{"id":6545,"date":"2013-12-13T16:24:05","date_gmt":"2013-12-13T15:24:05","guid":{"rendered":"http:\/\/www.frankensicht.de\/?p=6545"},"modified":"2013-12-13T16:24:05","modified_gmt":"2013-12-13T15:24:05","slug":"ernaehrung-landwirtschaft-verbraucherschutz-was-sich-im-jahr-2014-aendert","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.frankensicht.de\/?p=6545","title":{"rendered":"Ern\u00e4hrung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz: Was sich im Jahr 2014 \u00e4ndert"},"content":{"rendered":"<p>Berlin:<\/p>\n<p>Auch im Jahr 2014 werden f\u00fcr Verbraucherinnen und Verbraucher wieder einige \u00c4nderungen in Kraft treten. Das Bundesministerium f\u00fcr Ern\u00e4hrung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) informiert \u00fcber die wichtigsten gesetzlichen \u00c4nderungen im kommenden Jahr.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.frankensicht.de\/?attachment_id=1410\" rel=\"attachment wp-att-1410\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignnone size-medium wp-image-1410\" alt=\"paragraf\" src=\"https:\/\/www.frankensicht.de\/wp-content\/uploads\/2012\/05\/paragraf-300x187.jpg\" width=\"300\" height=\"187\" srcset=\"https:\/\/www.frankensicht.de\/wp-content\/uploads\/2012\/05\/paragraf-300x187.jpg 300w, https:\/\/www.frankensicht.de\/wp-content\/uploads\/2012\/05\/paragraf.jpg 640w\" sizes=\"auto, (max-width: 300px) 100vw, 300px\" \/><\/a><\/p>\n<p>ERN\u00c4HRUNG, TIERSCHUTZ UND TIERGESUNDHEIT<\/p>\n<p>Mehr Transparenz durch die neue Lebensmittel-Kennzeichnung<br \/>\nAb dem 13. Dezember 2014 gelten in der EU neue Vorschriften zur Lebensmittelkennzeichnung. Pflichtinformationen auf Lebensmittelverpackungen m\u00fcssen eine Mindestschriftgr\u00f6\u00dfe haben, damit sie gut lesbar sind. Lebensmittel-Imitate m\u00fcssen speziell gekennzeichnet werden. Bei ihrer Verwendung muss der ersatzweise verwendete Stoff in unmittelbarer N\u00e4he des Produktnamens angegeben werden. Bestimmte Stoffe, die Allergien oder Unvertr\u00e4glichkeiten ausl\u00f6sen k\u00f6nnen, m\u00fcssen im Zutatenverzeichnis hervorgehoben werden. Auch bei nicht verpackten Lebensmitteln, sogenannter &#8222;loser Ware&#8220;, ist die genaue Kennzeichnung dieser Stoffe k\u00fcnftig verpflichtend. Das sind nur einige Beispiele weitere Details der Regelungen gibt es unter: http:\/\/www.bmelv.de\/lebensmittelkennzeichnung<\/p>\n<p>Den Antibiotika-Einsatz in der Tierhaltung reduzieren<br \/>\nAm 1. April 2014 tritt die 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes in Kraft. Ziel der Novelle ist es, den Einsatz von Antibiotika in der Nutztierhaltung deutlich zu minimieren. Die neuen Regelungen erm\u00f6glichen es, sowohl den Tierhaltern selbst als auch den \u00dcberwachungsbeh\u00f6rden, die Therapieh\u00e4ufigkeit mit Antibiotika in einem Betrieb zu beurteilen und mit anderen Betrieben zu vergleichen. Auf dieser Grundlage k\u00f6nnen die \u00dcberwachungsbeh\u00f6rden