München:
Justizministerin Merk zur Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe zur Entschädigung für Sicherungsverwahrte

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk hat heute
in München zu der Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe
Stellung genommen, das vier ehemaligen Sicherungsverwahrten
Schadensersatz wegen rückwirkender Verlängerung der
Sicherungsverwahrung zugesprochen hatte:

 

„Es
ist den Menschen und vor allem den Opfern nur schwer
vermittelbar, dass jemandem, der in Sicherungsverwahrung
untergebracht wurde, weil von ihm eine erhebliche Gefahr
für die Allgemeinheit ausging, im nachhinein dafür
eine Entschädigung zugesprochen wird“, so Merk. „Es
wird nun entscheidend darauf ankommen, ob und unter
welchen Prämissen die Entscheidung auch höchstrichterlich
bestätigt wird.“

 

Wichtig sei
aber vor allem eines: „Das Gericht hat ebenso wenig
wie der Europäische Menschenrechtsgerichtshof die
nachträgliche Sicherungsverwahrung für unzulässig
erklärt“, so Merk. „Vielmehr ging es um die Spezialfälle,
in denen nachträglich die Dauer der Sicherungsverwahrung
von 10 Jahren auf unbeschränkte Zeit verlängert wurde.
Die nachträgliche Unterbringung brauchen wir hingegen
weiterhin dringend in den Fällen, in denen erst während
der Haft erkennbar wird, dass von einem Straftäter
aufgrund einer psychischen Störung eine erhebliche
Gefahr für Leib, Leben oder sexuelle Integrität anderer
Menschen ausgeht. Diese Möglichkeit müssen wir auch
bei der anstehenden Reform der Sicherungsverwahrung
unbedingt behalten.“

 

Außerdem
ging es bei der Entscheidung nicht darum, ob die Betreffenden
Personen in Freiheit kommen oder nicht. „Auch Sicherungsverwahrte,
deren Sicherungsverwahrung rückwirkend verlängert
oder nachträglich angeordnet worden war, sind weiterhin
unterzubringen, wenn nach Überzeugung des Gerichts
aufgrund einer psychischen Störung von ihnen eine
hochgradige Gefahr schwerster Gewalt- und Sexualstraftaten
ausgeht.“

Quelle: stmj.bayern.de

 

 

Von redaktion

Versäumt

LENK KOMMUNity Netzwerktreffen in Regensburg Aiwanger: „Unsere Kommunen schaffen die Grundlage für eine sichere und bezahlbare Energieversorgung“; Glauber: „Klimaschutz und Klimaanpassung gelingen nur gemeinsam mit den Kommunen“ Bayerns Energieminister Hubert Aiwanger und der bayerische Umweltminister Thorsten Glauber haben dem Leiter der LENK, Dr. Ulrich Buchhauser (Mitte) symbolisch ein Steuerrad zum 5-jährigen Jubiläum überreicht.Foto: StMUV   Download Beim Rundgang informierten sich Bayerns Energieminister Hubert Aiwanger und der bayerische Umweltminister Thorsten Glauber über aktuelle Themen der Kommunen im Bereich Energiewende.Foto: StMWi   Download REGENSBURG  Kommunale Erfolgsgeschichten zum Klimaschutz, Best-Practice für eine gelungene Energiewende vor Ort und Austausch zwischen Landes- und Kommunalpolitik auf Augenhöhe standen beim fünften Netzwerktreffen der Landesagentur für Energie und Klimaschutz (LENK) im Mittelpunkt. Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger und Umweltminister Thorsten Glauber thematisierten gemeinsam mit Vertretern der Kommunen aktuelle Herausforderungen und Perspektiven der kommunalen Energiewende und würdigten erfolgreiche Praxisbeispiele.   Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger: „Die Kommunen sind die Macher der Energiewende. Hier werden Projekte angestoßen, Flächen ausgewiesen und Bürger mitgenommen. Damit die Energiewende gelingt, muss sie wirtschaftlich vernünftig, technologisch offen und vor Ort umsetzbar sein. Unsere Städte, Gemeinden und Landkreise zeigen jeden Tag, wie das funktioniert.“   Im Rahmen des Netzwerktreffens wurde die LENK zudem anlässlich ihres fünfjährigen Bestehens gewürdigt. Seit ihrer Gründung im Jahr 2020 hat sich die Landesagentur als zentrale Ansprechpartnerin für Kommunen im Bereich Energie und Klimaschutz etabliert und leistet einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Energiewende und des Klimaschutzes in Bayern.   Umweltminister Thorsten Glauber betont: „Die mehr als 2.000 Landkreise, Städte und Gemeinden im Freistaat sind zentrale Akteure auf dem Weg zu einem klimaneutralen Bayern. Durch ihr Engagement mit den Menschen vor Ort tragen sie maßgeblich dazu bei, Klimaschutz und Klimaanpassung Hand in Hand weiter voranzubringen.“   Die LENK KOMMUNity ist die zentrale Plattform der Landesagentur für Energie und Klimaschutz für Wissensaustausch und Vernetzung kommunaler Mitarbeiter in den Bereichen Klimaschutz, Klimaanpassung und Energie. Seit 2021 unterstützt sie Bayerns Kommunen mit Fachinformationen, Online-Veranstaltungen sowie einem landesweiten Netzwerk aus über 1.600 Klimaschutzmanagern und politischen Entscheidungsträgern. Das jährlich stattfindende Netzwerktreffen ergänzt das Angebot seit 2022 und bietet Raum für fachlichen Austausch, Praxisberichte und neue Kooperationen. Das diesjährige Netzwerktreffen fand am 15. und 16. Juni 2026 im Marinaforum Regensburg statt. Im Mittelpunkt standen erfolgreiche Praxisbeispiele aus Bayerns Kommunen sowie aktuelle Fragen der kommunalen Energie- und Klimapolitik.   Als Kompetenz- und Beratungsstelle der Bayerischen Staatsregierung unterstützt die Landesagentur für Energie und Klimaschutz die Umsetzung der Energiewende und der bayerischen Klimaschutzoffensive. In landesweiten Kampagnen informiert die LENK über Energiewende und Klimaschutz, setzt eigene Projekte um und begleitet Maßnahmen. Die Fachaufsicht über die Landesagentur mit Sitz in Regensburg haben das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz und das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.   Weitere Informationen gibt es auf www.lenk.bayern.de.