Berlin:

Bundesregierung stärkt Transparenz und Verbraucherschutz beim Scoring

Wenn Verbraucherinnen und Verbraucher Waren online bestellen oder einen
neuen Mobilfunkvertrag abschließen, gehen Händler und Unternehmen meist
in Vorleistung. Um das Risiko von Zahlungsausfällen einzuschätzen, lassen
die Firmen oft Wirtschaftsauskunfteien die Bonitätsrisiken der jeweiligen
Kundinnen und Kunden berechnen. Diese Praxis nennt sich Scoring und ist
für viele wirtschaftliche Entscheidungen von Unternehmen maßgeblich.
Scoring erfolgt auf Basis von große Mengen an Daten über die betroffenen
Personen. Die Berechnung und die darauf aufbauenden Entscheidungen werden
zunehmend automatisiert getroffen. Damit steigen die Risiken für
Verbraucherinnen und Verbraucher. Mit dem heute im Kabinett beschlossenen
Änderung im Bundesdatenschutzgesetz stärkt die Bundesregierung die Rechte
von Verbraucherinnen und Verbrauchern.

Bundesverbraucherschutzministerin Steffi Lemke: „Mit den neuen Regeln
bringen wir Licht in die Blackbox. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen
künftig ohne Umwege erfahren, welche Daten und Kategorien von Daten sich
auf ihren Scorewert ausgewirkt haben, wie diese gewichtet wurden und welche
Aussagekraft der Scorewert hat. Auch einer möglichen Diskriminierung durch
Scoring schieben wir einen Riegel vor. Künftig darf nicht mehr die
Postleitzahl darüber entscheiden, ob jemand als zahlungsfähig eingestuft
wird oder nicht. Auch ist ein Scoring auf Basis von Daten über politische
Orientierung oder ethnische Zugehörigkeit künftig verboten. Gleichzeitig
setzen wir mit den neuen Regeln einen verlässlichen Rechtsrahmen, damit
die Vorteile von Scoring und Bonitätsprüfungen auf Basis von großen
Datenmengen genutzt werden können und gleichzeitigt der Verbraucherschutz
gestärkt wird. Diese neuen Regeln erhöhen den Schutz und sind ein echter
Meilenstein im Verbraucherschutz.“

Mit einem Teil der heute beschlossenen Novelle des
Bundesdatenschutzgesetzes reagiert die Bundesregierung auf ein Urteil des
Europäischen Gerichtshof (EuGH). Im Dezember 2023 hat der EuGH in einem
weitreichenden Urteil über die aktuelle Scoringpraxis in Deutschland
geurteilt. Er entschied, dass Scoring bereits dann als „automatisierte
Entscheidung“ im Sinne der DSGVO gilt, wenn die Scorewerte bei
Entscheidungen über Vertragsschlüsse nur maßgeblich sind. Dieser neuen
Rechtslage trug das deutsche Recht bisher nicht Rechnung. Das BMUV hat
unmittelbar nach dem Urteil eine Neuregelung erarbeitet und sich für eine
schnelle gesetzgeberische Reaktion eingesetzt. Der Entwurf des BMUV konnte
mit substantiellen Verbesserungen für den Verbraucherschutz schließlich
in das aktuelle Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)
eingebracht werden. Mit ihr wird das bestehende Schutzniveau verbessert,
mehr Transparenz für Betroffene erreicht und das Scoring für alle
Wirtschaftsbeteiligten auf eine rechtssichere Grundlage gestellt.

Nach dem Beschluss des Bundeskabinetts muss die Novelle des
Bundesdatenschutzgesetzes im Bundestag verabschiedet werden und den
Bundesrat passieren. Für das Bundesdatenschutzgesetz ist das
Bundesinnenministerium (BMI) federführend zuständig.

Weiterführende Informationen

Entwurf Bundesdatenschutzgesetz (Website BMI)
<https://www.bmuv.de/presseverteiler/lt.php?tid=Itoa0G2erIm6806pZAXv+dFlj5dOkrhiogxAmAdEKBqBuBNZyf9roKSsg41K6FIQ>

Urteil des EuGH vom 07.12.2023 (C‑634/21)
<https://www.bmuv.de/presseverteiler/lt.php?tid=kge7Fm+ypsCK6EiAgwVdyNFlj5dOkohiogxAmAdEKBqBuBNZyf9LoKSsg41K6FIQ>

Quelle:bmuv.de

Von redaktion