Tierhalter, wenn es notwendig ist, zu Pr\u00fcfungen und Ma\u00dfnahmen verpflichten. Dar\u00fcber hinaus enth\u00e4lt die AMG-Novelle verschiedene Erm\u00e4chtigungsgrundlagen, zum Beispiel f\u00fcr Anwendungsverbote f\u00fcr bestimmte Tierarzneimittel. www.bmelv.de\/antibiotikaresistenz<\/p>\n<p>Neues Tierschutzgesetz nimmt Tierhalter in die Pflicht<br \/>\nAb dem 1. August 2014 bedarf es einer Genehmigung f\u00fcr die gewerbliche Hundeausbildung: Ziel dieser Regelung im Dritten Gesetz zur \u00c4nderung des Tierschutzgesetzes ist es, im Sinne der Tiere und des Tierschutzes Mindestqualit\u00e4tsstandards sicherzustellen. Au\u00dferdem muss die entgeltliche Einfuhr von Wirbeltieren, darunter auch Haustiere, k\u00fcnftig von der Beh\u00f6rde erlaubt werden. Damit soll unter anderem der unseri\u00f6se Handel mit Welpen bek\u00e4mpft werden. Zudem muss jeder, der ab dem 1. August 2014 gewerbsm\u00e4\u00dfig mit Wirbeltieren handelt \u2013 wie zum Beispiel mit Hunden, Katzen, Schweinen oder Rindern &#8211; dem k\u00fcnftigen Tierhalter schriftliche Informationen \u00fcber die wesentlichen Bed\u00fcrfnisse des Tieres mitgeben. Nutztierhalter m\u00fcssen dar\u00fcber hinaus mit dem neuen Tierschutzgesetz ab dem 1. Februar 2014 eine tierschutzbezogene Eigenkontrolle durchf\u00fchren und Tierschutzindikatoren erheben und bewerten. www.bmelv.de\/tierschutzgesetz<\/p>\n<p>Mehr Schutz von Tieren f\u00fcr Versuchszwecke<br \/>\nMit dem 1. Januar 2014 treten weitere Regelungen zum Schutz von Tieren, die zu Versuchszwecken oder zu anderen wissenschaftlichen Zwecken verwendet werden, in Kraft. Damit gelten k\u00fcnftig bessere Haltungsbedingungen f\u00fcr Versuchstiere, darunter auch die Verpflichtung zur Bestellung eines Tierschutzbeauftragten oder die Einrichtung von Tierschutzaussch\u00fcssen und Sachkundeanforderungen in Betrieben, die Versuchstiere halten. Zudem treten neue Meldeverpflichtungen \u00fcber die Verwendung von Versuchstieren in Kraft. Neu ist insbesondere die Meldung des Schweregrades der Versuche.<br \/>\nwww.bmelv.de\/tierschutzgesetz<\/p>\n<p>Tierseuchen besser vorbeugen und bek\u00e4mpfen<br \/>\nZum 1. Mai 2014 l\u00f6st das Tiergesundheitsgesetz das bisherige Tierseuchengesetz ab. Das Tiergesundheitsgesetz \u00fcbernimmt bew\u00e4hrte Vorschriften zur Tierseuchenbek\u00e4mpfung, setzt aber verst\u00e4rkt auf Pr\u00e4vention. Es gelten neue Regelungen zum vorbeugenden Schutz vor Tierseuchen, deren Bek\u00e4mpfung sowie zur Verbesserung der \u00dcberwachung. So wird zum Beispiel der Personenkreis erweitert, der eine anzeigepflichtige Tierseuche anzeigen muss. Neben den Amtsveterin\u00e4ren sind das zum Beispiel auch Tiergesundheitsaufseher, Veterin\u00e4ringenieure, amtliche Fachassistenten und Bienensachverst\u00e4ndige. Das neue Tiergesundheitsgesetz erm\u00f6glicht \u00fcber eine Verordnungserm\u00e4chtigung die Durchf\u00fchrung eines Monitorings \u00fcber den Gesundheitsstatus von Tieren: Durch die