{"id":7850,"date":"2014-11-27T08:29:20","date_gmt":"2014-11-27T07:29:20","guid":{"rendered":"http:\/\/www.frankensicht.de\/?p=7850"},"modified":"2014-11-27T08:29:20","modified_gmt":"2014-11-27T07:29:20","slug":"foerderlinie-forschung-an-fachhochschulen-mit-unternehmen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.frankensicht.de\/?p=7850","title":{"rendered":"F\u00f6rderlinie Forschung an Fachhochschulen mit Unternehmen"},"content":{"rendered":"<p><span style=\"color: #ff0000;\">Berlin:<\/span><\/p>\n<p>Bekanntmachung<br \/>\ndes Bundesministeriums f\u00fcr Bildung und Forschung zur F\u00f6rderlinie Forschung an Fachhochschulen mit Unternehmen (FHprofUnt)im Rahmen des Programms &#8222;Forschung an Fachhochschulen&#8220;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Deutschland ist eines der leistungsst\u00e4rksten Industriel\u00e4nder weltweit. Unser Wohlstand basiert auf Innovationen, die in enger Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft entstehen. Die Bundesregierung ist bestrebt, die wissenschaftliche und technologische Wettbewerbsf\u00e4higkeit Deutschlands zu sichern, weiter auszubauen und sich dabei an den Bed\u00fcrfnissen der Gesellschaft zu orientieren. Dazu sind gut ausgebildete Fachkr\u00e4fte sowie erstklassige Forschung und Entwicklung unerl\u00e4sslich. Fachhochschulen (FH) bilden ihre Studierenden praxisorientiert aus und ihre wirtschaftsnahe Forschungskompetenz tr\u00e4gt dazu bei, innovative Ans\u00e4tze wissenschaftlich fundiert bis zur Marktreife zu entwickeln. FH spielen somit eine entscheidende Rolle im Hinblick auf forschungsbegleitende Kooperationen mit Unternehmen, insbesondere mit kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), und unterst\u00fctzen so die st\u00e4rkere Beteiligung der Wirtschaft an Forschung und Innovation.<\/p>\n<p>Dabei m\u00fcssen sich die FH der Herausforderung stellen, das eigene Forschungsprofil in der regionalen und nationalen Hochschullandschaft fortw\u00e4hrend zu sch\u00e4rfen und so weiterzuentwickeln, dass sie leistungsstarke Partner nicht nur f\u00fcr die Wirtschaft, sondern auch f\u00fcr die Wissenschaft sind.<br \/>\n1. Zuwendungszweck und Rechtsgrundlage<br \/>\n1.1 Zuwendungszweck<\/p>\n<p>Das Bundesministerium f\u00fcr Bildung und Forschung (BMBF) unterst\u00fctzt im Rahmen des Programms &#8222;Forschung an Fachhochschulen&#8220; mit der F\u00f6rderlinie &#8222;Forschung an Fachhochschulen mit Unternehmen&#8220; (FHprofUnt) Forschungskooperationen zwischen Wissenschaft und Wirtschaft und leistet damit einen wichtigen Beitrag zum Ausbau der spezifischen Forschungsst\u00e4rken der FH und zur Profilbildung der FH als Partner insbesondere der Unternehmen.<br \/>\n1.2 Rechtsgrundlage<\/p>\n<p>Die F\u00f6rderung erfolgt auf der Grundlage der Bund-L\u00e4nder-Vereinbarung vom 28. Juni 2013 \u00fcber die F\u00f6rderung der angewandten Forschung und Entwicklung an Fachhochschulen nach Artikel 91b des Grundgesetzes. Vorhaben k\u00f6nnen nach Ma\u00dfgabe dieser Bekanntmachung, der BMBF-Standardrichtlinien f\u00fcr Zuwendungen auf Ausgabenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den \u00a7\u00a7 23, 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gef\u00f6rdert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gew\u00e4hrung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgem\u00e4\u00dfem Ermessen im Rahmen der verf\u00fcgbaren Haushaltsmittel.