München:

Gesetzesantrag im Bundesrat: Bayern fordert gemeinsam mit dem Saarland höhere Strafen für die Betreiber von Kinderpornografie-Foren / Bayerns Justizminister Eisenreich: „Wer Internet-Tauschbörsen für Kinderpornografie betreibt, gehört für mindestens drei Jahre hinter Gitter.“

„TweenFanIsland“, „Boystown“, „Elysium“ oder „The Giftbox Exchange“ waren erschütternde Beispiele: Auf Plattformen tauschen teilweise mehrere hunderttausend Nutzer kinderpornografische Bilder und Videos im Darknet aus. Die bayerische Justiz setzt sich seit längerem dafür ein, die Betreiber dieser Foren stärker in den Blick zu nehmen. Gemeinsam mit dem Saarland hat Bayern heute (11. März) einen Gesetzesantrag in den Bundesrat eingebracht. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: „Die Forenbetreiber fachen die Nachfrage nach immer neuem und härterem Material an. Sie bieten den Tätern einen virtuellen Marktplatz zum Handel mit kinderpornografischen Bildern oder Videos. Damit sind sie mitverantwortlich für weitere Missbrauchstaten. Wir brauchen höhere Strafandrohungen, die dem besonderen Unrecht der Tat gerecht werden. Wer Internet-Tauschbörsen für Kinderpornografie betreibt, gehört für mindestens drei Jahre hinter Gitter.“

Der gemeinsame Gesetzesantrag beruht auf drei Säulen:

Einführung eines Sonderstraftatbestands. Die im August 2021 eingeführte Strafvorschrift zum Betreiben krimineller Handelsplattformen im Internet (§ 127 Strafgesetzbuch) erfasst zwar auch Fälle von Kinderpornografie. Eisenreich: „Sie werden aber genauso behandelt wie Plattformen zum Handel mit Falschgeld oder Betäubungsmitteln. Das schwerwiegende Unrecht des Betreibens von Kinderpornografie-Plattformen muss klar und unmissverständlich zum Ausdruck gebracht werden. Deshalb fordern wir einen Sonderstraftatbestand.“

Höhere Strafen. Eisenreich: „Nach geltendem Recht droht den Betreibern solcher Foren regelmäßig nur eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr – dieselbe Mindeststrafe wie beim bloßen Verbreiten oder Besitzen von Kinderpornografie. Das kann nicht sein. Die Betreiber begehen Unrecht, das deutlich schwerer wiegt. Unser Entwurf sieht eine Mindestfreiheitsstrafe von drei Jahren und eine Höchststrafe von 15 Jahren vor. Die Strafen müssen abschrecken und der besonderen Verwerflichkeit solcher Taten Rechnung tragen.“

Ausreichende Befugnisse zur Verfolgung von Taten im Ausland.
Eisenreich: „Bei derartigen Straftaten müssen unseren Ermittlern ausreichende Möglichkeiten zur Verfolgung auch von Auslandstaten zur Verfügung stehen. Die Erfahrung des bayerischen Zentrums zur Bekämpfung von Kinderpornografie und sexuellem Missbrauch im Internet (ZKI) zeigt, dass gerade in Online-Tauschbörsen Kinderpornografie grenzüberschreitend gehandelt wird und die Täter oft im Ausland sitzen.“ Deshalb soll für die Verfolgung dieser Taten das sogenannte Weltrechtsprinzip gelten, das deutsche Strafrecht also unabhängig vom Tatort anwendbar sein.

Justizminister Eisenreich: „Der Gesetzgeber hat die Betreiber von Kinderpornografie-Plattformen bisher noch nicht ausreichend in den Blick genommen. Man darf nicht vergessen: Hinter jedem kinderpornografischen Bild steht oft das unfassbare Leid eines Kindes. Unsere Vorschläge liegen auf dem Tisch. Jetzt ist der Bund gefordert, zu handeln.“

Darüber hinaus setzt sich der bayerische Justizminister insbesondere im Zusammenhang mit der Strafverfolgung von Kindesmissbrauch und Kinderpornografie für die Wiederbelebung der Verkehrsdatenspeicherung ein.
Eisenreich: „Bei schweren Straftaten brauchen unsere Ermittler ausreichende digitale Ermittlungsbefugnisse. Es ist völlig unverständlich, dass Strafverfolger Hinweise auf Kindesmissbrauch aus den USA nicht weiterverfolgen können, weil in Deutschland keine Daten mehr gespeichert sind.“ Die Taten liegen manchmal Monate zurück.

