Berlin:

Energieberatung für Wohngebäude und für Mittelstand attraktiver machen – Öffnung der Programme für
qualifizierte Energieberater aus allen Branchen

Die Energieberatung des Bundes für Wohneigentümer („Energieberatung für Wohngebäude“) und für
mittelständische Unternehmen („Energieberatung Mittelstand“) wird ausgeweitet. Für Verbraucherinnen
und Verbraucher steht künftig ein größerer Kreis an qualifizierten Energieberatern zur Verfügung.
Das Bundeswirtschaftsministerium hat hierzu die Zulassungsvoraussetzungen für Energieberater so
geändert, dass künftig qualifizierte Fachleute aus allen Branchen beraten können, sofern sie die
hohen Qualifikationsanforderungen erfüllen. Die Beratung erfolgt nach den gleichen
Qualitätsmaßstäben wie bisher, d. h. die Anforderungen an die Qualifikation der Berater (Aus- und
Weiterbildung) sowie die Qualität der Beratung (Beratungsberichte, Stichprobenkontrollen) bleiben
unverändert. Energieberater informieren die Verbraucherinnen und Verbraucher objektiv und neutral
über mögliche Effizienzmaßnahmen und helfen ihnen dabei, Potenziale zu erkennen, Geld zu sparen und
Fehlinvestitionen zu vermeiden.


Der Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium Rainer Baake, hierzu: „Eine qualifizierte
Energieberatung ist der erste Schritt zu einer fachgerechten energetischen Sanierung eines
Gebäudes. Wir wollen die Verbraucherinnen und Verbraucher dabei noch besser unterstützen, indem
diese aus einem deutlich größeren Angebot an qualifizierten Energieberatern wählen können.“
Eine objektive und qualifizierte Energieberatung ist unverzichtbar, um energetische Schwachstellen
zu erkennen, Effizienzmaßnahmen und den Einsatz erneuerbarer Energien fachlich und zeitlich zu
planen und Fehlinvestitionen zu vermeiden. Mit dem individuellen Sanierungsfahrplan wird seit Juli
2017 bereits in der Energieberatung für Wohngebäude ein erster Schritt getan, um die Beratung für
die Wohneigentümer attraktiver und individueller auszugestalten.
Die Öffnung der Antragsberechtigten Energieberater bedeutet für die Verbraucher in einem zweiten
Schritt nun: Sie können ihren qualifizierten Energieberater aus einem deutlich größeren Angebot
wählen und an bestehende Kontakte (z. B. zum Handwerker) anknüpfen. Informationen über die
berufliche Tätigkeit der Energieberater in der Energieeffizienz-Expertenliste unterstützen die
Verbraucher bei ihrer Suche nach geeigneten Experten. Damit wird auch das Wissen und Können von
Fachleuten aus Branchen erschlossen, deren großes Beratungspotenzial bisher ungenutzt blieb.
Für eine „Energieberatung für Wohngebäude“ (ehemals: Vor-Ort-Beratung) übernimmt das
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie 60 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 800 Euro
für Ein- und Zweifamilienhäuser und maximal 1.100 Euro für Mehrfamilienhäuser. Bei der
„Energieberatung im Mittelstand“ gibt das Bundeswirtschaftsministerium bis zu 80 Prozent Zuschuss
zu den Kosten, maximal 6.000 Euro. Die exakte Höhe hängt von den Energiekosten des Unternehmens ab.
Zugelassene Energieberater sind in der „Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des
Bundes“ unter www.energie-effizienz-experten.de zu finden.
Die Neufassungen der beiden Richtlinien „Energieberatung für Wohngebäude (Vor-Ort-Beratung,
individueller Sanierungsfahrplan)“ und „Energieberatung im Mittelstand“ wurden heute im
Bundesanzeiger veröffentlicht. Sie treten am 1. Dezember 2017 in Kraft.

Quelle:bmwi.bund.de
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Von redaktion