<br \/>\n2. Gegenstand der F\u00f6rderung<\/p>\n<p>Kernziel der F\u00f6rderlinie FHprofUnt ist zum einen die Intensivierung des anwendungsnahen Wissens- und Technologietransfers zwischen FH und Unternehmen, um innovative L\u00f6sungen f\u00fcr die betriebliche Praxis zu entwickeln und umzusetzen. Daher m\u00fcssen sich die in den Bereichen Ingenieur-, Natur- oder Wirtschaftswissenschaften zu f\u00f6rdernden FuE1-Projekte durch eine gro\u00dfe Anwendungsn\u00e4he, ein hohes wirtschaftliches Potenzial und eine \u00fcber den Stand der Technik hinausgehende wissenschaftlich-technische Herausforderung auszeichnen.<\/p>\n<p>Zum anderen soll die Forschungsf\u00f6rderung zur Sch\u00e4rfung bzw. Weiterentwicklung des Forschungsprofils bzw. eines Forschungsschwerpunktes der FH beitragen. Daher werden ausschlie\u00dflich interdisziplin\u00e4re FuE-Projekte gef\u00f6rdert\u00a0&#8211;\u00a0entweder FH-intern (d.\u00a0h. eine interdisziplin\u00e4re Zusammenarbeit von mindestens zwei Professorinnen\/Professoren) oder zwischen mindestens zwei FH (d.\u00a0h. Verbund, s. Nummer 4).<\/p>\n<p>Um eine wissenschaftsorientierte Vernetzung zu f\u00f6rdern, wird die Zusammenarbeit mit Universit\u00e4ten und au\u00dferuniversit\u00e4ren Forschungseinrichtungen begr\u00fc\u00dft.<\/p>\n<p>Zudem bietet die F\u00f6rderung die Gelegenheit, die forschungstechnischen Rahmenbedingungen der gef\u00f6rderten FuE-Projekte zu optimieren. Deshalb k\u00f6nnen auch Mittel f\u00fcr die Anschaffung von Forschungsger\u00e4ten mit innovativer Technik, wie beispielsweise eine Maschine, eine technische Anlage\/Apparatur etc., beantragt werden.<\/p>\n<p>Wesensmerkmal von FH ist ihre hohe Anwendungsorientierung und gro\u00dfe N\u00e4he zur Praxis. In der Regel sind FH-Professorinnen\/FH-Professoren vor ihrer Berufung l\u00e4ngere Zeit in der Wirtschaft\/Praxis t\u00e4tig gewesen. Vor diesem Hintergrund soll die F\u00f6rderung auch dazu dienen, vorab erworbene Praxiserfahrung unmittelbar in die Forschungsarbeit der FH einzubringen. Skizzen zu FuE-Projekten, die von erstberufenen FH-Professorinnen\/FH-Professoren (s. 2.1.5) geleitet werden, erhalten deshalb eine gesonderte Ber\u00fccksichtigung (s. FAQ unter https:\/\/www.ptj.de\/fachhochschulen_fhprofunt).<br \/>\n2.1 F\u00f6rdervoraussetzungen im Einzelnen<\/p>\n<p>2.1.1 Um den Anwendungsbezug und den Wissens- und Ergebnistransfer zu verbessern, ist im Rahmen des vorgeschlagenen FuE-Projekts eine Zusammenarbeit mit mindestens einem Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft vorzusehen. Die konkrete Zusammenarbeit der Partner, z.\u00a0B. gemeinsame Arbeitspakete, Einbindung der Studierenden und wissenschaftlichen Mitarbeiter seitens der Unternehmen sowie inhaltliche\/fachliche und finanzielle Beteiligung, sind darzustellen. Zur Skizzeneinreichung muss seitens der\/des Unternehmenspartner\/s eine dementsprechend aussagekr\u00e4ftige Interessensbekundung vorgelegt werden. Der Nutzen f\u00fcr alle Kooperationspartner und die Intensit\u00e4t des Wissens-\/Technologietransfers m\u00fcssen klar erkennbar sein.