Berlin:

Bundesregierung stärkt Transparenz und Verbraucherschutz beim Scoring

Wenn Verbraucherinnen und Verbraucher Waren online bestellen oder einen
neuen Mobilfunkvertrag abschließen, gehen Händler und Unternehmen meist
in Vorleistung. Um das Risiko von Zahlungsausfällen einzuschätzen, lassen
die Firmen oft Wirtschaftsauskunfteien die Bonitätsrisiken der jeweiligen
Kundinnen und Kunden berechnen. Diese Praxis nennt sich Scoring und ist
für viele wirtschaftliche Entscheidungen von Unternehmen maßgeblich.
Scoring erfolgt auf Basis von große Mengen an Daten über die betroffenen
Personen. Die Berechnung und die darauf aufbauenden Entscheidungen werden
zunehmend automatisiert getroffen. Damit steigen die Risiken für
Verbraucherinnen und Verbraucher. Mit dem heute im Kabinett beschlossenen
Änderung im Bundesdatenschutzgesetz stärkt die Bundesregierung die Rechte
von Verbraucherinnen und Verbrauchern.

Bundesverbraucherschutzministerin Steffi Lemke: „Mit den neuen Regeln
bringen wir Licht in die Blackbox. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen
künftig ohne Umwege erfahren, welche Daten und Kategorien von Daten sich
auf ihren Scorewert ausgewirkt haben, wie diese gewichtet wurden und welche
Aussagekraft der Scorewert hat. Auch einer möglichen Diskriminierung durch
Scoring schieben wir einen Riegel vor. Künftig darf nicht mehr die
Postleitzahl darüber entscheiden, ob jemand als zahlungsfähig eingestuft
wird oder nicht. Auch ist ein Scoring auf Basis von Daten über politische
Orientierung oder ethnische Zugehörigkeit künftig verboten. Gleichzeitig
setzen wir mit den neuen Regeln einen verlässlichen Rechtsrahmen, damit
die Vorteile von Scoring und Bonitätsprüfungen auf Basis von großen
Datenmengen genutzt werden können und gleichzeitigt der Verbraucherschutz
gestärkt wird. Diese neuen Regeln erhöhen den Schutz und sind ein echter
Meilenstein im Verbraucherschutz.“

Mit einem Teil der heute beschlossenen Novelle des
Bundesdatenschutzgesetzes reagiert die Bundesregierung auf ein Urteil des
Europäischen Gerichtshof (EuGH). Im Dezember 2023 hat der EuGH in einem
weitreichenden Urteil über die aktuelle Scoringpraxis in Deutschland
geurteilt. Er entschied, dass Scoring bereits dann als „automatisierte
Entscheidung“ im Sinne der DSGVO gilt, wenn die Scorewerte bei
Entscheidungen über Vertragsschlüsse nur maßgeblich sind. Dieser neuen
Rechtslage trug das deutsche Recht bisher nicht Rechnung. Das BMUV hat
unmittelbar nach dem Urteil eine Neuregelung erarbeitet und sich für eine
schnelle gesetzgeberische Reaktion eingesetzt. Der Entwurf des BMUV konnte
mit substantiellen Verbesserungen für den Verbraucherschutz schließlich
in das aktuelle Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)
eingebracht werden. Mit ihr wird das bestehende Schutzniveau verbessert,
mehr Transparenz für Betroffene erreicht und das Scoring für alle
Wirtschaftsbeteiligten auf eine rechtssichere Grundlage gestellt.

Nach dem Beschluss des Bundeskabinetts muss die Novelle des
Bundesdatenschutzgesetzes im Bundestag verabschiedet werden und den
Bundesrat passieren. Für das Bundesdatenschutzgesetz ist das
Bundesinnenministerium (BMI) federführend zuständig.

Weiterführende Informationen

Entwurf Bundesdatenschutzgesetz (Website BMI)
<https://www.bmuv.de/presseverteiler/lt.php?tid=Itoa0G2erIm6806pZAXv+dFlj5dOkrhiogxAmAdEKBqBuBNZyf9roKSsg41K6FIQ>

Urteil des EuGH vom 07.12.2023 (C‑634/21)
<https://www.bmuv.de/presseverteiler/lt.php?tid=kge7Fm+ypsCK6EiAgwVdyNFlj5dOkohiogxAmAdEKBqBuBNZyf9LoKSsg41K6FIQ>

