Berlin:

Bundesregierung stärkt Transparenz und Verbraucherschutz beim Scoring

Wenn Verbraucherinnen und Verbraucher Waren online bestellen oder einen
neuen Mobilfunkvertrag abschließen, gehen Händler und Unternehmen meist
in Vorleistung. Um das Risiko von Zahlungsausfällen einzuschätzen, lassen
die Firmen oft Wirtschaftsauskunfteien die Bonitätsrisiken der jeweiligen
Kundinnen und Kunden berechnen. Diese Praxis nennt sich Scoring und ist
für viele wirtschaftliche Entscheidungen von Unternehmen maßgeblich.
Scoring erfolgt auf Basis von große Mengen an Daten über die betroffenen
Personen. Die Berechnung und die darauf aufbauenden Entscheidungen werden
zunehmend automatisiert getroffen. Damit steigen die Risiken für
Verbraucherinnen und Verbraucher. Mit dem heute im Kabinett beschlossenen
Änderung im Bundesdatenschutzgesetz stärkt die Bundesregierung die Rechte
von Verbraucherinnen und Verbrauchern.

Bundesverbraucherschutzministerin Steffi Lemke: „Mit den neuen Regeln
bringen wir Licht in die Blackbox. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen
künftig ohne Umwege erfahren, welche Daten und Kategorien von Daten sich
auf ihren Scorewert ausgewirkt haben, wie diese gewichtet wurden und welche
Aussagekraft der Scorewert hat. Auch einer möglichen Diskriminierung durch
Scoring schieben wir einen Riegel vor. Künftig darf nicht mehr die
Postleitzahl darüber entscheiden, ob jemand als zahlungsfähig eingestuft
wird oder nicht. Auch ist ein Scoring auf Basis von Daten über politische
Orientierung oder ethnische Zugehörigkeit künftig verboten. Gleichzeitig
setzen wir mit den neuen Regeln einen verlässlichen Rechtsrahmen, damit
die Vorteile von Scoring und Bonitätsprüfungen auf Basis von großen
Datenmengen genutzt werden können und gleichzeitigt der Verbraucherschutz
gestärkt wird. Diese neuen Regeln erhöhen den Schutz und sind ein echter
Meilenstein im Verbraucherschutz.“

Mit einem Teil der heute beschlossenen Novelle des
Bundesdatenschutzgesetzes reagiert die Bundesregierung auf ein Urteil des
Europäischen Gerichtshof (EuGH). Im Dezember 2023 hat der EuGH in einem
weitreichenden Urteil über die aktuelle Scoringpraxis in Deutschland
geurteilt. Er entschied, dass Scoring bereits dann als „automatisierte
Entscheidung“ im Sinne der DSGVO gilt, wenn die Scorewerte bei
Entscheidungen über Vertragsschlüsse nur maßgeblich sind. Dieser neuen
Rechtslage trug das deutsche Recht bisher nicht Rechnung. Das BMUV hat
unmittelbar nach dem Urteil eine Neuregelung erarbeitet und sich für eine
schnelle gesetzgeberische Reaktion eingesetzt. Der Entwurf des BMUV konnte
mit substantiellen Verbesserungen für den Verbraucherschutz schließlich
in das aktuelle Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)
eingebracht werden. Mit ihr wird das bestehende Schutzniveau verbessert,
mehr Transparenz für Betroffene erreicht und das Scoring für alle
Wirtschaftsbeteiligten auf eine rechtssichere Grundlage gestellt.

Nach dem Beschluss des Bundeskabinetts muss die Novelle des
Bundesdatenschutzgesetzes im Bundestag verabschiedet werden und den
Bundesrat passieren. Für das Bundesdatenschutzgesetz ist das
Bundesinnenministerium (BMI) federführend zuständig.

