München:

Förderprogramm zu Kneipp-Anlagen

Aiwanger: „Kneipp-Anlagen in diesem Jahr bayernweit in neuem Glanz“

Die ersten 19 Projekte aus dem Kneipp-Förderprogramm des Bayerischen Wirtschaftsministeriums können jetzt realisiert werden. Die Förderbescheide werden noch in dieser Woche von den Bezirksregierungen an die Gemeinden versendet. „Kneipp war ein Pionier im bayerischen Gesundheitstourismus und seine Lehre ist bis heute ein fester Bestandteil dieses Gesundheitstourismus. Viele bayerische Tourismusdestinationen und Erholungsorte bis hin zu den hoch prädikatisierten Kneipp-Kurorten und -Heilbädern bieten ihren Gästen therapeutische Hilfe auf Grundlage der Kneipp’schen Lehre“, so Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger. „Zu einem hochwertigen Kneipp-Therapieangebot gehört auch eine adäquate, zeitgemäße und moderne Infrastruktur. Ich bin überzeugt, dass unsere Kneipp-Anlagen in diesem Jahr bayernweit in neuem Glanz erstrahlen und unseren Gästen bei Prävention, Genesung und Gesunderhaltung eine wertvolle therapeutische Unterstützung geben – gerade in Zeiten der Corona-Pandemie.“

 

Die ersten Förderbescheide gehen an die bayerischen Kommunen Alfeld, Bad Berneck, Bad Kötzting, Bad Neualbenreuth, Bad Wörishofen, Bissingen, Hersbruck, Neuburg an der Donau, Neuschönau, Nüdlingen, Ottobeuren, Pottenstein, Rieneck, Schönau am Königssee, Schongau, Stöttwang, Thüngen, Türkheim und Wallgau. Mit staatlicher Unterstützung können diese Gemeinden nun ihre eingereichten Projekte verwirklichen. Parallel dazu prüfen die Bezirksregierungen in den kommenden Wochen abschließend die weiteren Anträge. Das Bayerische Wirtschaftsministerium fördert im Rahmen des Sonderprogramms „Touristische Infrastruktur – Kneipp-Anlagen“ aktuell 106 Kneipp-Projekte mit insgesamt 1,5 Millionen Euro.

 

Das Programm „Touristische Infrastruktur – Kneipp-Anlagen“ wurde anlässlich des 200. Geburtstags von Pfarrer Sebastian Kneipp aufgesetzt und unterstützt die Kommunen bei Errichtung, Erweiterung, Instandsetzung, Umbau und Modernisierung von öffentlich zugänglichen Kneipp-Anlagen. Voraussetzung ist, dass die Anlagen von den Gästen kostenfrei genutzt werden können. Die Höhe der Förderung hängt davon ab, wie viel die Gemeinde in die Kneipp-Anlage investiert. Die Eigenbeteiligung beträgt mindestens zehn Prozent. Das Sonderprogramm basiert auf den Richtlinien zur Förderung von öffentlichen touristischen Infrastruktureinrichtungen (RÖFE).

Quelle:stmwi.bayern.de

Von redaktion