Berlin:

Rüstungsexportbericht 2018 vorgelegt

Bundesregierung hat restriktive Rüstungsexportpolitik im Jahr 2018 fortgeführt
Das Bundeskabinett hat heute den Rüstungsexportbericht 2018 beschlossen. Im Jahr 2018 wurden
Einzelgenehmigungen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern in Höhe von 4,82 Mrd. Euro (2017: 6,24 Mrd.
Euro) erteilt.


Dabei entfiel ein Anteil von 47,2 % (2017: 39,2 %) auf Genehmigungen für Lieferungen in EU-/NATO-
und NATO-gleichgestellte Länder, die eine besonders enge sicherheitspolitische Partnerschaft mit
Deutschland verbindet. Für Drittländer wurden Ausfuhrgenehmigungen in Höhe von 2,55 Mrd. Euro
(2017: 3,795 Mrd. Euro) erteilt.
Der Gesamtwert der Genehmigungen für Kleinwaffen und Kleinwaffenteile belief sich im Jahr 2018 auf
38,91 Mio. Euro. Im Jahr 2017 lag der Wert bei 47,82 Mio. Euro. Die Genehmigungen von Kleinwaffen
für Drittländer umfassten 2018 einen Wert von 403.703 Euro (Vorjahr: 15,1 Mio. Euro). Der geringe
Wert für Drittländer ist ein deutlicher Indikator für die sehr restriktive Genehmigungspraxis der
Bundesregierung bei Kleinwaffenexporten in Drittländer.
Insgesamt gilt, dass Genehmigungswerte allein kein tauglicher Gradmesser für die Ausrichtung der
Exportkontrollpolitik sind. Für diese Beurteilung ist es erforderlich, die einzelnen
Genehmigungsentscheidungen in Hinblick auf das jeweilige Empfängerland, die Art des Rüstungsgutes
und den vorgesehenen Verwendungszweck der Güter zu betrachten und zudem zu berücksichtigen, dass
Großaufträge regelmäßig erhebliche Schwankungen der Genehmigungswerte bewirken.
Auch ist darauf hinzuweisen, dass unter den Begriff des Rüstungsgutes nicht nur klassische Waffen
wie Gewehre oder Panzer fallen. Als Rüstungsgüter gelten zum Beispiel auch beschusssichere
Fahrzeuge für den Personenschutz und Botschaften, Minenräumgeräte, Funkgeräte, ABC-Schutzanzüge,
Radaranlagen oder LKW, die mit einer Tarnlackierung versehen sind.
Den Rüstungsexportbericht 2018 finden Sie hier.

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2019/20190619-ruestungsexportbericht-2018-vorgelegt.html

Quelle:bmwi.bund.de

Von redaktion