München:

Glauber: Gesetz zur Neuordnung
der Fleischhygienegebühren Kleine Betriebe entlasten und
regionale Strukturen stärken
Kleine Betriebe entlasten
und regionale Strukturen stärken: Mit der Neuordnung der Fleischhygienegebühren
will Bayern kleine, regionale Schlachtbetriebe unterstützen. Dazu
hat die Staatsregierung einen Gesetzentwurf eingereicht, der heute in erster
Lesung im Bayerischen Landtag behandelt wurde. Bayerns Umweltminister
Thorsten Glauber betonte dazu heute in München: „Wir
wollen die kleinen, vielfältigen und regionalen Strukturen im Schlachtbereich
in Bayern erhalten. Über 1500 unserer Betriebe sind kleine Schlachtbetriebe.
Sie stehen für Innovation, Tradition, Regionalität und Tierwohl.


Unser Ziel ist es, das ehrbare Metzgerhandwerk zu unterstützen. Wir
wollen die Vielfalt der Lebensmittel in Bayern stärken. Eine hofnahe
Schlachtung eröffnet den Tierhaltern und Metzgern eine gute Möglichkeit
der Direktvermarktung. Die hofnahe Schlachtung bedeutet auch weniger Stress
für die Tiere und damit mehr Tierschutz. Kleine Betriebe, die in geringer
Stückzahl schlachten, dürfen nicht länger finanziell so
stark belastet werden. Die Neuordnung der Fleischhygienegebühren beendet
diesen Wettbewerbsnachteil für kleine Betriebe. Wir ziehen als Staatsregierung
an einem Strang für den Tierschutz, für unsere Landwirte, regionale
Strukturen und starke Kommunen.“
Derzeit werden in weniger als 100 Betrieben
über 90 Prozent der Tiere geschlachtet. Demgegenüber stehen rund
1.500 kleine Betriebe mit geringen Schlachtzahlen. Die Fleischhygienegebühren
werden bisher aufwandsbezogen erhoben. Große Betriebe zahlen damit
auf Grund der großen Zahl an Schlachttieren weniger pro Tier als
kleine Betriebe. Der Gesetzentwurf sieht eine Vereinheitlichung der Gebühren
vor. Zukünftig sollen Betriebe mit geringem Durchsatz feste Beträge
pro Tier erhalten, beispielsweise 7 Euro pro Schwein und 14 Euro pro Rind.
Neben kleinen Schlachtbetrieben gelten die neuen Gebühren auch für
die Weideschlachtung mit mobilen Einheiten. Für große Betriebe
bleibt es bei den kostendeckenden Gebühren.
Die entstehenden Mindereinnahmen bei den Kommunen werden von Umwelt-
und Landwirtschaftsministerium zusammen ausgeglichen. Insgesamt stehen
dafür 5 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung. Die notwendige
Beihilfe-Notifizierung bei der EU-Kommission ist bereits in die Wege geleitet.

Quelle: stmuv.bayern.de

Von redaktion