Berlin:

Im August 2012 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

5.239 Asylerstanträge gestellt. Die Zahl der Asylbewerber stieg im Vergleich zum Vormonat um 741 Personen (16,5 Prozent).

Im Vergleich zum Vorjahresmonat August 2011 stieg die Zahl der Asylbewerber um 1.212 Personen (30,1 Prozent).

789 Personen erhielten im August 2012 die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach der Genfer Konvention (18,0 Prozent aller Asylentscheidungen). Zudem erhielten 781 Personen (17,8 Prozent) sogenannten „subsidiären Schutz“ (Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes).

 

 

 

Die Zahlen im Einzelnen:

I. Aktueller Monat

Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge haben im August 2012 5.239 Personen (Vormonat 4.498 Personen) Asyl beantragt. Damit ist die Zahl der Asylbewerber gegenüber dem Vormonat um 741 Personen

(16,5 Prozent) und gegenüber dem Vorjahresmonat um 1.212 Personen (30,1 Prozent) gestiegen.

Hauptherkunftsländer im August 2012 waren:

Zum Vergleich

Nr. Land Juni Juli August
 1. Syrien 338 608 680
 2. Mazedonien 132 215 620
 3. Afghanistan 595 548 609
 4. Serbien 199 324 496
 5. Iran 293 327 412
 6. Irak 416 464 406
 7. Pakistan 316 248 291
 8. Russ. Föd. 139 193 188
 9. Kosovo 156 152 137
10. Georgien 65 115 134

Neben den 5.239 Erstanträgen wurden im August 2012 beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 1.290 Folgeanträge gestellt, darunter 437 von serbischen und 393 von mazedonischen Staatsangehörigen.

Im August 2012 hat das Bundesamt über die Anträge von 4.396 Personen (Vormonat: 4.666) entschieden.

Insgesamt 789 Personen (17,9 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 70 Personen (1,6 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 719 Personen (16,3 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylverfahrensgesetzes i. V. m. § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten. Serbische oder mazedonische Staatsangehörige waren nicht darunter.

Darüber hinaus hat das Bundesamt im August 2012 bei 781 Personen (17,8 Prozent) Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes (sog. subsidiärer Schutz) festgestellt.

Abgelehnt wurden die Anträge von 1.783 Personen (40,6 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 1.043 Personen (23,7 Prozent).

 

II. Laufendes Jahr

Für den Zeitraum Januar bis August 2012 ergeben sich folgende Zahlen:

In der Zeit von Januar bis August 2012 haben insgesamt 33.284 Personen in Deutschland Asyl beantragt. Gegenüber dem Vergleichszeitraum im Vorjahr (28.279 Personen) bedeutet dies eine Erhöhung um 5.005 Personen

(17,7 Prozent).

Die Hauptherkunftsländer in der Zeit von Januar bis August 2012:

 1. Afghanistan 4.781
 2. Irak 3.517
 3. Syrien 2.963
 4. Serbien 2.749
 5. Iran 2.582
 6. Pakistan 2.091
 7. Mazedonien 1.567
 8. Russ. Föd. 1.299
 9. Kosovo 983
10. Türkei 933

Neben den 33.284 Erstanträgen wurden insgesamt 7.010 Folgeanträge gestellt.

Im Zeitraum von Januar bis August 2012 hat das Bundesamt 34.569 Entscheidungen (Vorjahr: 29.760) getroffen.

Insgesamt 6.162 Personen (17,8 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 480 Personen (1,4 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 5.682 Personen (16,4 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylverfahrensgesetzes i. V. m. § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.

Darüber hinaus hat das Bundesamt von Januar bis August 2012 bei 5.765 Personen (16,7 Prozent) Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes (sog. subsidiärer Schutz) festgestellt.

Abgelehnt wurden die Anträge von 15.177 Personen (43,9 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 7.465 Personen (21,6 Prozent).

Die Zahl der Personen, über deren Anträge noch nicht entschieden wurde, betrug Ende August 2012 39.826, darunter 35.786 Erstanträge und 4.040 Folgeanträge (Vormonat: 37.318 anhängige Verfahren, davon 33.657 Erst- und 3.661 Folgeanträge).

Quelle: bmi.de

 

 

Von redaktion