{"id":8950,"date":"2015-09-03T12:40:58","date_gmt":"2015-09-03T10:40:58","guid":{"rendered":"http:\/\/www.frankensicht.de\/?p=8950"},"modified":"2015-09-03T12:42:04","modified_gmt":"2015-09-03T10:42:04","slug":"in-bayern-haben-kinder-anspruch-auf-gleichberechtigten-zugang-zur-regelschule-inklusion-auf-dem-weg","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.frankensicht.de\/?p=8950","title":{"rendered":"In Bayern haben Kinder Anspruch auf gleichberechtigten Zugang zur Regelschule &#8211; Inklusion auf dem Weg"},"content":{"rendered":"<p><span style=\"color: #ff0000;\">M\u00fcnchen:<\/span><\/p>\n<p>In Bayern haben Kinder Anspruch auf gleichberechtigten Zugang zur Regelschule &#8211; Inklusion auf dem Weg<br \/>\nF\u00f6rderbedarf des einzelnen Kindes und Miteinander von Schule und Elternhaus entscheidend<\/p>\n<p>Die inklusive F\u00f6rderung von Kindern und Jugendlichen mit sonderp\u00e4dagogischem F\u00f6rderbedarf geh\u00f6rt zu den Kernaufgaben des bayerischen Schulwesens. Deshalb haben in Bayern die Kinder einen Anspruch auf einen grunds\u00e4tzlich gleichberechtigten Zugang zur Regelschule. Dies wurde in einer fraktions\u00fcbergreifend verabschiedeten Gesetzes\u00e4nderung 2011 festgelegt.<br \/>\nDer konkrete F\u00f6rderbedarf des einzelnen Kindes und die Entscheidungsfreiheit der Eltern f\u00fcr den Weg ihres Kindes nach umfassender Beratung stehen im Mittelpunkt des Bayerischen Weges, die UN-Behindertenrechtekonvention umzusetzen.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.frankensicht.de\/?attachment_id=2831\" rel=\"attachment wp-att-2831\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignnone size-medium wp-image-2831\" src=\"https:\/\/www.frankensicht.de\/wp-content\/uploads\/2012\/06\/schule-300x187.jpg\" alt=\"schule\" width=\"300\" height=\"187\" srcset=\"https:\/\/www.frankensicht.de\/wp-content\/uploads\/2012\/06\/schule-300x187.jpg 300w, https:\/\/www.frankensicht.de\/wp-content\/uploads\/2012\/06\/schule.jpg 640w\" sizes=\"auto, (max-width: 300px) 100vw, 300px\" \/><\/a><\/p>\n<p>Der bayerische Weg unterscheidet sich dabei von dem Inklusionsverst\u00e4ndnis des Autors der Publikation &#8222;Inklusion in Deutschland&#8220; der Bertelsmann-Stiftung, der allein in der Regelschule den Ort f\u00fcr Inklusion ausmacht. Grunds\u00e4tzliche Einigkeit besteht allerdings im Ziel, Kinder bestm\u00f6glich zu f\u00f6rdern und ihnen eine umfassende Teilhabe an der Gesellschaft zu sichern. F\u00fcr Bayern ist bei der Umsetzung des Ziels klar: Neben inklusiven Schulangeboten an der Regelschule kann aus der Sicht von Eltern und P\u00e4dagogen der Besuch von F\u00f6rderzentren der Entwicklung des einzelnen Kindes in besonderer Weise dienen. Viele Eltern sch\u00e4tzen deshalb die breite Vielfalt an F\u00f6rderm\u00f6glichkeiten und -orten im bayerischen Schulwesen.<\/p>\n<p>In Bayern steigt &#8211; wie auch die Bertelsmann-Stiftung feststellt &#8211; die Zahl der Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler mit sonderp\u00e4dagogischem F\u00f6rderbedarf, die die Regelschule besuchen. Waren es im Schuljahr 2012\/2013 noch rund 18.200 Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler, die an allgemeinbildenden Regelschulen sonderp\u00e4dagogisch gef\u00f6rdert wurden, so waren es im vergangenen Schuljahr 2014\/2015 schon knapp 20.000. Die meisten davon werden an ihrer Schule vor Ort unterrichtet. Dazu kommen rund 2.000 Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler mit sonderp\u00e4dagogischem F\u00f6rderbedarf an F\u00f6rderschulen, die nach dem Partnerklassenkonzept oder in der offenen Klasse der F\u00f6rderschule gemeinsam mit Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fclern ohne sonderp\u00e4dagogischen F\u00f6rderbedarf unterrichtet werden. Die Inklusion wird vom Freistaat mit zus\u00e4tzlichen Lehrerstellen unterst\u00fctzt &#8211; seit 2011 sind es j\u00e4hrlich 100 zus\u00e4tzliche Lehrerstellen, insgesamt mit dem Doppelhaushalt 2015\/2016 also 600 Lehrerstellen.<\/p>\n<p>Viele Schulen entwickeln das Profil Inklusion<br \/>\nInklusion als gemeinsames Lernen und Leben in der Schule von jungen Menschen mit und ohne sonderp\u00e4dagogischen F\u00f6rderbedarf haben mittlerweile 212 Schulen &#8211; darunter Grund-, Mittel-, Realschulen, Gymnasien und F\u00f6rderzentren &#8211; in den Mittelpunkt ihrer Schulentwicklung und ihres Profils ger\u00fcckt. Diese gestalten in besonderer Weise Unterricht und Schule als Ganzes f\u00fcr Kinder und Jugendliche mit und ohne sonderp\u00e4dagogischen F\u00f6rderbedarf. Der Weg der Regelschulen und F\u00f6rderzentren zu Schulen mit dem Profil Inklusion beweist, dass Inklusion keine Einbahnstra\u00dfe nur in Richtung Regelschule, sondern gemeinsame Aufgabe aller am Bildungsprozess beteiligten Personen und Einrichtungen ist.<\/p>\n<p>Modellprojekt beruflicher Schulen ausgeweitet<br \/>\nBundesweit einzigartig ist das Modellprojekt &#8222;Inklusive berufliche Bildung in Bayern&#8220; (IBB), das die Stiftung Bildungspakt Bayern im Schuljahr 2012\/2013 zusammen mit dem Bayerischen Kultusministerium gestartet hat. Allgemeine Berufsschulen und Berufsschulen zur sonderp\u00e4dagogischen F\u00f6rderung bilden dabei an neun Standorten Kooperationen in Tandems. Sie entwickeln Modelle, wie inklusiver Unterricht an beruflichen Schulen verwirklicht werden kann.<\/p>\n<p>Inklusionsberatung vor Ort<br \/>\nUm Eltern bei der Entscheidung, wie ihre Kinder bestm\u00f6glich gef\u00f6rdert werden k\u00f6nnen, zu unterst\u00fctzen, gibt es zahlreiche Beratungsm\u00f6glichkeiten, z.B. die neu eingef\u00fchrte Inklusionsberatung am Schulamt an \u00fcber 70 Standorten und die neun Staatlichen Schulberatungsstellen.<\/p>\n<p>Quelle:stmbw.bayern.de<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>M\u00fcnchen: In Bayern haben Kinder Anspruch auf gleichberechtigten Zugang zur Regelschule &#8211; Inklusion auf dem Weg F\u00f6rderbedarf des einzelnen Kindes und Miteinander von Schule und Elternhaus entscheidend Die inklusive F\u00f6rderung von Kindern und Jugendlichen mit sonderp\u00e4dagogischem F\u00f6rderbedarf geh\u00f6rt zu den Kernaufgaben des bayerischen Schulwesens. 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