München:

Förderprogramm Start?Zuschuss!: Gewinner der achten Wettbewerbsphase stehen fest

Aiwanger: „Wir fördern Start-ups in der Aufbauphase – das ist gerade jetzt ein starkes Signal“

Technologieorientierte Start-ups können sich zweimal jährlich für das Programm Start?Zuschuss! bewerben. Eine Expertenjury kürte nun die Gewinner der achten Wettbewerbsphase. Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger gratuliert den zehn Start-ups: Unser Programm hat sich mehr als bewährt. Das Verfahren ist schlank, die Förderung ist genau auf die Bedürfnisse von Start-ups ausgerichtet.

Die Gewinner erhalten eine Unterstützung von bis zu 36.000 Euro für ihre jeweiligen Anlaufkosten. Aiwanger betont: Die aktuelle Situation stellt auch Start-ups vor große Herausforderungen. Gerade jetzt ist unser Förderprogramm eine besonders wertvolle Unterstützung, damit innovative Start-ups ihre Ideen in die Tat umsetzen können. Diesen Unternehmergeist brauchen wir nun mehr denn je.

Die Start-ups cherry-pick aus Lohr am Main, nebumind aus Taufkirchen, Veomo, Vitokrates, qbound, Phonyc Intelligence, ajuma, Manyfolds, sewts sowie Innomeda aus München können sich über die Förderung für ein Jahr ab diesem Monat freuen. Mit 85 Bewerbungen haben an der aktuellen Wettbewerbsphase wieder viele Gründer teilgenommen. Aiwanger weiter: Die konstant hohe Nachfrage zeigt, dass wir mit dem Programm genau richtig liegen. Die Innovationen bayerischer Start-ups werden wir auch in der neunten Wettbewerbsrunde weiter unterstützen.

Die neue Wettbewerbsphase startet bereits am 4. Mai 2020. Digitale Start-ups, deren Gründung maximal zwei Jahre zurückliegt, können sich dann wieder mit einem innovativen, besonders zukunftsfähigen Geschäftsmodell bewerben. Die Gewinner erhalten eine Förderung von maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für einen Zeitraum von zwölf Monaten. Unterstützt werden Ausgaben für Personal, Miete, Markteinführung des Produktes sowie für Forschung und Entwicklung. Nach Auswahl durch die Expertenjury stellen die Gewinner einen Förderantrag bei der zuständigen Bezirksregierung, die sich um Abwicklung und Auszahlung der Fördersumme kümmert.

Quelle:stmwi.bayern.de

Von redaktion