgt über die bundesweit einheitliche Plattform
www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.

Für Unternehmen, die unterhalb der 750 Millionen Umsatz-Grenze liegen, sind Antragstellungen
bereits seit dem 10. Februar 2021 möglich; seit dem 12. Februar fließen für diese Unternehmen
Abschlagszahlungen in Höhe von bis zu 50 Prozent der beantragten Förderhöhe, maximal 100.000 Euro
pro Fördermonat. Von diesen Abschlagszahlungen können seit heute auch vom Lockdown betroffene
Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 750 Millionen Euro profitieren.
Weitere Informationen und Unterstützung für Unternehmen finden Sie hier.

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2021/03/20210303-ueberbrueckungshilfe-3-jetzt-auch-fuer-grosse-unternehmen-750-mio-umsatzgrenze-entfaellt-fuer-vom-lockdown-betroffene-branchen.html

Quelle: abo- bmwi.de

Von redaktion