<\/p>\n<p>Kooperationspartner der gewerblichen Wirtschaft m\u00fcssen sich mit einem Anteil von mindestens 10 Prozent an den zuwendungsf\u00e4higen Gesamtausgaben des FuE-Projektes beteiligen. Dieser Anteil gilt pro Projekt (nicht pro Kooperationspartner). Bei mehreren Kooperationspartnern k\u00f6nnen die Finanzierungsbeitr\u00e4ge der Partner zur Erbringung des Drittmittelanteils beliebig aufgeteilt werden. Der Betrag wird im Gesamtfinanzierungsplan als &#8222;Drittmittel&#8220; des FuE-Projekts ber\u00fccksichtigt (F\u00f6rderquote). Die Projekte und die zugeh\u00f6rigen Vereinbarungen zwischen der FH und den kooperierenden Unternehmen m\u00fcssen dem Unionsrahmen f\u00fcr staatliche Beihilfen von Forschung, Entwicklung und Innovation (2014\/C 198\/01) gen\u00fcgen. Bei Verbundvorhaben mit mehreren FH (s. Punkt 4) gelten diese Regelungen pro FH.<\/p>\n<p>2.1.2 Relevanz und Nutzen des FuE-Projekts f\u00fcr die zuk\u00fcnftige Ausrichtung und\/oder Weiterentwicklung des Forschungsprofils bzw. des Forschungsschwerpunkts der FH sind im Rahmen des Schreibens der FH-Leitung zur \u00dcbersendung der Projektskizze (s. Nummer \u00a07.2.1) nachvollziehbar darzustellen.<\/p>\n<p>Gef\u00f6rdert werden ausschlie\u00dflich Vorhaben, die in das Forschungsprofil oder einen\u00a0 Forschungsschwerpunkt der FH eingebettet sind. Als Nachweis f\u00fcr ein solches Forschungsprofil oder einen solchen Forschungsschwerpunkt gilt die Existenz eines entsprechenden An-Instituts (oder In-Instituts) oder dreier Professuren, die innerhalb dieses Profils\/Forschungsschwerpunkts forschen. Au\u00dferdem m\u00fcssen mindestens zwei &#8211; zum Zeitpunkt der Skizzeneinreichung und mindestens bis zum 31. Dezember 2015 laufende &#8211; FuE-Projekte (Referenzprojekte) mit einem dokumentierten und nachvollziehbaren Bezug zum Forschungsprofil\/Forschungsschwerpunkt der FH nachgewiesen werden, die durch Drittmittel der L\u00e4nder, des Bundes (auch DFG), der EU oder anderer Drittmittelgeber (auch Industrie) mit zusammen mindestens 500.000,- \u20ac gef\u00f6rdert werden.<\/p>\n<p>Bei Verbundvorhaben mit mehreren FH (s. Nummer 4) gelten diese Regelungen pro FH.<\/p>\n<p>2.1.2.1 Nur bei FuE-Projekten, zu denen ein oder mehrere Forschungsger\u00e4te bzw. Forschungsanlagen beantragt werden sollen und die entsprechenden Gesamtausgaben dieser Ger\u00e4te\/dieser Anlagen mehr als 50 Prozent der f\u00fcr das FuE-Projekt veranschlagten Gesamtausgaben betragen:<\/p>\n<p>Zum Forschungsger\u00e4t\/zur Forschungsanlage muss neben der notwendigen inhaltlichen Passf\u00e4higkeit des Ger\u00e4tes\/der Anlage zum vorgeschlagenen FuE-Projekt auch ein l\u00e4ngerfristig angelegter Bezug zum Forschungsprofil\/Forschungsschwerpunkt der FH nachgewiesen werden. Deshalb ist von der FH-Leitung in ihrem Schreiben zum Profil- bzw. Forschungsschwerpunktbezug des FuE-Projektes (s. Nummer 2.1.2) darzulegen, wie das Ger\u00e4t\/die Anlage \u00fcber die Laufzeit des FuE-Projektes hinaus in die Forschung eingebunden und der nachhaltige Betrieb sichergestellt wird.