regelm\u00e4\u00dfige Untersuchung repr\u00e4sentativer Proben k\u00f6nnen Gefahren f\u00fcr die Tiergesundheit fr\u00fchzeitiger erkannt werden. Das vereinfacht unter anderem die Errichtung von Schutzgebieten. Das sind Gebiete, die weitgehend frei sind von bestimmten Krankheiten und f\u00fcr die strengere Kriterien gelten, wenn Tiere dorthin verbracht werden sollen. Zudem wurde mit dem Tiergesundheitsseuchengesetz die Rolle des Friedrich-Loeffler-Instituts gest\u00e4rkt. www.bmelv.de&lt;http:\/\/www.bmelv.de&gt;\/tiergesundheitsgesetz<\/p>\n<p>VERBRAUCHERSCHUTZ<\/p>\n<p>Telefonieren im EU-Ausland wird g\u00fcnstiger<br \/>\nZum 1. Juli 2014 werden die Preisobergrenzen f\u00fcr das Roaming weiter abgesenkt. Die EU-Roamingverordnung von 2012 sieht eine stufenweise Absenkung der Preisobergrenzen in den Jahren 2013 und 2014 vor. F\u00fcr das Datenroaming auf Endkundenebene sinkt die Obergrenze ab dem 1. Juli 2014 von 0,45 \u20ac auf 0,20 \u20ac und bei abgehenden Anrufen aus dem Ausland von 0,24 \u20ac auf 0,19 \u20ac. SMS d\u00fcrfen danach nur noch 0,06 \u20ac Extra-Geb\u00fchr kosten (vorher 0,08\u20ac). Ab 1. Juli 2014 haben die Mobilfunkkunden daneben die M\u00f6glichkeit, einen von ihrem nationalen Mobilfunkanbieter unabh\u00e4ngigen, alternativen Anbieter von Roamingdiensten w\u00e4hlen zu k\u00f6nnen. Die Verbraucher bleiben dabei weiterhin auf ihrer Mobilfunknummer erreichbar. www.bmelv.de\/roaming<\/p>\n<p>Verbraucher erhalten st\u00e4rkere Rechte u.a. beim Abschluss von Gesch\u00e4ften<br \/>\nAm 13. Juni 2014 treten Verbesserungen f\u00fcr Verbraucher im Online- und Versandhandel, bei Haust\u00fcrgesch\u00e4ften sowie im station\u00e4ren Handel in Kraft. Mit dem \u201eGesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur \u00c4nderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung\u201c treten zum Beispiel Regelungen in Kraft, die die Verbraucherinnen und Verbraucher vor versteckten Zusatzkosten sch\u00fctzen sollen. Die M\u00f6glichkeiten, vom Verbraucher ein Entgelt f\u00fcr die Zahlung mit einem bestimmten Zahlungsmittel zu verlangen \u2013 etwa einer Kreditkarte &#8211; werden eingeschr\u00e4nkt. F\u00fcr Anrufe bei einer Kundenhotline darf in Zukunft kein Entgelt in Rechnung gestellt werden, das den Preis des eigentlichen Telefonats \u00fcbersteigt. Eine Vereinbarung \u00fcber eine zus\u00e4tzliche Zahlung \u2013 zum Beispiel ein Entgelt f\u00fcr eine Stornoversicherung oder Bearbeitungsgeb\u00fchr \u2013 ist nach dem Gesetz zudem nur dann wirksam, wenn sie ausdr\u00fccklich getroffen wird. Bei Bestellungen im Internet sind damit bereits gesetzte H\u00e4kchen (z.B. f\u00fcr eine Versicherung) unzul\u00e4ssig. Wichtige \u00c4nderungen gibt es auch im Bereich des Widerrufsrechts bei Haust\u00fcrgesch\u00e4ften und Fernabsatzvertr\u00e4gen. So gilt nun in allen Mitgliedstaaten der Europ\u00e4ischen Union eine Widerrufsfrist von vierzehn Tagen. Ohne eine ordnungsgem\u00e4\u00dfe