München:

Künstliche Intelligenz gegen Fake Shop-Betrüger

Bayern schließt Kooperation mit österreichischen Spitzenforschern /
Justizminister Eisenreich: „Fake Shops sind zu einer echten Internet-Plage
geworden. Gemeinsam mit den Wiener Spezialisten wollen wir den erfolgreichen
Fake-Shop Detector weiterentwickeln.“

Desinfektionsmittel
in der Pandemie, E-Bikes im Sommer, Brennholz in der Energiekrise, Spielzeug
vor Weihnachten: Fake Shops entwickeln sich nach Trends und locken mit
täuschend echt und seriös aussehenden Angeboten im Internet zu
Schnäppchenpreisen. Wer dort bestellt, wartet vergebens auf die bezahlte
Ware. Um Bayern im Kampf gegen den Online-Betrug noch besser aufzustellen,
hat Bayerns Justizminister Georg Eisenreich heute (24. August)
gemeinsam mit Dr. Helmut Leopold, Head of Center
for Digital Safety & Security des AIT Austrian Institute of Technology
in Wien, eine Kooperationsvereinbarung im Justizpalast in München
unterzeichnet. Ziel der Zusammenarbeit ist es, die Zentralstelle Cybercrime
Bayern (ZCB) mit dem KI-basierten Fake-Shop Detector für Ermittlungen
im Internet noch besser zu rüsten. Justizminister Eisenreich:
„Fake Shops sind zu einer echten Internet-Plage geworden. Allein in
einem einzigen bei der ZCB geführten Ermittlungskomplex wurden etwa
1.600 Geschädigte um etwa 500.000 Euro betrogen. Die Shops tauchen
im Internet auf und verschwinden meist auch schnell wieder, sobald der
Betrug aufgeflogen ist. Gemeinsam mit den Wiener Spezialisten wollen wir
den erfolgreichen Fake-Shop Detector auf die besonderen Anforderungen der
Strafverfolgungsbehörden zuschneiden und weiterentwickeln.“
Was kann der Fake-Shop Detector? Das Tool
ist eine Entwicklung des AIT, der größten außeruniversitären
Forschungseinrichtung Österreichs, in enger Kooperation mit dem Österreichischen
Institut für angewandte Telekommunikation (ÖIAT) und dem österreichischen
Internetspezialisten X-Net. Der Fake-Shop Detector überprüft
unbekannte Online-Shops mithilfe Künstlicher Intelligenz in Echtzeit
auf mehr als 21.000 Merkmale. Ist ein Shop verdächtig, warnt der Detector.
Eisenreich: „Für die Ermittlungen der ZCB ist
ein möglichst frühzeitiger Zugriff auf Domains und Server entscheidend.
Der Einsatz des Fake-Shop Detectors bietet erhebliches Potential, Fake
Shops mithilfe Künstlicher Intelligenz frühzeitig zu identifizieren.
Die Ermittler bekommen so einen wertvollen Vorsprung. Das Tool könnte
zudem dazu beitragen, dass die ZCB noch besser die hinter den Taten liegenden
Strukturen erkennen und ihre Ermittlungen in diesem Kriminalitätsbereich
noch effizienter gestalten könnte. Denn in den vergangenen Jahren
beobachten unsere Spezialisten, dass auch im Bereich Fake Shops zunehmend
Organisierte Kriminalität am Werk ist.“ Dr. Helmut
Leopold, Head of Center for Digital Safety & Security des AIT:
„Durch eine beispielgebende enge Kooperation von Datenwissenschaftlerinnen
und -wissenschaftlern und Domänenexpertinnen und -experten konnte
mit dem Fake-Shop Detector ein effektives KI-Werkzeug mit echtem Mehrwert
für den Menschen im digitalen Raum entwickelt werden. Dabei ist vor
allem eine permanente Qualitätskontrolle der KI durch den Menschen
