Berlin:
Bundeskabinett stärkt die Rechte der Kunden
von Banken und Versicherungen
Verbraucherministerin Aigner begrüßt Reform der Finanzaufsicht

Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf zur Stärkung der deutschen Finanzaufsicht beschlossen. „Mit der Finanzaufsicht wird auch der Verbraucherschutz gestärkt und ein eigener Beirat für Verbraucher geschaffen. Damit haben die Verbraucherinnen und Verbrauchern künftig eine eigene Stimme, um ihre kollektiven Interessen bei der Finanzaufsicht einzubringen“, erklärte Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner am Mittwoch in Berlin.

Nach dem Gesetzentwurf soll die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) zu einer schlagkräftigeren Behörde ausgebaut werden. Künftig soll die Bafin nicht nur auf die Stabilität der Finanzmärkte und der von ihr überwachten Finanzdienstleistungsinstitute achten, sondern auch Verbraucherfragen stärker berücksichtigen. Zu diesem Zweck wird ein gesetzliches Beschwerdeverfahren für Verbraucher und Verbraucherverbände bei der Bundesanstalt geschaffen. Die Möglichkeit von Verbrauchern und Verbraucherverbänden, sich mit einer Beschwerde an die Bafin zu wenden, wird damit auf eine gesetzliche Grundlage gestellt.

Verbraucher erhalten zudem ein eigenes Gremium, den Verbraucherbeirat. Damit wird gewährleistet, dass die Belange der Verbraucher Gehör finden. Neben Vertretern von Verbraucher- und Anlegerschutzorganisationen wird in diesem Gremium auch das Bundesverbraucherministerium (BMELV) Sitz und Stimme haben. Außerdem wird das Ministerium erstmals auch im Verwaltungsrat der Bafin vertreten sein.

Zudem wird klargestellt, dass die Bafin künftig auch im sogenannten „kollektiven Verbraucherinteresse“ tätig wird. Das kollektive Verbraucherinteresse ist berührt, wenn ein Unternehmen gegen Verbraucher schützende Rechtsvorschriften verstößt und dieser Verstoß in seinem Gewicht und seiner Bedeutung über den Einzelfall hinausreicht und eine generelle Klärung geboten erscheinen lässt. Die Verfolgung individueller rechtlicher Interessen hingegen gehört nicht zu den Aufgaben der Finanzaufsicht, sondern bleibt insbesondere Aufgabe der Zivilgerichte.

Die Reform der Finanzaufsicht ist ein weiterer wichtiger Baustein zur Verbesserung des Verbraucherschutzes auf dem Finanzmarkt. Sie ergänzt die „Qualitätsoffensive Verbraucherfinanzen“, die bereits erhebliche Fortschritte beim Verbraucherschutz in Deutschland erzielt hat. Dazu gehören insbesondere die verpflichtende Einführung der Beratungsdokumentation bei der Anlageberatung, die verpflichtende Einführung des Produktinformationsblattes, die Regulierung des grauen Kapitalmarktes sowie die Stärkung der Stiftung Warentest im Bereich der Finanzprodukte.
Quelle: www.bmelv.de

Von redaktion