{"id":7406,"date":"2014-07-26T07:47:55","date_gmt":"2014-07-26T05:47:55","guid":{"rendered":"http:\/\/www.frankensicht.de\/?p=7406"},"modified":"2014-07-26T07:47:55","modified_gmt":"2014-07-26T05:47:55","slug":"justizminister-praesentiert-gesetzentwurf-zur-bekaempfung-von-korruption-im-gesundheitswesen-und-richtet-schwerpunktstaatsanwaltschaften-ein","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.frankensicht.de\/?p=7406","title":{"rendered":"Justizminister pr\u00e4sentiert Gesetzentwurf zur Bek\u00e4mpfung von Korruption im Gesundheitswesen und richtet Schwerpunktstaatsanwaltschaften ein"},"content":{"rendered":"<p><span style=\"color: #ff0000;\">M\u00fcnchen:<\/span><\/p>\n<p>Bayerns Justizminister pr\u00e4sentiert Gesetzentwurf zur Bek\u00e4mpfung von Korruption im Gesundheitswesen und richtet Schwerpunktstaatsanwaltschaften ein<br \/>\nBayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback packt Verbesserungen bei der strafrechtlichen Bek\u00e4mpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen an. Er will L\u00fccken im Strafrecht schlie\u00dfen und die Strukturen bei der Strafverfolgung in Bayern verbessern. &#8222;Schon als Vertreter der CSU am Verhandlungstisch des Koalitionsvertrages zwischen Union und SPD habe ich mich daf\u00fcr eingesetzt, dass das Thema auf die Agenda der Bundesregierung kommt. Das ist geschehen. Aber darauf ruhe ich mich nicht aus&#8220;, so Bausback.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.frankensicht.de\/?attachment_id=4845\" rel=\"attachment wp-att-4845\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignnone size-medium wp-image-4845\" src=\"https:\/\/www.frankensicht.de\/wp-content\/uploads\/2012\/12\/1euro-300x225.jpg\" alt=\"1euro\" width=\"300\" height=\"225\" srcset=\"https:\/\/www.frankensicht.de\/wp-content\/uploads\/2012\/12\/1euro-300x225.jpg 300w, https:\/\/www.frankensicht.de\/wp-content\/uploads\/2012\/12\/1euro.jpg 640w\" sizes=\"auto, (max-width: 300px) 100vw, 300px\" \/><\/a><\/p>\n<p>Bayerns Justizminister pr\u00e4sentiert heute in M\u00fcnchen einen Gesetzentwurf, mit dem F\u00e4lle von Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen unter Strafe gestellt werden sollen. Der Entwurf entwickelt laut Bausback einen von Hamburg ausgearbeiteten Gesetzesvorschlag des Bundesrates weiter, der im vergangenen Jahr dem Ende der Legislaturperiode zum Opfer gefallen ist. Er sieht im Strafgesetzbuch einen neuen, eigenst\u00e4ndigen Straftatbestand der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen vor; mit einer Strafandrohung von im Regelfall Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Den Kern dieses Straftatbestandes bildet eine so genannte Unrechtsvereinbarung zwischen Vorteilsnehmer und Vorteilsgeber &#8211; wenn also zum Beispiel ein Pharmaunternehmen, ein Sanit\u00e4tshaus oder ein medizinisches Labor einem Arzt absprachegem\u00e4\u00df Vorteile gew\u00e4hrt, um eine bestimmte pflichtwidrige Gegenleistung des Arztes zu erlangen. Das kann etwa eine Bevorzugung bei der Verordnung von Arzneimitteln oder der Zuf\u00fchrung von Patienten oder Untersuchungsmaterial sein. Der Entwurf wird nun den betroffenen Ressorts innerhalb der Staatsregierung zur Stellungnahme \u00fcbersandt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&#8222;Ab dem 1. Oktober richten wir au\u00dferdem drei Schwerpunktstaatsanwaltschaften ein, bei denen die strafrechtliche Verfolgung von Korruptions- und Verm\u00f6gensdelikten von Angeh\u00f6rigen der akademischen Heilberufe im Zusammenhang mit ihrer Berufsaus\u00fcbung und zugleich begangene Korruptionsdelikte anderer Personen auf Geber- bzw. Nehmerseite konzentriert wird&#8220;, so Bausback weiter, &#8222;jeweils eine f\u00fcr den Bezirk eines jeden Oberlandesgerichts: Die Staatsanwaltschaften M\u00fcnchen I, N\u00fcrnberg-F\u00fcrth und Hof.&#8220;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&#8222;Die Erfahrung zeigt: Wer die h\u00e4ufig \u00e4u\u00dferst komplexen Straftaten im Gesundheitswesen effektiv verfolgen will, braucht oft genug spezifisches Fachwissen und Erfahrung, auch in speziellen Materien wie dem Sozialrecht oder beim kassen\u00e4rztlichen Abrechnungssystem&#8220;, so Bayerns Justizminister zur Begr\u00fcndung. &#8222;Ich will die Strukturen verbessern und damit die Qualit\u00e4t der Bearbeitung durch die B\u00fcndelung von Fachwissen weiter steigern.&#8220; Au\u00dferdem k\u00f6nne auf diese Weise in einem tats\u00e4chlich wie rechtlich so komplexen und gleichsam sensiblen Bereich eine einheitliche Rechtsanwendung noch besser gew\u00e4hrleistet werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Bausback dankt in diesem Zusammenhang den Gesundheits- und Rechtspolitikern der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag, die sich auf Initiative seines oberfr\u00e4nkischen Kollegen J\u00fcrgen Baumg\u00e4rtner bereits intensiv mit diesem Thema befasst h\u00e4tten und die Einrichtung entsprechender Schwerpunktstaatsanwaltschaften ausdr\u00fccklich unterst\u00fctzten.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Bayerns Justizminister abschlie\u00dfend: &#8222;Es geht hier keinesfalls darum, einen ganzen Berufsstand unter Generalverdacht zu stellen oder Heilberufstr\u00e4gern generell unlauteres Verhalten zu unterstellen! Die ganz gro\u00dfe Mehrheit der Akteure auf dem Gesundheitsmarkt arbeitet mit gro\u00dfem Einsatz f\u00fcr das Wohl der Patienten und ist unempf\u00e4nglich gegen\u00fcber Versuchen der Beeinflussung! Es geht lediglich um die kleine Zahl der schwarzen Schafe, die ihre Entscheidungsmacht missbr\u00e4uchlich ausnutzt. Hier muss das Strafrecht wirksame Mechanismen zur Verhinderung, aber auch zur Ahndung von Verst\u00f6\u00dfen vorsehen. Das ist nicht nur im Interesse der Patienten sondern gerade auch im Interesse der ganz gro\u00dfen Mehrheit rechtschaffender Akteure auf dem Gesundheitsmarkt!&#8220;<\/p>\n<p>Quelle:stmj.bayern.de<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>M\u00fcnchen: Bayerns Justizminister pr\u00e4sentiert Gesetzentwurf zur Bek\u00e4mpfung von Korruption im Gesundheitswesen und richtet Schwerpunktstaatsanwaltschaften ein Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback packt Verbesserungen bei der strafrechtlichen Bek\u00e4mpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen an. 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