<\/p>\n<p>2.1.3 Bei FuE-Projekten einer FH ist unter den beteiligten FH-Professoren eine Professorin\/ein Professor f\u00fcr die Projektleitung zu benennen. Bei einem Verbundprojekt mehrerer FH (s. Nummer 4) ist eine Professorin\/ein Professor als Koordinator zu benennen. Die am Verbund beteiligten FH, die nicht den Koordinator stellen, benennen jeweils eine Professorin\/ein Professor als Ansprechpartner f\u00fcr ihre FH.<\/p>\n<p>2.1.4 Die einzelnen Beitr\u00e4ge (insbesondere Arbeitspakete, Personaleinsatz, Ausgaben) aller an dem FuE-Projekt beteiligten wissenschaftlichen Partner sind jeweils gesondert darzustellen. Dies gilt auch f\u00fcr die m\u00f6gliche Zusammenarbeit mit Universit\u00e4ten und au\u00dferuniversit\u00e4ren Forschungseinrichtungen. Zudem sind jeweils die fachlichen Expertisen aller am FuE-Projekt beteiligten wissenschaftlichen Partner auszuweisen.<\/p>\n<p>2.1.5 FuE-Projekte, die von Professorinnen \/Professoren geleitet bzw. koordiniert werden, deren erste Berufung an einer FH am oder nach dem 01. September 2011 erfolgt ist (&#8222;Erstberufener&#8220;), werden besonders ber\u00fccksichtigt (s. Nummer 7.2.1).<br \/>\n3. Zuwendungsempf\u00e4nger<\/p>\n<p>Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte FH in Deutschland.<br \/>\n4. Zuwendungsvoraussetzungen<\/p>\n<p>Antragsteller sollen sich\u00a0&#8211;\u00a0auch im eigenen Interesse\u00a0&#8211;\u00a0im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Rahmenprogramm f\u00fcr Forschung und Innovation vertraut machen. Sie sollen pr\u00fcfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europ\u00e4ische Komponenten aufweist und damit eine ausschlie\u00dfliche EU-F\u00f6rderung m\u00f6glich ist. Weiterhin ist zu pr\u00fcfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens erg\u00e4nzend ein F\u00f6rderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Pr\u00fcfungen soll im Rahmen der Projektskizzenerstellung dargestellt werden. \u00dcber die EU-F\u00f6rderaktivit\u00e4ten informieren und beraten die nationalen Kontaktstellen der Bundesregierung. Die Adressen der nationalen Kontaktstellen sind zu finden unter: http:\/\/www.horizont2020.de.<\/p>\n<p>Bei Verbundprojekten (mehrere FH sind Skizzensteller): Die Partner eines Verbundprojekts haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln und einen Verbundkoordinator zu benennen. Vor der F\u00f6rderentscheidung muss eine grunds\u00e4tzliche \u00dcbereinkunft \u00fcber bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten k\u00f6nnen dem BMBF-Merkblatt\u00a0&#8211;\u00a0Vordruck 0110 entnommen werden: https:\/\/foerderportal.bund.de\/ easy \/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&amp;formularschrank=bmbf#t6, Stichwort: &#8222;Allgemeine Vordrucke&#8220;.<br \/>\n5. Art, Umfang und H\u00f6he der Zuwendung<\/p>\n<p>Zuwendungen werden im Wege der Projektf\u00f6rderung als nicht r\u00fcckzahlbare Zusch\u00fcsse gew\u00e4hrt. Bemessungsgrundlage sind die zuwendungsf\u00e4higen projektbezogenen Ausgaben. Jedes Projekt wird mit bis zu 90 Prozent der zuwendungsf\u00e4higen Ausgaben gef\u00f6rdert.<\/p>\n<p>Als Projektlaufzeit sind maximal 36 Monate vorzusehen.<\/p>\n<p>Zur BMBF-Zuwendung wird bei Beantragung zus\u00e4tzlich eine Projektpauschale in H\u00f6he von 20 Prozent der Zuwendungssumme gew\u00e4hrt. (siehe FAQ zur Projektpauschale im Formularschrank des BMBF, siehe Nummer 7.2.2).