Berlin:

Reguläre Auszahlungen für außerordentliche Wirtschaftshilfe für Dezember gestartet

Die technischen Voraussetzungen für die reguläre Auszahlung der außerordentlichen Wirtschaftshilfe
für den Monat Dezember („Dezemberhilfe“) stehen. Damit können die Auszahlungen der Dezemberhilfe
durch die Länder ab sofort umgesetzt werden und ab heute starten.
Die Antragsstellung für die Dezemberhilfe läuft bereits seit dem 22. Dezember 2020; seit dem 5.
Januar 2021 fließen bereits Abschlagszahlungen, damit erste Hilfen schnell bei den Betroffenen
ankommen. Die Abschlagszahlungen werden stark in Anspruch genommen. Bislang wurden bereits über
1,56 Milliarden Euro an Abschlagszahlungen für die Dezemberhilfe geleistet. Insgesamt wurden bei
der November- und Dezemberhilfe in Summe bislang über 4,35 Milliarden Euro ausgezahlt. Während die
Abschlagszahlungen durch die Bundeskasse erfolgen, werden die regulären Auszahlungen für die
Dezemberhilfe von den zuständigen Stellen der Länder administriert. Die zuständigen Stellen der
Länder finden Sie hier.


Die Dezemberhilfe richtet sich an Unternehmen, Betriebe, Selbständige sowie Vereine und
Einrichtungen, die von den für November beschlossenen und auf den Dezember verlängerten
Schließungen besonders stark betroffen waren. Um diesen unverzüglich und unbürokratisch helfen zu
können, wurden zunächst seit Anfang Januar Abschlagszahlungen gewährt. Die Höhe der
Abschlagszahlungen beträgt maximal 50.000 Euro. Seit heute läuft auch die reguläre Auszahlung der
Hilfen.
Die außerordentliche Wirtschaftshilfe für den Monat Dezember nochmals im Überblick:
Antragsberechtigt sind direkt und indirekt von den für November beschlossenen und auf Dezember
verlängerten Schließungen betroffene Unternehmen.
Mit der Dezemberhilfe werden im Grundsatz Zuschüsse von bis zu 75 Prozent des Umsatzes aus Dezember
2019 anteilig für die Anzahl an Tagen der Schließung im Dezember 2020 gewährt. Auch für die
Dezemberhilfe gelten die Vorgaben des EU-Beihilferechts. Eine FAQ-Liste zu Beihilfefragen finden
Sie hier.
Die Antragstellung erfolgt über die bundesweit einheitliche IT-Plattform der Überbrückungshilfe
(www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de). Der Antrag erfolgt über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
oder andere Dritte. Soloselbstständige, die nicht mehr als 5.000 Euro Förderung beantragen, können
die Anträge mit ihrem ELSTER-Zertifikat direkt stellen.

Umfassende FAQ und Fragen zur Antragstellung zur November- und Dezemberhilfe finden Sie hier.

Auch für die außerordentliche Wirtschaftshilfe für den Monat Dezember gelten die Vorgaben des
EU-Beihilferechts. Umfassende FAQ zu Fragen des Beihilfenrechts finden Sie hier.

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2021/02/20210201-regulaere-auszahlungen-fuer-ausserordentliche-wirtschaftshilfe-fuer-dezember-gestartet.html

Quelle:abo.bmwi.bund

Von redaktion

Versäumt

LENK KOMMUNity Netzwerktreffen in Regensburg Aiwanger: „Unsere Kommunen schaffen die Grundlage für eine sichere und bezahlbare Energieversorgung“; Glauber: „Klimaschutz und Klimaanpassung gelingen nur gemeinsam mit den Kommunen“ Bayerns Energieminister Hubert Aiwanger und der bayerische Umweltminister Thorsten Glauber haben dem Leiter der LENK, Dr. Ulrich Buchhauser (Mitte) symbolisch ein Steuerrad zum 5-jährigen Jubiläum überreicht.Foto: StMUV   Download Beim Rundgang informierten sich Bayerns Energieminister Hubert Aiwanger und der bayerische Umweltminister Thorsten Glauber über aktuelle Themen der Kommunen im Bereich Energiewende.Foto: StMWi   Download REGENSBURG  Kommunale Erfolgsgeschichten zum Klimaschutz, Best-Practice für eine gelungene Energiewende vor Ort und Austausch zwischen Landes- und Kommunalpolitik auf Augenhöhe standen beim fünften Netzwerktreffen der Landesagentur für Energie und Klimaschutz (LENK) im Mittelpunkt. Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger und Umweltminister Thorsten Glauber thematisierten gemeinsam mit Vertretern der Kommunen aktuelle Herausforderungen und Perspektiven der kommunalen Energiewende und würdigten erfolgreiche Praxisbeispiele.   Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger: „Die Kommunen sind die Macher der Energiewende. Hier werden Projekte angestoßen, Flächen ausgewiesen und Bürger mitgenommen. Damit die Energiewende gelingt, muss sie wirtschaftlich vernünftig, technologisch offen und vor Ort umsetzbar sein. Unsere Städte, Gemeinden und Landkreise zeigen jeden Tag, wie das funktioniert.“   Im Rahmen des Netzwerktreffens wurde die LENK zudem anlässlich ihres fünfjährigen Bestehens gewürdigt. Seit ihrer Gründung im Jahr 2020 hat sich die Landesagentur als zentrale Ansprechpartnerin für Kommunen im Bereich Energie und Klimaschutz etabliert und leistet einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Energiewende und des Klimaschutzes in Bayern.   Umweltminister Thorsten Glauber betont: „Die mehr als 2.000 Landkreise, Städte und Gemeinden im Freistaat sind zentrale Akteure auf dem Weg zu einem klimaneutralen Bayern. Durch ihr Engagement mit den Menschen vor Ort tragen sie maßgeblich dazu bei, Klimaschutz und Klimaanpassung Hand in Hand weiter voranzubringen.“   Die LENK KOMMUNity ist die zentrale Plattform der Landesagentur für Energie und Klimaschutz für Wissensaustausch und Vernetzung kommunaler Mitarbeiter in den Bereichen Klimaschutz, Klimaanpassung und Energie. Seit 2021 unterstützt sie Bayerns Kommunen mit Fachinformationen, Online-Veranstaltungen sowie einem landesweiten Netzwerk aus über 1.600 Klimaschutzmanagern und politischen Entscheidungsträgern. Das jährlich stattfindende Netzwerktreffen ergänzt das Angebot seit 2022 und bietet Raum für fachlichen Austausch, Praxisberichte und neue Kooperationen. Das diesjährige Netzwerktreffen fand am 15. und 16. Juni 2026 im Marinaforum Regensburg statt. Im Mittelpunkt standen erfolgreiche Praxisbeispiele aus Bayerns Kommunen sowie aktuelle Fragen der kommunalen Energie- und Klimapolitik.   Als Kompetenz- und Beratungsstelle der Bayerischen Staatsregierung unterstützt die Landesagentur für Energie und Klimaschutz die Umsetzung der Energiewende und der bayerischen Klimaschutzoffensive. In landesweiten Kampagnen informiert die LENK über Energiewende und Klimaschutz, setzt eigene Projekte um und begleitet Maßnahmen. Die Fachaufsicht über die Landesagentur mit Sitz in Regensburg haben das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz und das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.   Weitere Informationen gibt es auf www.lenk.bayern.de.