Berlin –  Brüssel:

Erfolg für den Klimaschutz: Neue Vorgaben für fluorierte Treibhausgase

Neue EU-weite F-Gas-Verordnung verabschiedet

Der Rat der Europäischen Union hat heute der neuen F-Gas-Verordnung
zugestimmt. Damit wird die Verfügbarkeit von besonders klimaschädlichen
teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (HFKW) in der EU zunächst stark
reduziert und bis 2050 sogar vollständig eingestellt. HFKW werden heute
noch vor allem als Kältemittel eingesetzt. Zudem greifen nun schrittweise
neue und verschärfte Regeln beim Inverkehrbringen neuer Erzeugnisse wie
Kühlschränke, Klimaanlagen und Wärmepumpen mit klimaschädlichen
F-Gasen. In den Verhandlungen zur neuen F-Gas-Verordnung hatte sich die
Bundesregierung erfolgreich für ambitionierte Regelungen eingesetzt.

Bundesumweltministerin Steffi Lemke: „Die neue F-Gas-Verordnung wird
einen erheblichen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Die Verordnung ist ein
klares Signal an den Markt, dass Produkte mit klimaschädlichen F-Gasen
mittelfristig in der EU keine Zukunft mehr haben. Wo bereits klima- und
umweltfreundliche Alternativen auf dem Markt verfügbar sind, werden diese
nach Übergangsfristen künftig zum Standard. Gleichzeitig wird es dort
Ausnahmen und Flexibilitäten geben, wo der Umstieg noch nicht möglich
ist. Gerade deutsche Hersteller sind Vorreiter in der Entwicklung
F-Gas-freier Produkte und werden von den neuen Vorgaben profitieren.“

Die neue F-Gas-Verordnung wird die Verfügbarkeit von klimaschädlichen
teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (HFKW) auf dem EU-Markt noch einmal
deutlich beschränken. Hierdurch wird der Preis für HFKW steigen und ein
Anreiz zum Umstieg auf bereits verfügbare klima- und umweltfreundliche
Alternativen geschaffen. Bis 2050 wird die EU sogar ganz aus dem Verbrauch
von quotierten HFKW aussteigen und nimmt damit international eine
Vorreiterrolle ein.

Ergänzend wird die neue F-Gas-Verordnung das Inverkehrbringen von neuen
Produkten mit besonders klimaschädlichen F-Gasen nach Übergangsfristen
verbieten. Zudem wird die EU in einigen Anwendungen schrittweise sogar ganz
aus F-Gasen aussteigen. So dürfen beispielsweise bestimmte neue
Monoblock-Wärmepumpen ab 2032 keine F-Gase mehr enthalten. Ähnliche
Schritte sieht die neue F-Gas-Verordnung für Split-Wärmepumpen und
Split-Klimageräte vor, die ab 2035 keine F-Gase mehr enthalten dürfen.

Die neue F-Gas-Verordnung enthält zudem umfassende Regelungen zu
Schwefelhexafluorid (SF6), dem klimaschädlichsten Treibhausgas. So wird
der Einsatz in neuen elektrischen Schaltanlagen nach Übergangsfristen
gänzlich verboten. Damit wird ein klimaneutraler Ausbau der Stromnetze
ermöglicht. Um die Energiewende nicht zu behindern, greifen die Regeln nur
dann, wenn ausreichend Alternativen verfügbar sind. Zudem darf ab 2035
grundsätzlich nur noch aufgearbeitetes oder recyceltes SF6 für Wartung
und Instandhaltung elektrischer Schaltanlagen verwendet werden. Gerade
deutsche Hersteller haben bereits F-Gas-freie marktverfügbare Produkte im
Angebot.

Quelle: bmuv.de

Von redaktion