München:
Bayerns Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk
begrüßt den heute vom Bundeskabinett vorgelegten
Gesetzentwurf zur Schlichtung im Luftverkehr, der für
Streitigkeiten von Passagieren mit Fluggesellschaften
Schlichtungsstellen vorsieht. „Wegen der erheblichen
Defizite bei der Durchsetzung von Flugpassagierrechten
begrüße ich, dass die außergerichtliche Streitbeilegung
im Luftverkehr endlich auf gesetzliche Füße gestellt
wird.“

 

Bei der konkreten Umsetzung
sieht die Ministerin jedoch Nachbesserungsbedarf. Der
Gesetzentwurf überlässt es zunächst den Fluggesellschaften,
die Schlichtung selbst zu organisieren. Nur wenn sich
Fluggesellschaften keiner privaten Schlichtungsstelle
anschließen, findet eine behördliche Schlichtung
statt. „Das ist gut gemeint, aber nicht gut gemacht“,
so Merk. „Wenn jede Fluggesellschaft die Möglichkeit
bekommt, ihre Schlichtungsstelle selbst zu bestimmen,
führt das zu einem Fleckerlteppich. Und der ist für
den Reisenden nicht mehr überschaubar ist. Nicht nur
muss er etwa bei kombinierten Bahn- und Flugreisen
jeweils eine andere Schlichtungsstelle anrufen. Sondern
er muss auch bei jeder Fluggesellschaft erst einmal
herausfinden, ob eine behördliche oder eine private
Schlichtungsstelle – und gegebenenfalls welche – zuständig
ist. Guter Verbraucherschutz sieht anders aus!“

Im
Koalitionsvertrag im Bund war noch das Konzept einer
verkehrsträgerübergreifenden Schlichtung vorgesehen.
Stattdessen wird nun sogar innerhalb ein und desselben
Verkehrsträgers ein Nebeneinander von behördlichen
und gegebenenfalls sogar mehreren privaten Schlichtungsstellen
geschaffen.

Quelle: stmj.byern.de

 

 

Von redaktion