Berlin:

Klöckner: Tiertransporte bei zu hohen Temperaturen müssen konsequent abgelehnt werden

Thema ist auf der Tagesordnung des EU-Agrarrats – Bundesministerin fordert einheitliche Anwendung der EU-Tierschutztransportverordnung ein

Am morgigen Montag nimmt die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, in Brüssel an der Tagung des europäischen Agrarrats teil. Ein wichtiger Punkt auf der Tagesordnung ist der Schutz von Tieren beim Transport bei hohen Temperaturen in den Sommermonaten.

Dazu Julia Klöckner: „Tiertransporte im Hochsommer bei über 30 Grad sind rechtlich untersagt. Und das völlig zurecht! Es darf dann keine Genehmigung geben – die Bundesländer sind für die Genehmigungen und Ablehnungen zuständig, auch für die Einhaltung der Bestimmungen. Doch leider, das zeigt eine Überprüfung meines Ministeriums, gab es in den Sommermonaten 2017 und 2018 auch in Deutschland Abfertigungen bei zu hohen Temperaturen.

Mit den betroffenen Ländern sind wir dazu im Austausch. Meine klare Erwartung ist, dass die Vorgaben der EU-Tierschutztransportverordnung einheitlich und konsequent durchgesetzt werden. Alle Beteiligten haben wir aufgefordert, ihren tierschutzrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen. Wichtig ist hier auch die enge Zusammenarbeit mit den anderen EU-Mitgliedsstaaten. Auch für dieses Jahr werde ich mir nach Ablauf des Sommers die Daten vorlegen lassen. Solche Verstöße wie in den vergangenen Jahren können wir nicht dulden. Wenn es zu heiß ist, gilt ganz klar: kein Transport, das verstößt sonst eindeutig gegen das Tierwohl. Wir können und werden auch im Nachhinein die Temperaturangaben an den Verladeorten überprüfen und abgleichen, das kündige ich heute schon an. Und ich werde die benennen, die sich nicht an die klaren Regelungen halten.“

Die Auswertung der genehmigten Transporte aus Deutschland über die bulgarisch-türkische Grenze im Juli/August 2017 und 2018 sowie die Auswertung in Bezug auf die Temperaturen im Bestimmungsland haben ergeben: Von den insgesamt 210 Transporten waren 26 bei Temperaturen bei 30 Grad Celsius oder darunter durchgeführt worden. 184 bei Temperaturen von über 30 Grad Celsius. Bei 35 der Transporte lag die maximale Temperatur am Tag der Abfertigung durch die lokale Behörde unter 30 Grad Celsius.

Quelle: bmel.bund.de

Von redaktion

Versäumt

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