Berlin:
Ministerin Aigner: Gesetzesverstöße notfalls mit Bußgeldern sanktionieren

Gute Nachricht für Telefonkunden: Ab 1. Juni 2013 sind Warteschleifen bei Sonderrufnummern kostenfrei. Dies gilt unabhängig davon, ob ein Telefonat aus dem Festnetz oder aus dem Mobilfunknetz erfolgt. „Teure Warteschleifen waren über Jahre ein Ärgernis für die Verbraucher. Damit ist jetzt Schluss“, sagte Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner am Dienstag. Es sei widersinnig, wenn Kunden für eine Nichtleistung bezahlen müssten. „Man stelle sich vor, beim Bäcker nicht erst für das Brot, sondern schon vorher für das Warten zahlen zu müssen“, so Aigner.

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Die Neuregelung gilt auch für nachgelagerte Warteschleifen, also beispielsweise Wartezeiten während einer Weiterleitung nach begonnener Bearbeitung. Lediglich in Ausnahmefällen, das heißt bei Ortsnetzrufnummern, herkömmlichen Mobilfunkrufnummern oder wenn für den Anruf ein Festpreis gilt, dürfen Warteschleifen weiter eingesetzt werden. Die Bundesregierung hatte sich auf eine Übergangsregelung verständigt, damit sich die Unternehmen auf die gesetzlichen Vorgaben einstellen und die Technik umrüsten konnten. Vom 1. September 2012 bis zum 31. Mai 2013 durften Warteschleifen noch eingesetzt werden, wenn mindestens die ersten zwei Minuten der Verbindung für den Anrufer kostenlos waren.

„Die Telekommunikationsbranche hatte mindestens acht Monate Zeit, sich umzustellen. Nach dieser langen Umstellungsphase muss man erwarten können, dass zum Stichtag 1. Juni die teuren Warteschleifen verschwinden. Die Bundesnetzagentur ist angehalten, Gesetzesverstöße notfalls mit Bußgeldern zu sanktionieren“, so Aigner. Sie äußerste sich zuversichtlich, dass sich die Neuregelung auch positiv auf die Servicequalität auswirken wird: „Am Ende muss bei einer Service-Hotline die Dienstleistung stimmen, für die man bezahlt.“

Telekommunikationsnovelle stärkt die Verbraucherrechte

Die Kostenfreiheit bei Warteschleifen ist der letzte Baustein zahlreicher Verbesserungen, die die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG-Novelle) für Verbraucher gebracht hat. Der Großteil der Neuerungen greift bereits seit dem 10. Mai 2012. Einige Beispiele:
* Wenn bei einem Umzug die Leistung des Telekommunikationsanbieters am neuen Wohnort nicht angeboten wird, haben Kunden ein Sonderkündigungsrecht.
* Im Falle eines Anbieterwechsels darf die Unterbrechung höchstens einen Kalendertag dauern.
* Bei der Rufnummernmitnahme, die im Fall des Anbieterwechsels möglich sein muss, hat die Freischaltung der Rufnummer innerhalb eines Kalendertages zu erfolgen.
* Call-by-Call-Anbieter müssen seit August 2012 ihren Telefonkunden vor jedem Gespräch die aktuelle Gebühr ansagen.

Quelle: bmelv.bund.de

Von redaktion

Versäumt

LENK KOMMUNity Netzwerktreffen in Regensburg Aiwanger: „Unsere Kommunen schaffen die Grundlage für eine sichere und bezahlbare Energieversorgung“; Glauber: „Klimaschutz und Klimaanpassung gelingen nur gemeinsam mit den Kommunen“ Bayerns Energieminister Hubert Aiwanger und der bayerische Umweltminister Thorsten Glauber haben dem Leiter der LENK, Dr. Ulrich Buchhauser (Mitte) symbolisch ein Steuerrad zum 5-jährigen Jubiläum überreicht.Foto: StMUV   Download Beim Rundgang informierten sich Bayerns Energieminister Hubert Aiwanger und der bayerische Umweltminister Thorsten Glauber über aktuelle Themen der Kommunen im Bereich Energiewende.Foto: StMWi   Download REGENSBURG  Kommunale Erfolgsgeschichten zum Klimaschutz, Best-Practice für eine gelungene Energiewende vor Ort und Austausch zwischen Landes- und Kommunalpolitik auf Augenhöhe standen beim fünften Netzwerktreffen der Landesagentur für Energie und Klimaschutz (LENK) im Mittelpunkt. Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger und Umweltminister Thorsten Glauber thematisierten gemeinsam mit Vertretern der Kommunen aktuelle Herausforderungen und Perspektiven der kommunalen Energiewende und würdigten erfolgreiche Praxisbeispiele.   Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger: „Die Kommunen sind die Macher der Energiewende. Hier werden Projekte angestoßen, Flächen ausgewiesen und Bürger mitgenommen. Damit die Energiewende gelingt, muss sie wirtschaftlich vernünftig, technologisch offen und vor Ort umsetzbar sein. Unsere Städte, Gemeinden und Landkreise zeigen jeden Tag, wie das funktioniert.“   Im Rahmen des Netzwerktreffens wurde die LENK zudem anlässlich ihres fünfjährigen Bestehens gewürdigt. Seit ihrer Gründung im Jahr 2020 hat sich die Landesagentur als zentrale Ansprechpartnerin für Kommunen im Bereich Energie und Klimaschutz etabliert und leistet einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Energiewende und des Klimaschutzes in Bayern.   Umweltminister Thorsten Glauber betont: „Die mehr als 2.000 Landkreise, Städte und Gemeinden im Freistaat sind zentrale Akteure auf dem Weg zu einem klimaneutralen Bayern. Durch ihr Engagement mit den Menschen vor Ort tragen sie maßgeblich dazu bei, Klimaschutz und Klimaanpassung Hand in Hand weiter voranzubringen.“   Die LENK KOMMUNity ist die zentrale Plattform der Landesagentur für Energie und Klimaschutz für Wissensaustausch und Vernetzung kommunaler Mitarbeiter in den Bereichen Klimaschutz, Klimaanpassung und Energie. Seit 2021 unterstützt sie Bayerns Kommunen mit Fachinformationen, Online-Veranstaltungen sowie einem landesweiten Netzwerk aus über 1.600 Klimaschutzmanagern und politischen Entscheidungsträgern. Das jährlich stattfindende Netzwerktreffen ergänzt das Angebot seit 2022 und bietet Raum für fachlichen Austausch, Praxisberichte und neue Kooperationen. Das diesjährige Netzwerktreffen fand am 15. und 16. Juni 2026 im Marinaforum Regensburg statt. Im Mittelpunkt standen erfolgreiche Praxisbeispiele aus Bayerns Kommunen sowie aktuelle Fragen der kommunalen Energie- und Klimapolitik.   Als Kompetenz- und Beratungsstelle der Bayerischen Staatsregierung unterstützt die Landesagentur für Energie und Klimaschutz die Umsetzung der Energiewende und der bayerischen Klimaschutzoffensive. In landesweiten Kampagnen informiert die LENK über Energiewende und Klimaschutz, setzt eigene Projekte um und begleitet Maßnahmen. Die Fachaufsicht über die Landesagentur mit Sitz in Regensburg haben das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz und das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.   Weitere Informationen gibt es auf www.lenk.bayern.de.