München:
Merk fordert Bewegung bei der Frage der Verjährung sexuellen Kindesmissbrauchs: „Die Opfer können nicht warten!“

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk hat an ihre
Forderung nach längeren Verjährungsfristen für den
sexuellen Kindesmissbrauch erinnert. „Der Entwurf für
ein Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen
Missbrauchs wird nun seit 9 Monaten im Deutschen Bundestag
beraten. Im Interesse der Opfer des Kindesmissbrauchs
würde ich mir wünschen, dass sich bei der Frage der
Verjährung etwas bewegt“, mahnte Merk.

 

Merk
hält eine Verlängerung der strafrechtlichen Verjährungsfrist
von 10 bzw. 20 auf 30 Jahre für unabdingbar. Außerdem
fordert sie, dass die strafrechtliche Verjährung bei
Taten des sexuellen Kindesmissbrauchs bis zur Vollendung
des 21. statt wie bisher nur des 18. Lebensjahrs des
Opfers ruht. Merk: „Den Opfern muss eine möglichst
große Chance zuteil werden, ein Trauma vor Verjährungseintritt
so weit zu überwinden, dass eine freie Entscheidung
über die Anzeigeerstattung noch rechtzeitig möglich
ist. Das vielfach ins Feld geführte Gegenargument,
dass nach längerer Zeit der Beweis der Taten nur schwer
zu führen sei, lasse ich nicht gelten. Wir haben Fälle,
die zeigen, dass Opfer sexuellen Missbrauchs den Ablauf
der Taten selbst nach Jahrzehnten noch minutiös schildern
können. So sehr hat sich das erlebte Martyrium in
ihren Kopf eingebrannt. Wenn die Opfer ein Leben lang
leiden, dann dürfen sich die Täter nicht schon nach
relativ kurzer Zeit in Sicherheit wiegen können.“

Quelle: stmj.bayern.de

 

 

Von redaktion