München:
Bundesjagdgesetz bestimmt aktuell über Wolf
Aiwanger: „Die Weidesaison steht vor der Tür, der Bund muss jetzt schnellstens die noch fehlenden Verordnungen zum Bundesjagdgesetz erlassen!“
Das Bundesjagdgesetz mit Regelungen zur Wolfsbejagung ist am 2. April in Kraft getreten. Dadurch wurden die bayerischen Regelungen, etwa die Möglichkeit für eine landesweite Höchstabschussverordnung, vorerst „überschrieben“, das heißt konkret auch, blockiert. Das jeweils zuletzt verabschiedete Gesetz zählt, in diesem Fall also das Bundesgesetz. Die bayerischen Regelungen können daher zunächst ohne erneute Gesetzesänderungen nicht mehr angewendet werden. Eine Besprechung mit dem Bund über das weitere Vorgehen mit den Ländern ist erst für den 21. April angekündigt. Bayerns Wirtschafts- und Jagdminister Hubert Aiwanger bedauert, dass der bayerische Weg damit nun erst einmal auf Eis liegt: „Die Weidesaison steht vor der Tür, jeder Tag zählt. Es ist unverständlich, dass wir jetzt bis 21. April vertröstet werden, um zu erfahren was der Bund plant, nachdem er unser bayerisches Gesetz auf Eis gelegt hat.
Unsere Höchstabschussverordnung für den Wolf war schon weit fortgeschritten. So gab es bereits intensive Diskussionen über einen konkreten Entwurf mit den Jagd- und Grundbesitzerverbänden sowie dem bayerischen Umweltminister. Trotzdem stehe ich nach wie vor zu meiner grundsätzlichen Unterstützung des Bundesjagdgesetzes. Mein politisches Ziel war von Beginn an, den Wolf aus dem Korsett des Naturschutzes zu lösen und ins Jagdrecht zu holen. Das erreicht auch das Bundesjagdgesetz. Gut ist, dass damit endlich bundesweit ‚Fakten‘ für den Umgang mit dem Wolf im Jagdrecht geschaffen werden – gerade auch in Bundesländern, die einer Bejagung des Wolfes weniger aufgeschlossen gegenüberstehen. Die Praxistauglichkeit des Bundesjagdgesetzes wird sich jetzt zeigen müssen. Ich erwarte jetzt zeitnah Ergebnisse des Bundes. Die Nerven in der Weidewirtschaft und bei der Bevölkerung draußen, wo der Wolf durchs Dorf rennt, liegen blank.“ Nachdem das Bundesjagdgesetz beim Wolf eine zwingende Zusammenarbeit von Bund und Ländern vorschreibt und in entscheidenden Punkten, etwa bei Erhaltungszustand, Managementplänen, der Jagd in der Schonzeit oder in den Alpen, bislang noch nicht einmal im Entwurf bekanntgegebene Verordnungen des Bundeslandwirtschaftsministeriums vorsieht, kann Bayern nur schwerlich vorpreschen. „Auf dem Papier gibt das Bundesjagdgesetz bisher nur einen groben Rechtsrahmen vor. Das Bundeslandwirtschaftsministerium ist jetzt am Zug. Wir brauchen schnell Klarheit über die nötigen Ausführungsverordnungen und die Bund-Länder-Abstimmung. Die Mehrzahl der Länder – auch Bayern – haben im Bundesrat das Vorhaben von Bundesminister Alois Rainer in dem Vertrauen unterstützt, dass der Bund sich nicht aus der Verantwortung stiehlt. Die Auslegung der neuen Bestimmungen darf keinesfalls völlig den Gerichten überlassen werden. Andernfalls wird es abweichende Länderregelungen brauchen und Bayern müsste dann wieder auf die eigene Gesetzgebungskompetenz zurückgreifen, wenn das Bundesgesetz und dessen Verordnungen nicht zielführend sind.“ Wegen der unmittelbar bevorstehenden Weidesaison mahnt der Minister deshalb, das Tempo auf Bundesebene hochzuhalten. Der Erlass des Gesetzes reicht nicht. Es braucht unverzüglich die nötigen Ausführungsregelungen. So wird man dem berechtigten Ruf nach Abschüssen erst nachkommen können, wenn klar ist, ob und wann das Bundeslandwirtschaftsministerium seine Pläne offenlegt. Auch die Erarbeitung der Managementpläne, mit denen erst die viermonatige Jagdzeit ab Juli greifen kann, ist erst dann sinnvoll möglich. Zudem sieht Aiwanger den Bund weiter gefordert, die rechtlichen Spielräume auch im Hinblick auf die Feststellung des günstigen Erhaltungszustands im Alpenraum auszuschöpfen. Aktuell fehlt eine Bewertung für die alpine Region. Die nun vorrangigen Bundesregelungen unterscheiden sich von dem ursprünglichen Ansatz des Bayerischen Jagdgesetzes. Bayern hatte eine zentrale Höchstabschussverordnung mit einem jährlichen bayernweiten Kontingent für die Jagd- und Schonzeit sowie – nach Überschreitung des Kontingents – einzelfallweise Problemwolfabschüsse geplant. Die Bundesregelung verfolgt einen anderen Ansatz: In der Jagdzeit vom 1. Juli bis 31. Oktober sollen bei günstigem Erhaltungszustand revierübergreifende Managementpläne erlassen werden. In der Schonzeit bzw. im ungünstigen Erhaltungszustand (etwa in den Alpen) sind einzelfallweise Problemwolfabschüsse möglich, allerdings sehr kompliziert in der Abwicklung. Der Bund muss jetzt beweisen, dass er für die Praxis eine taugliche Regelung liefert.
Quelle:stmwi.bayern.de