Quelle:bmuv.de

Von redaktion

Versäumt

Bayerns Wirtschaftsminister informiert sich im Bayerischen Wald Aiwanger: „Gemeinsam haben wir den Borkenkäfer deutlich zurückgedrängt – jetzt dürfen wir nicht nachlassen. Nach dem trockenen Sommer sind die Bäume geschwächt und anfällig“ Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger hat sich heute über die aktuelle Borkenkäfersituation im Bayerischen Wald informiert. Das Bild zeigt ihn mit (v.l.n.r) Nationalparkchefin Ursula Schuster und BaySF-Vorstand Rudolf Plochmann. Foto: StMWi/Bastian Brummer   Download SPIEGELAU  Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger hat sich heute über die aktuelle Borkenkäfersituation im Bayerischen Wald informiert. Im Mittelpunkt der Exkursion mit Vertretern der Bayerischen Staatsforsten, der Nationalparkverwaltung, der Forstverwaltung sowie privaten Waldbesitzern und Verbänden standen die Erfahrungen der vergangenen Jahre, die aktuelle Entwicklung und konkrete Maßnahmen zur Bekämpfung des Schädlings.   Aiwanger: „Die Borkenkäfersituation im Bayerischen Wald hat sich deutlich entspannt. Das ist eine gute Nachricht für unsere Wälder und ein Erfolg der konsequenten Arbeit aller Beteiligten. Wir haben in den vergangenen Jahren gelernt, dass wir den Käfer nur gemeinsam und über die Grenzen der Waldbesitzarten hinweg wirksam bekämpfen können. Genau diesen Weg müssen wir weitergehen. Denn Entwarnung können wir noch lange nicht geben: Nach Hitze und Trockenheit sind viele Bäume geschwächt. Wir müssen aufmerksam bleiben, Befall früh erkennen, Käferholz konsequent aufarbeiten und zügig aus dem Wald bringen.“   Der Ortstermin in Spiegelau war bereits das dritte gemeinsame Treffen zur Borkenkäferthematik im Bayerischen Wald nach den Terminen im März 2024 und August 2025. Damals stand die Sorge im Mittelpunkt, dass sich der Borkenkäfer aus dem Nationalpark in angrenzende Waldflächen ausbreiten könnte. Heute fällt die Bilanz deutlich positiver aus. Gemeinsam mit den Partnern wurden an Exkursionspunkten im Staatswald und im Nationalpark Bayerischer Wald unterschiedliche Verfahren und Methoden zur waldschutzwirksamen Aufarbeitung von Käferholz vorgestellt.   Aiwanger: „Wir sehen, dass regelmäßiger Austausch und abgestimmtes Handeln etwas bewirken. Staatswald, Nationalpark und Privatwald haben unterschiedliche Aufgaben und Rahmenbedingungen. Beim Schutz unserer Wälder haben wir aber ein gemeinsames Interesse. Deshalb werden wir den regelmäßigen Austausch fortsetzen und weiter an einem Strang ziehen.“ Die Borkenkäfersituation in der Region Bayerischer Wald ist aktuell so ruhig wie seit Jahren nicht mehr. In den Landkreisen Freyung-Grafenau und Regen wurden bislang historisch geringe Mengen an Käferholz festgestellt. Die Fangzahlen des Borkenkäfermonitorings der Bayerischen Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft liegen rund 40 Prozent unter dem Niveau von 2024. Die Bayerischen Staatsforsten verzeichnen sehr geringe Schadholzmengen und in der Managementzone des Nationalparks ist die Situation im Vergleich zu den Vorjahren ebenfalls ruhig. Die Entwicklung zeigt: Konsequentes Borkenkäfermanagement und eine enge Zusammenarbeit über die Waldbesitzarten hinweg zahlen sich aus. Gleichzeitig bleibt der Käfer eine Gefahr. Nach den heißen und trockenen Phasen dieses Sommers sind die Wälder weiterhin belastet. Deshalb gilt es, gerade jetzt wachsam zu bleiben und bei ersten Anzeichen konsequent zu handeln. Regelmäßige Bohrmehlsuche, schnelle Aufarbeitung und der zügige Abtransport des Käferholzes bleiben die entscheidenden Maßnahmen. Ziel bleibt, den Wald als Lebens- und Wirtschaftsraum für kommende Generationen zu erhalten. Ansprechpartner: Bastian Brummer Stellv. Pressesprecher Auf Flächen des Nationalparks Bayerischer Wald überzeugte sich der Minister von einem Verfahren der Parkverwaltung, wodurch Käferbäume unschädlich gemacht werden. Dabei griff er auch selbst zum Werkzeug und entrindete einen Baum. Foto: StMWi/Bastian Brummer   Download Im Mittelpunkt der Exkursion mit Vertretern der Bayerischen Staatsforsten, der Nationalparkverwaltung, der Forstverwaltung sowie privaten Waldbesitzern und Verbänden standen die Erfahrungen der vergangenen Jahre, die aktuelle Entwicklung und konkrete Maßnahmen zur Bekämpfung des Borkenkäfers.