Berlin:

Für weniger Bürokratie und mehr Wettbewerbsfähigkeit: BMLEH übermittelt Vereinfachungsvorschläge zur EUDR nach Brüssel

Deutschland hat der Europäischen Kommission einen eigenen Vorschlag für die weitere Vereinfachung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) übermittelt. Damit liegen nun Vorschläge auf dem Tisch, wie die EUDR praxistauglich und ohne neue Belastungen für die Wirtschaft umgesetzt und weiterentwickelt werden kann.

Dazu erklärt Bundesminister Alois Rainer: „Beharrlichkeit zahlt sich aus: Wir haben Ende vergangenen Jahres durchgesetzt, dass Landwirte und Waldbesitzer entlastet sowie große Teile der nachgelagerten Lieferkette weitgehend von Verpflichtungen der EUDR befreit wurden. Jetzt kommt es darauf an, dass diese Vereinfachungen in der Praxis Bestand haben und konsequent weiterentwickelt werden – mit echtem Mehrwert für unsere Betriebe, insbesondere in der Forstwirtschaft. Dazu haben wir konkrete Vorschläge erarbeitet und nach Brüssel übermittelt. Sie zeigen: Wir können wirksamen globalen Waldschutz erreichen, ohne die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen auszubremsen. Das muss unser gemeinsames politisches Anliegen sein.“

In ihrer ursprünglichen Form wäre die EUDR eine massive Belastung für hunderttausende deutsche Primärerzeuger, wie Waldbesitzer und Landwirte, sowie Unternehmen gewesen. Deutschland hatte daher auf weitere Vereinfachungen gedrängt – aufgrund eines deutschen Kompromissvorschlags konnten weitreichende Vereinfachungen erzielt werden. Zudem wurde die Einführung der EUDR verschoben. Des Weiteren haben die EU-Mitgliedstaaten die EU-Kommission aufgefordert, bis zum 30. April noch weitere Möglichkeiten zur Entbürokratisierung vorzulegen. Deutschland unterstützt die Ziele der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte weiterhin uneingeschränkt. Zugleich ist es ein wichtiges Anliegen, globalen Waldschutz und die Wettbewerbsfähigkeit der EU in Einklang zu bringen und so die Akzeptanz der Maßnahme in der Wirtschaft zu stärken.

BMLEH-Vorschläge sehen im Einzelnen vor:

• Land- und Forstwirtschaft
Regionale Sammelmeldungen statt betriebsindividueller Einzelerklärungen, um kleine Primärerzeuger spürbar zu entlasten.
• Handel mit Niedrigrisikoländern
Präzisierte und beschränkte Informations- und Nachweispflichten für Importe aus Ländern mit geringem Entwaldungsrisiko.
• Legalitätsnachweise
Begrenzung der Prüfung auf EUDR-relevante Anforderungen, da eine faktische Vollprüfung ausländischer Gesetze weder praktikabel noch verhältnismäßig ist.
• Zentrale Verantwortung der Kommission
Bereitstellung zentraler Instrumente und Services für alle Mitgliedstaaten für eine EU-weit einheitliche, effiziente und bürokratiearme Umsetzung.
• Entlastung der Kontrollbehörden
Möglichst weitgehende Beschränkung der Prüfpflicht für Unternehmen, Korrekturmaßnahmen und Sanktionen auf das erstmalige Inverkehrbringen relevanter Produkte, etwa beim Import an der EU-Außengrenze.
• Praxisgerechte Auslegung
Klarstellung und praktikable Anwendung der bereits vereinbarten Vereinfachungen.

Quellle:bmleh.bund.de

Von redaktion