Quelle: stmj.bayern.de

Von redaktion

Versäumt

Bayerns Wirtschaftsminister informiert sich im Bayerischen Wald Aiwanger: „Gemeinsam haben wir den Borkenkäfer deutlich zurückgedrängt – jetzt dürfen wir nicht nachlassen. Nach dem trockenen Sommer sind die Bäume geschwächt und anfällig“ Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger hat sich heute über die aktuelle Borkenkäfersituation im Bayerischen Wald informiert. Das Bild zeigt ihn mit (v.l.n.r) Nationalparkchefin Ursula Schuster und BaySF-Vorstand Rudolf Plochmann. Foto: StMWi/Bastian Brummer   Download SPIEGELAU  Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger hat sich heute über die aktuelle Borkenkäfersituation im Bayerischen Wald informiert. Im Mittelpunkt der Exkursion mit Vertretern der Bayerischen Staatsforsten, der Nationalparkverwaltung, der Forstverwaltung sowie privaten Waldbesitzern und Verbänden standen die Erfahrungen der vergangenen Jahre, die aktuelle Entwicklung und konkrete Maßnahmen zur Bekämpfung des Schädlings.   Aiwanger: „Die Borkenkäfersituation im Bayerischen Wald hat sich deutlich entspannt. Das ist eine gute Nachricht für unsere Wälder und ein Erfolg der konsequenten Arbeit aller Beteiligten. Wir haben in den vergangenen Jahren gelernt, dass wir den Käfer nur gemeinsam und über die Grenzen der Waldbesitzarten hinweg wirksam bekämpfen können. Genau diesen Weg müssen wir weitergehen. Denn Entwarnung können wir noch lange nicht geben: Nach Hitze und Trockenheit sind viele Bäume geschwächt. Wir müssen aufmerksam bleiben, Befall früh erkennen, Käferholz konsequent aufarbeiten und zügig aus dem Wald bringen.“   Der Ortstermin in Spiegelau war bereits das dritte gemeinsame Treffen zur Borkenkäferthematik im Bayerischen Wald nach den Terminen im März 2024 und August 2025. Damals stand die Sorge im Mittelpunkt, dass sich der Borkenkäfer aus dem Nationalpark in angrenzende Waldflächen ausbreiten könnte. Heute fällt die Bilanz deutlich positiver aus. Gemeinsam mit den Partnern wurden an Exkursionspunkten im Staatswald und im Nationalpark Bayerischer Wald unterschiedliche Verfahren und Methoden zur waldschutzwirksamen Aufarbeitung von Käferholz vorgestellt.   Aiwanger: „Wir sehen, dass regelmäßiger Austausch und abgestimmtes Handeln etwas bewirken. Staatswald, Nationalpark und Privatwald haben unterschiedliche Aufgaben und Rahmenbedingungen. Beim Schutz unserer Wälder haben wir aber ein gemeinsames Interesse. Deshalb werden wir den regelmäßigen Austausch fortsetzen und weiter an einem Strang ziehen.“ Die Borkenkäfersituation in der Region Bayerischer Wald ist aktuell so ruhig wie seit Jahren nicht mehr. In den Landkreisen Freyung-Grafenau und Regen wurden bislang historisch geringe Mengen an Käferholz festgestellt. Die Fangzahlen des Borkenkäfermonitorings der Bayerischen Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft liegen rund 40 Prozent unter dem Niveau von 2024. Die Bayerischen Staatsforsten verzeichnen sehr geringe Schadholzmengen und in der Managementzone des Nationalparks ist die Situation im Vergleich zu den Vorjahren ebenfalls ruhig. Die Entwicklung zeigt: Konsequentes Borkenkäfermanagement und eine enge Zusammenarbeit über die Waldbesitzarten hinweg zahlen sich aus. Gleichzeitig bleibt der Käfer eine Gefahr. Nach den heißen und trockenen Phasen dieses Sommers sind die Wälder weiterhin belastet. Deshalb gilt es, gerade jetzt wachsam zu bleiben und bei ersten Anzeichen konsequent zu handeln. Regelmäßige Bohrmehlsuche, schnelle Aufarbeitung und der zügige Abtransport des Käferholzes bleiben die entscheidenden Maßnahmen. Ziel bleibt, den Wald als Lebens- und Wirtschaftsraum für kommende Generationen zu erhalten. Ansprechpartner: Bastian Brummer Stellv. Pressesprecher Auf Flächen des Nationalparks Bayerischer Wald überzeugte sich der Minister von einem Verfahren der Parkverwaltung, wodurch Käferbäume unschädlich gemacht werden. Dabei griff er auch selbst zum Werkzeug und entrindete einen Baum. Foto: StMWi/Bastian Brummer   Download Im Mittelpunkt der Exkursion mit Vertretern der Bayerischen Staatsforsten, der Nationalparkverwaltung, der Forstverwaltung sowie privaten Waldbesitzern und Verbänden standen die Erfahrungen der vergangenen Jahre, die aktuelle Entwicklung und konkrete Maßnahmen zur Bekämpfung des Borkenkäfers.