München:

Bundestag beschließt Verlängerung der Mietpreisbremse und verbesserte Rückforderungsmöglichkeit für zu viel bezahlte Miete / Bayerns Justizminister Eisenreich: „Das ist eine gute Nachricht für Mieterinnen und Mieter. / Notwendig ist auch ein besserer Schutz vor Mietwucher.“

Der Bundestag hat heute das Gesetz „zur Verlängerung und Verbesserung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn“ beschlossen. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich zu diesem Anlass: „Der heutige Beschluss des Bundestags ist eine gute Nachricht für Mieterinnen und Mieter. Die beschlossene Verlängerung der Mietpreisbremse und die verbesserte Rückforderungsmöglichkeit für zu viel bezahlte Miete begrüße ich ausdrücklich.“

Eisenreich fordert darüber hinaus, Mieterinnen und Mieter auch besser vor Mietwucher zu schützen. „Bei wucherischen Mietpreisen brauchen wir zudem eine spürbare und effektive Ahndung. Deshalb müssen die Hürden im Wirtschaftsstrafgesetz gesenkt und der Bußgeldrahmen erhöht werden. Dazu hat Bayern bereits einen Gesetzentwurf vorgelegt, dem der Bundesrat auch mit klarer Mehrheit zugestimmt hat“, so der bayerische Justizminister. „Wir wollen einen fairen Interessenausgleich zwischen Vermietern und Mietern. Die große Mehrheit der Vermieter handelt verantwortungsvoll. Aber es gibt auch schwarze Schafe. Diese verdienen keinen Schutz.“

Mietwucher ist bereits nach geltendem Recht eine Ordnungswidrigkeit (§ 5 Wirtschaftsstrafgesetz). Die Voraussetzungen für eine Ahndung sind jedoch sehr hoch: Die Mietwohnung muss nicht nur in einem Gebiet mit geringem Angebot an vergleichbaren Mietwohnungen liegen und die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 20 Prozent übersteigen. Es ist zudem der Nachweis der „Ausnutzung“ zu führen, d.h.: Erstens muss sich der Mieter trotz ausreichender Bemühungen um eine Wohnung in einer Zwangslage befunden haben und deshalb auf den Abschluss dieses Mietvertrages angewiesen gewesen sein. Zweitens muss der Vermieter diese Zwangslage des Mieters erkannt und ausgenutzt haben. Der Nachweis der „Ausnutzung“ kann in der Praxis kaum geführt werden. Die Schutzvorschrift läuft deshalb häufig ins Leere.

Eisenreich: „Diese Hürden sind zu hoch. Das in der Praxis schwer nachzuweisende Kriterium der Ausnutzung muss entfallen.“ Nach dem bayerischen Gesetzentwurf soll künftig ausreichen, dass objektiv ein geringes Angebot an vergleichbarem Wohnraum vorliegt und die Miete mehr als 20% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Zudem soll eine Erhöhung des Bußgeldrahmens von 50.000 Euro auf 100.000 Euro dafür sorgen, Vermieter von der Erhebung von Wuchermieten abzuhalten.

Quelle: stmj.bayern.de

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Versäumt

LENK KOMMUNity Netzwerktreffen in Regensburg Aiwanger: „Unsere Kommunen schaffen die Grundlage für eine sichere und bezahlbare Energieversorgung“; Glauber: „Klimaschutz und Klimaanpassung gelingen nur gemeinsam mit den Kommunen“ Bayerns Energieminister Hubert Aiwanger und der bayerische Umweltminister Thorsten Glauber haben dem Leiter der LENK, Dr. Ulrich Buchhauser (Mitte) symbolisch ein Steuerrad zum 5-jährigen Jubiläum überreicht.Foto: StMUV   Download Beim Rundgang informierten sich Bayerns Energieminister Hubert Aiwanger und der bayerische Umweltminister Thorsten Glauber über aktuelle Themen der Kommunen im Bereich Energiewende.Foto: StMWi   Download REGENSBURG  Kommunale Erfolgsgeschichten zum Klimaschutz, Best-Practice für eine gelungene Energiewende vor Ort und Austausch zwischen Landes- und Kommunalpolitik auf Augenhöhe standen beim fünften Netzwerktreffen der Landesagentur für Energie und Klimaschutz (LENK) im Mittelpunkt. Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger und Umweltminister Thorsten Glauber thematisierten gemeinsam mit Vertretern der Kommunen aktuelle Herausforderungen und Perspektiven der kommunalen Energiewende und würdigten erfolgreiche Praxisbeispiele.   Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger: „Die Kommunen sind die Macher der Energiewende. Hier werden Projekte angestoßen, Flächen ausgewiesen und Bürger mitgenommen. Damit die Energiewende gelingt, muss sie wirtschaftlich vernünftig, technologisch offen und vor Ort umsetzbar sein. Unsere Städte, Gemeinden und Landkreise zeigen jeden Tag, wie das funktioniert.“   Im Rahmen des Netzwerktreffens wurde die LENK zudem anlässlich ihres fünfjährigen Bestehens gewürdigt. Seit ihrer Gründung im Jahr 2020 hat sich die Landesagentur als zentrale Ansprechpartnerin für Kommunen im Bereich Energie und Klimaschutz etabliert und leistet einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Energiewende und des Klimaschutzes in Bayern.   Umweltminister Thorsten Glauber betont: „Die mehr als 2.000 Landkreise, Städte und Gemeinden im Freistaat sind zentrale Akteure auf dem Weg zu einem klimaneutralen Bayern. Durch ihr Engagement mit den Menschen vor Ort tragen sie maßgeblich dazu bei, Klimaschutz und Klimaanpassung Hand in Hand weiter voranzubringen.“   Die LENK KOMMUNity ist die zentrale Plattform der Landesagentur für Energie und Klimaschutz für Wissensaustausch und Vernetzung kommunaler Mitarbeiter in den Bereichen Klimaschutz, Klimaanpassung und Energie. Seit 2021 unterstützt sie Bayerns Kommunen mit Fachinformationen, Online-Veranstaltungen sowie einem landesweiten Netzwerk aus über 1.600 Klimaschutzmanagern und politischen Entscheidungsträgern. Das jährlich stattfindende Netzwerktreffen ergänzt das Angebot seit 2022 und bietet Raum für fachlichen Austausch, Praxisberichte und neue Kooperationen. Das diesjährige Netzwerktreffen fand am 15. und 16. Juni 2026 im Marinaforum Regensburg statt. Im Mittelpunkt standen erfolgreiche Praxisbeispiele aus Bayerns Kommunen sowie aktuelle Fragen der kommunalen Energie- und Klimapolitik.   Als Kompetenz- und Beratungsstelle der Bayerischen Staatsregierung unterstützt die Landesagentur für Energie und Klimaschutz die Umsetzung der Energiewende und der bayerischen Klimaschutzoffensive. In landesweiten Kampagnen informiert die LENK über Energiewende und Klimaschutz, setzt eigene Projekte um und begleitet Maßnahmen. Die Fachaufsicht über die Landesagentur mit Sitz in Regensburg haben das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz und das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.   Weitere Informationen gibt es auf www.lenk.bayern.de.