{"id":7418,"date":"2014-07-29T09:44:40","date_gmt":"2014-07-29T07:44:40","guid":{"rendered":"http:\/\/www.frankensicht.de\/?p=7418"},"modified":"2014-07-29T09:44:40","modified_gmt":"2014-07-29T07:44:40","slug":"neue-regelungen-zum-schutz-von-heimtieren","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.frankensicht.de\/?p=7418","title":{"rendered":"Neue Regelungen zum Schutz von Heimtieren"},"content":{"rendered":"<p><span style=\"color: #ff0000;\">Berlin:<\/span><\/p>\n<p>Neue Regelungen zum Schutz von Heimtieren<br \/>\nSchmidt: \u201eIllegalen Welpenh\u00e4ndlern das Handwerk legen.\u201c<\/p>\n<p>Am 1. August treten in Deutschland neue Regelungen zum Tierschutz in Kraft. \u201eNachdem wir mit dem novellierten Tierschutzgesetz im vergangenen Jahr bereits den Schutz von Versuchstieren umfassend verbessert haben, schaffen wir nun auch Verbesserungen f\u00fcr Heimtiere\u201c, sagte Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt in Berlin. \u201eDer Schutz von Tieren ist mir ein besonderes pers\u00f6nliches Anliegen. Jeder, der mit Tieren handelt, arbeitet oder sie zu Hause h\u00e4lt, muss ihnen mit Respekt und R\u00fccksicht auf ihre besonderen Bed\u00fcrfnisse begegnen\u201c, so Schmidt weiter. \u201eMit den neuen Regelungen haben wir vor allem die Kontrollbeh\u00f6rden besser ausger\u00fcstet, skrupellosen illegalen Welpenh\u00e4ndlern ihr Handwerk zu legen.\u201c<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.frankensicht.de\/?attachment_id=6165\" rel=\"attachment wp-att-6165\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignnone size-medium wp-image-6165\" src=\"https:\/\/www.frankensicht.de\/wp-content\/uploads\/2013\/09\/IMG_3822-300x199.jpg\" alt=\"IMG_3822\" width=\"300\" height=\"199\" srcset=\"https:\/\/www.frankensicht.de\/wp-content\/uploads\/2013\/09\/IMG_3822-300x199.jpg 300w, https:\/\/www.frankensicht.de\/wp-content\/uploads\/2013\/09\/IMG_3822-220x146.jpg 220w, https:\/\/www.frankensicht.de\/wp-content\/uploads\/2013\/09\/IMG_3822.jpg 800w\" sizes=\"auto, (max-width: 300px) 100vw, 300px\" \/><\/a><\/p>\n<p>Die Regelungen im Einzelnen:<\/p>\n<p>Die Einfuhr von Wirbeltieren \u2013 ausgenommen Nutztiere \u2013, die in Deutschland verkauft und weiter vermittelt werden sollen, muss ab August 2014 von der zust\u00e4ndigen L\u00e4nderbeh\u00f6rde erlaubt werden. Die verantwortlichen Personen m\u00fcssen die erforderliche Sachkunde und Zuverl\u00e4ssigkeit nachweisen. Die Tiere sollen, bis sie vermittelt werden, beim Transport und in der Haltung so wenig Stress wie m\u00f6glich ausgesetzt sein. Diese Regelung betrifft nicht allein den gewerbsm\u00e4\u00dfigen Handel mit Tieren, sondern auch das Mitbringen einzelner Tiere, die in Deutschland gegen Entgelt an neue Besitzer weitervermittelt werden sollen. Die Kontrollbeh\u00f6rden k\u00f6nnen somit k\u00fcnftig in mehr F\u00e4llen der Einfuhr von Tieren aus dem Ausland als bisher t\u00e4tig werden. Die Erlaubnis kann zudem von der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde befristet erteilt oder mit Auflagen versehen werden. Verst\u00f6\u00dfe gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen k\u00f6nnen durch die erweiterte Erlaubnispflicht besser festgestellt und geahndet werden. Damit soll vor allem dem unseri\u00f6sen Welpenhandel ein Riegel vorgeschoben werden.<\/p>\n<p>Wer gewerbsm\u00e4\u00dfig Hunde ausbildet, ben\u00f6tigt ab August ebenfalls die Erlaubnis der zust\u00e4ndigen Veterin\u00e4rbeh\u00f6rde. Hundeschulen haben einen wesentlichen Einfluss auf die Ausbildung von Hunden und geben Kenntnisse an die Hundehalter weiter. Fehler bei der Ausbildung oder Erziehung von Hunden k\u00f6nnen sich auf deren Wohlbefinden auswirken. Mit der neuen Erlaubnispflicht sollen daher im Sinne der Tiere und des Tierschutzes Mindestqualit\u00e4tsstandards im Hinblick auf die Sachkunde der Ausbilder und Schulungsleiter sichergestellt werden.<\/p>\n<p>Zust\u00e4ndig f\u00fcr die Erteilung der Erlaubnis sind die Beh\u00f6rden der L\u00e4nder, in der Regel die Veterin\u00e4r\u00e4mter. Hundetrainer bzw. Hundeschulen m\u00fcssen dort einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis stellen. In dem Antrag ist u. a. die f\u00fcr die T\u00e4tigkeit verantwortliche Person anzugeben und Nachweise \u00fcber deren Sachkunde sind beizuf\u00fcgen. Die Erlaubnis wird erteilt, wenn die verantwortliche Person die erforderlichen fachlichen Kenntnisse und F\u00e4higkeiten hat, gegebenenfalls ist dies in einem Fachgespr\u00e4ch bei der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde nachzuweisen. Au\u00dferdem muss die Person die erforderliche Zuverl\u00e4ssigkeit besitzen.<\/p>\n<p>Beim Verkauf von Wirbeltieren (ausgenommen Nutztiere) m\u00fcssen dem k\u00fcnftigen Tierhalter ebenfalls ab August schriftliche Informationen \u00fcber die wesentlichen Bed\u00fcrfnisse des Tieres mitgegeben werden. Das sind Informationen \u00fcber die angemessene Ern\u00e4hrung und Pflege des Tieres, seine verhaltensgerechte Unterbringung sowie artgem\u00e4\u00dfe Bewegung. Die Tierhalter sollen durch diese Ma\u00dfnahme unterst\u00fctzt werden, ihren neuen Sch\u00fctzlingen die bestm\u00f6gliche Versorgung zukommen zu lassen.<\/p>\n<p>Die neuen Regelungen sind Teil des novellierten Tierschutzgesetzes, das bereits seit Juli 2013 gilt.<\/p>\n<p>Quelle:bmel.bund.de<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Berlin: Neue Regelungen zum Schutz von Heimtieren Schmidt: \u201eIllegalen Welpenh\u00e4ndlern das Handwerk legen.\u201c Am 1. August treten in Deutschland neue Regelungen zum Tierschutz in Kraft. \u201eNachdem wir mit dem novellierten Tierschutzgesetz im vergangenen Jahr bereits den Schutz von Versuchstieren umfassend verbessert haben, schaffen wir nun auch Verbesserungen f\u00fcr Heimtiere\u201c, sagte Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt in Berlin. 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