München:

Bayern verschärft die Corona-Schutzmaßnahmen: Seit dem heutigen Mittwoch (8.12.) gilt im Freistaat 2G im Einzelhandel – Beschluss des Kabinetts vom 3.12. wird damit umgesetzt

Seit dem heutigen Mittwoch (8.12.) gilt im Freistaat die 2G-Regelung im Einzelhandel. Der Zugang ist damit nur noch für Geimpfte und Genesene möglich. Darauf hat das Bayerische Gesundheitsministerium am Morgen in München hingewiesen. Das Bayerische Kabinett hatte den entsprechenden Beschluss am vergangenen Freitag (3.12.) gefasst.

Für Bürgerinnen und Bürger, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können und das insbesondere durch Vorlage eines schriftlichen ärztlichen Zeugnisses im Original, das den vollständigen Namen und das Geburtsdatum enthält, nachweisen können, bleibt der Zugang bei Vorlage eines Testnachweises nach § 4 Abs. 6 Nr. 1 der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung weiterhin möglich. Auch Kinder unter 12 Jahren und drei Monaten erhalten nach wie vor Zugang zu den Geschäften.

Generell ausgenommen von der 2G-Regelung sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. Dazu zählen unter anderem der Lebensmittelhandel einschließlich Direktvermarktung, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogeriemärkte, Optiker, Hörakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Filialen des Brief- und Versandhandels, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Bau- und Gartenmärkte, der Weihnachtsbaumverkauf sowie der Großhandel. Ebenfalls ausgenommen sind Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe.

Geschäfte, die neben Artikeln des täglichen Bedarfs auch weitere Waren wie beispielsweise Kleidung anbieten, können nur dann ohne 2G-Erfordernis öffnen, wenn die nicht zum täglichen Bedarf gehörenden Produkte innerhalb des Warensortiments des jeweiligen Geschäftes eine ganz untergeordnete Bedeutung haben. Andernfalls ist entweder ein Verzicht auf den Vertrieb der nicht zum täglichen Bedarf gehörenden Produkte, eine generelle Öffnung unter 2G-Bedingungen oder eine räumliche Trennung zwischen dem Geschäftsbereich mit Waren des täglichen Bedarfs und dem Geschäftsbereich mit sonstigen Waren erforderlich. Dabei muss zugleich sichergestellt sein, dass den räumlich getrennten Geschäftsbereich mit Waren, die nicht zum täglichen Bedarf gehören, nur Kundinnen und Kunden betreten können, die nachweislich die 2G-Voraussetzungen erfüllen.

Zudem bleibt es im Handel überall bei der FFP2-Maskenpflicht und dem Abstandsgebot. So müssen die Betreiber sicherstellen, dass grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Kundinnen und Kunden eingehalten werden kann. Daher gilt: Nicht mehr als eine Kundin bzw. ein Kunde pro 10 Quadratmeter Verkaufsfläche. In Hotspots, also in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Inzidenz über 1.000, bleibt es bei einer Kundin bzw. einem Kunden pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche.

Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Handels gilt weiterhin die 3G-Regelung. Sie müssen also entweder geimpft, genesen oder negativ getestet sein.

Weitere Informationen zur 2G-Regelung im Einzelhandel finden Sie zudem unter www.stmgp.bayern.de.

Quelle:stmgp.bayern.de

Von redaktion

Versäumt

LENK KOMMUNity Netzwerktreffen in Regensburg Aiwanger: „Unsere Kommunen schaffen die Grundlage für eine sichere und bezahlbare Energieversorgung“; Glauber: „Klimaschutz und Klimaanpassung gelingen nur gemeinsam mit den Kommunen“ Bayerns Energieminister Hubert Aiwanger und der bayerische Umweltminister Thorsten Glauber haben dem Leiter der LENK, Dr. Ulrich Buchhauser (Mitte) symbolisch ein Steuerrad zum 5-jährigen Jubiläum überreicht.Foto: StMUV   Download Beim Rundgang informierten sich Bayerns Energieminister Hubert Aiwanger und der bayerische Umweltminister Thorsten Glauber über aktuelle Themen der Kommunen im Bereich Energiewende.Foto: StMWi   Download REGENSBURG  Kommunale Erfolgsgeschichten zum Klimaschutz, Best-Practice für eine gelungene Energiewende vor Ort und Austausch zwischen Landes- und Kommunalpolitik auf Augenhöhe standen beim fünften Netzwerktreffen der Landesagentur für Energie und Klimaschutz (LENK) im Mittelpunkt. Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger und Umweltminister Thorsten Glauber thematisierten gemeinsam mit Vertretern der Kommunen aktuelle Herausforderungen und Perspektiven der kommunalen Energiewende und würdigten erfolgreiche Praxisbeispiele.   Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger: „Die Kommunen sind die Macher der Energiewende. Hier werden Projekte angestoßen, Flächen ausgewiesen und Bürger mitgenommen. Damit die Energiewende gelingt, muss sie wirtschaftlich vernünftig, technologisch offen und vor Ort umsetzbar sein. Unsere Städte, Gemeinden und Landkreise zeigen jeden Tag, wie das funktioniert.“   Im Rahmen des Netzwerktreffens wurde die LENK zudem anlässlich ihres fünfjährigen Bestehens gewürdigt. Seit ihrer Gründung im Jahr 2020 hat sich die Landesagentur als zentrale Ansprechpartnerin für Kommunen im Bereich Energie und Klimaschutz etabliert und leistet einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Energiewende und des Klimaschutzes in Bayern.   Umweltminister Thorsten Glauber betont: „Die mehr als 2.000 Landkreise, Städte und Gemeinden im Freistaat sind zentrale Akteure auf dem Weg zu einem klimaneutralen Bayern. Durch ihr Engagement mit den Menschen vor Ort tragen sie maßgeblich dazu bei, Klimaschutz und Klimaanpassung Hand in Hand weiter voranzubringen.“   Die LENK KOMMUNity ist die zentrale Plattform der Landesagentur für Energie und Klimaschutz für Wissensaustausch und Vernetzung kommunaler Mitarbeiter in den Bereichen Klimaschutz, Klimaanpassung und Energie. Seit 2021 unterstützt sie Bayerns Kommunen mit Fachinformationen, Online-Veranstaltungen sowie einem landesweiten Netzwerk aus über 1.600 Klimaschutzmanagern und politischen Entscheidungsträgern. Das jährlich stattfindende Netzwerktreffen ergänzt das Angebot seit 2022 und bietet Raum für fachlichen Austausch, Praxisberichte und neue Kooperationen. Das diesjährige Netzwerktreffen fand am 15. und 16. Juni 2026 im Marinaforum Regensburg statt. Im Mittelpunkt standen erfolgreiche Praxisbeispiele aus Bayerns Kommunen sowie aktuelle Fragen der kommunalen Energie- und Klimapolitik.   Als Kompetenz- und Beratungsstelle der Bayerischen Staatsregierung unterstützt die Landesagentur für Energie und Klimaschutz die Umsetzung der Energiewende und der bayerischen Klimaschutzoffensive. In landesweiten Kampagnen informiert die LENK über Energiewende und Klimaschutz, setzt eigene Projekte um und begleitet Maßnahmen. Die Fachaufsicht über die Landesagentur mit Sitz in Regensburg haben das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz und das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.   Weitere Informationen gibt es auf www.lenk.bayern.de.