<\/p>\n<p>Zuwendungsf\u00e4hig sind diejenigen Ausgaben, die unmittelbar mit dem Projekt in Zusammenhang stehen. Nicht zuwendungsf\u00e4hig sind z. B. Studiengeb\u00fchren oder Sozialbeitr\u00e4ge sowie Ausgaben f\u00fcr Grundausstattung oder Infrastrukturleistungen (siehe hierzu auch BMBF-Vordruck 0027 &#8222;Richtlinien f\u00fcr Zuwendungsantr\u00e4ge auf Ausgabenbasis&#8220;).<\/p>\n<p>Zudem k\u00f6nnen Ausgaben f\u00fcr die (Lehr-)Vertretung von projektleitenden FH-Professoren und -Professorinnen bei einer Freistellung durch die Hochschulleitung, sofern diese (Lehr )Vertretung nicht dem Stammpersonal zuzurechnen ist, als zuwendungsf\u00e4hig anerkannt werden.<\/p>\n<p>Notwendige Ausgaben f\u00fcr Patentanmeldungen und f\u00fcr Aktivit\u00e4ten im Hinblick auf Normung und Standardisierung sind ebenfalls zuwendungsf\u00e4hig und sollten im Finanzierungsplan ber\u00fccksichtigt werden.<\/p>\n<p>Ausgaben f\u00fcr die Vergabe von Auftr\u00e4gen an Dritte sind in begr\u00fcndeten Ausnahmef\u00e4llen bis zu einer H\u00f6he von maximal 10 Prozent der zuwendungsf\u00e4higen Gesamtausgaben (ohne Projektpauschale) zuwendungsf\u00e4hig. Ausgaben f\u00fcr die Vergabe von Auftr\u00e4gen an Kooperationspartner der gewerblichen Wirtschaft (siehe Nummer 2.1.1) sind jedoch nicht zuwendungsf\u00e4hig.<br \/>\n6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen<\/p>\n<p>Bestandteil des Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden die &#8222;Allgemeinen Nebenbestimmungen f\u00fcr Zuwendungen zur Projektf\u00f6rderung&#8220; (ANBest-P) und die &#8222;Besonderen Nebenbestimmungen f\u00fcr Zuwendungen des BMBF zur Projektf\u00f6rderung auf Ausgabenbasis&#8220; (BNBest- BMBF98).<br \/>\n7. Verfahren<\/p>\n<p>7.1 Einschaltung eines Projekttr\u00e4gers<\/p>\n<p>Das BMBF hat den Projekttr\u00e4ger J\u00fclich (PtJ) mit der Durchf\u00fchrung der F\u00f6rderma\u00dfnahme einschlie\u00dflich der Auswertung und Erfolgskontrolle beauftragt:<\/p>\n<p>Projekttr\u00e4ger J\u00fclich (PtJ)<br \/>\nFachbereich Forschung an Fachhochschulen<br \/>\nForschungszentrum J\u00fclich GmbH<br \/>\n52425 J\u00fclich (Postanschrift)<\/p>\n<p>Quelle: bmbf.bund.de<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.frankensicht.de\/?attachment_id=1410\" rel=\"attachment wp-att-1410\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignnone size-medium wp-image-1410\" src=\"https:\/\/www.frankensicht.de\/wp-content\/uploads\/2012\/05\/paragraf-300x187.jpg\" alt=\"paragraf\" width=\"300\" height=\"187\" srcset=\"https:\/\/www.frankensicht.de\/wp-content\/uploads\/2012\/05\/paragraf-300x187.jpg 300w, https:\/\/www.frankensicht.de\/wp-content\/uploads\/2012\/05\/paragraf.jpg 640w\" sizes=\"auto, (max-width: 300px) 100vw, 300px\" \/><\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Berlin: Bekanntmachung des Bundesministeriums f\u00fcr Bildung und Forschung zur F\u00f6rderlinie Forschung an Fachhochschulen mit Unternehmen (FHprofUnt)im Rahmen des Programms &#8222;Forschung an Fachhochschulen&#8220; &nbsp; Deutschland ist eines der leistungsst\u00e4rksten Industriel\u00e4nder weltweit. 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