inhärenter Teil der KI-basierten Lösung. Die wachsenden Bedrohungen
durch Desinformation, Hate Speech und betrügerische Angriffe im Internet
verlangen noch mehr gemeinsame Anstrengungen, um digitalen Nutzerinnen
und Nutzern Werkzeuge und Hilfsmittel für die Aufrechterhaltung ihrer
Souveränität zur Verfügung zu stellen.“ Die
ZCB ist seit langem erfolgreich bei der Bekämpfung von Fake Shops.
Bereits im Jahr 2016 gelang es den Ermittlerinnen und Ermittlern, einen
Fake Shop-Betreiber in Spanien zu verhaften. Das Urteil: Mehr als fünf
Jahre Haft. Der Minister: „Um die Ermittlungen in
diesem Bereich künftig noch effektiver zu gestalten, bündeln
wir seit vergangenem Jahr bayernweit die Fake Shop-Verfahren schrittweise
bei der ZCB. Hierzu wurde die ZCB im Jahr 2022 mit zwei Staatsanwälten
verstärkt und eine eigene Einheit mit vier Staatsanwältinnen
und Staatsanwälten geschaffen, die schwerpunktmäßig für
die Verfolgung von Fake Shops zuständig ist. Im Laufe dieses Jahres
wird diese Einheit noch einmal mit einer weiteren Staatsanwältin oder
einem Staatsanwalt gestärkt.“ Während der Fake-Shop
Detector des AIT für die speziellen Erfordernisse der Ermittlungen
weiterentwickelt wird, bietet die Verbraucherzentrale Bayern einen Fakeshop-Finder
für Verbraucherinnen und Verbraucher an. Die automatisiert erstellte
Blacklist warnt vor möglichen Betrügern im Internet unter www.fakeshopfinder.de. Marion
Zinkeler, Vorständin der Verbraucherzentrale Bayern:
„Mit dem Fakeshop-Finder der Verbraucherzentralen können Nutzer
selbst prüfen, ob ein Online-Shop potenziell betrügerisch ist.
Mit diesem präventiven Ansatz ergänzt unser Tool die Arbeit der
Strafverfolgungsbehörden ideal, indem es Bürgerinnen und Bürger
davor bewahren kann, überhaupt zu Opfern zu werden.“ Der Fakeshop-Finder
wird bereits sehr gut angenommen. Marion Zinkeler zu den
Zahlen: „Täglich werden durchschnittlich 3.800 Internet-Adressen
im Fakeshop-Finder eingegeben und 2.300 neue Fakeshops pro Monat erkannt.
Damit leisten wir einen wesentlichen Beitrag im Kampf gegen diese Form
der Cyber-Kriminalität.“ Im Kampf gegen Online-Kriminalität
setzt die bayerische Justiz auf internationale Kooperationen und technische
Innovation. Die ZCB entwickelt beispielsweise auch mit niederländischen
Spitzenforschern den „Dark Web Monitor“ – eine Art Suchmaschine
für das Darknet. Eisenreich: „Mit dem Fake-Shop
Detector bekommen die Spezialstaatsanwältinnen und -anwälte ein
weiteres Werkzeug an die Hand, das passgenau für ihre Bedürfnisse
entwickelt wird.“ Hintergrund: Bayerns Cybercrime-Spezialisten
Der Freistaat geht entschlossen gegen Cybercrime vor.
Bereits 2015 wurde bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg die ZCB
gegründet. Mit der ZCB ist die bayerische Justiz
hervorragend aufgestellt – 23 Staatsanwältinnen und Staatsanwälte
sowie vier IT-Spezialistinnen und Spezialisten bilden eine der größten
und erfahrensten Spezialstaatsanwaltschaften Deutschlands. Zwei weitere
Stellen (darunter eine für die strafrechtliche Bekämpfung von
Fake-Shops) werden in diesem Jahr noch hinzukommen. Die
Arbeit der ZCB ist sehr erfolgreich: Seit ihrer Gründung hat sie insgesamt
mehr als 65.000 Verfahren eingeleitet.

 

Quelle: stmj.bayern.de

Von redaktion