Weiterführende Informationen

Entwurf Bundesdatenschutzgesetz (Website BMI)
<https://www.bmuv.de/presseverteiler/lt.php?tid=Itoa0G2erIm6806pZAXv+dFlj5dOkrhiogxAmAdEKBqBuBNZyf9roKSsg41K6FIQ>

Urteil des EuGH vom 07.12.2023 (C‑634/21)
<https://www.bmuv.de/presseverteiler/lt.php?tid=kge7Fm+ypsCK6EiAgwVdyNFlj5dOkohiogxAmAdEKBqBuBNZyf9LoKSsg41K6FIQ>

Quelle:bmuv.de

Von redaktion

Versäumt

LENK KOMMUNity Netzwerktreffen in Regensburg Aiwanger: „Unsere Kommunen schaffen die Grundlage für eine sichere und bezahlbare Energieversorgung“; Glauber: „Klimaschutz und Klimaanpassung gelingen nur gemeinsam mit den Kommunen“ Bayerns Energieminister Hubert Aiwanger und der bayerische Umweltminister Thorsten Glauber haben dem Leiter der LENK, Dr. Ulrich Buchhauser (Mitte) symbolisch ein Steuerrad zum 5-jährigen Jubiläum überreicht.Foto: StMUV   Download Beim Rundgang informierten sich Bayerns Energieminister Hubert Aiwanger und der bayerische Umweltminister Thorsten Glauber über aktuelle Themen der Kommunen im Bereich Energiewende.Foto: StMWi   Download REGENSBURG  Kommunale Erfolgsgeschichten zum Klimaschutz, Best-Practice für eine gelungene Energiewende vor Ort und Austausch zwischen Landes- und Kommunalpolitik auf Augenhöhe standen beim fünften Netzwerktreffen der Landesagentur für Energie und Klimaschutz (LENK) im Mittelpunkt. Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger und Umweltminister Thorsten Glauber thematisierten gemeinsam mit Vertretern der Kommunen aktuelle Herausforderungen und Perspektiven der kommunalen Energiewende und würdigten erfolgreiche Praxisbeispiele.   Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger: „Die Kommunen sind die Macher der Energiewende. Hier werden Projekte angestoßen, Flächen ausgewiesen und Bürger mitgenommen. Damit die Energiewende gelingt, muss sie wirtschaftlich vernünftig, technologisch offen und vor Ort umsetzbar sein. Unsere Städte, Gemeinden und Landkreise zeigen jeden Tag, wie das funktioniert.“   Im Rahmen des Netzwerktreffens wurde die LENK zudem anlässlich ihres fünfjährigen Bestehens gewürdigt. Seit ihrer Gründung im Jahr 2020 hat sich die Landesagentur als zentrale Ansprechpartnerin für Kommunen im Bereich Energie und Klimaschutz etabliert und leistet einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Energiewende und des Klimaschutzes in Bayern.   Umweltminister Thorsten Glauber betont: „Die mehr als 2.000 Landkreise, Städte und Gemeinden im Freistaat sind zentrale Akteure auf dem Weg zu einem klimaneutralen Bayern. Durch ihr Engagement mit den Menschen vor Ort tragen sie maßgeblich dazu bei, Klimaschutz und Klimaanpassung Hand in Hand weiter voranzubringen.“   Die LENK KOMMUNity ist die zentrale Plattform der Landesagentur für Energie und Klimaschutz für Wissensaustausch und Vernetzung kommunaler Mitarbeiter in den Bereichen Klimaschutz, Klimaanpassung und Energie. Seit 2021 unterstützt sie Bayerns Kommunen mit Fachinformationen, Online-Veranstaltungen sowie einem landesweiten Netzwerk aus über 1.600 Klimaschutzmanagern und politischen Entscheidungsträgern. Das jährlich stattfindende Netzwerktreffen ergänzt das Angebot seit 2022 und bietet Raum für fachlichen Austausch, Praxisberichte und neue Kooperationen. Das diesjährige Netzwerktreffen fand am 15. und 16. Juni 2026 im Marinaforum Regensburg statt. Im Mittelpunkt standen erfolgreiche Praxisbeispiele aus Bayerns Kommunen sowie aktuelle Fragen der kommunalen Energie- und Klimapolitik.   Als Kompetenz- und Beratungsstelle der Bayerischen Staatsregierung unterstützt die Landesagentur für Energie und Klimaschutz die Umsetzung der Energiewende und der bayerischen Klimaschutzoffensive. In landesweiten Kampagnen informiert die LENK über Energiewende und Klimaschutz, setzt eigene Projekte um und begleitet Maßnahmen. Die Fachaufsicht über die Landesagentur mit Sitz in Regensburg haben das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz und das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.   Weitere Informationen gibt es auf www.lenk.bayern.de.