Belehrung endet die Widerrufsfrist zw\u00f6lf Monate nach Ablauf der urspr\u00fcnglichen Frist. Im Interesse der Rechtssicherheit muss der Widerruf ausdr\u00fccklich erkl\u00e4rt werden, die blo\u00dfe R\u00fccksendung der Waren reicht nicht aus. Die Verbraucher k\u00f6nnen allerdings zur Erkl\u00e4rung des Widerrufs ein Musterformular benutzen, das mit dem Gesetz neu eingef\u00fchrt wird. Kosten f\u00fcr die R\u00fccksendung m\u00fcssen die Verbraucher tragen, wenn der Verk\u00e4ufer bereits vor der Abgabe der Bestellung klar und verst\u00e4ndlich dar\u00fcber informiert hat. www.bmelv.de\/verbraucherrechterichtlinie<\/p>\n<p>Qualit\u00e4t der Honorarberatung wird besser<br \/>\nZum 1. August 2014 tritt das gesetzliche Berufsbild zur Honorarberatung in Kraft. Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Honorarberatung wird erstmals ein eigenst\u00e4ndiges Berufsbild des unabh\u00e4ngigen Honorarberaters geschaffen. Das Gesetz definiert die Anforderungen an Honorar-Anlageberater und Honorar-Finanzanlagenberater. Danach d\u00fcrfen die Berater f\u00fcr ihre Beratungs- und Vermittlungsleistung ausschlie\u00dflich vom Kunden verg\u00fctet werden. Sind Produkte nicht ohne Provision erh\u00e4ltlich, muss die Provision unverz\u00fcglich und ungemindert an den Kunden weitergegeben werden. Wer als Honorarberater t\u00e4tig ist, wird in ein \u00f6ffentliches Register eingetragen und darf dann nicht mehr auf Provisionsbasis arbeiten. Die Honorarberatung st\u00e4rkt die Transparenz und den Wettbewerb um kundenfreundliche Beratungsleistungen gleicherma\u00dfen. Die Neuregelung wird dazu beitragen, dass der Wert der Beratung wieder st\u00e4rker in den Vordergrund r\u00fcckt. www.bmelv.de\/honorarberatung&lt;http:\/\/www.bmelv.de\/honorarberatung&gt;<\/p>\n<p>Zahlungssystem SEPA soll grenz\u00fcberschreitendes Bezahlen einfacher machen<br \/>\nZum 1. Februar 2014 wird ein einheitlicher europ\u00e4ischer Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Payments Area &#8211; SEPA) geschaffen, in dem keine Unterschiede mehr zwischen inl\u00e4ndischen und grenz\u00fcberschreitenden Zahlungen gemacht werden. Damit werden grenz\u00fcberschreitende Zahlungen z\u00fcgiger und unkomplizierter. Eine wichtige Neuerung f\u00fcr Bankkunden ist die verbindliche Einf\u00fchrung der 22-stelligen internationalen Kontonummer IBAN (International Bank Account Number) in Deutschland. Die althergebrachte Kontonummer und Bankleitzahl k\u00f6nnen Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland noch bis zum 1. Februar 2016 weiter nutzen. Der bisher f\u00fcr SEPA-\u00dcberweisungen anzugebende BIC (Business Identifier Code) wird f\u00fcr nationale Zahlungen nach dem 1. Februar 2014 nicht mehr ben\u00f6tigt. F\u00fcr grenz\u00fcberschreitende Zahlungen in EU-L\u00e4nder ist er noch bis zum 1. Februar 2016 anzugeben. www.bmelv.de\/sepa&lt;http:\/\/www.bmelv.de\/sepa&gt;<\/p>\n<p>LAND-, FORST- UND FISCHEREIWIRTSCHAFT<\/p>\n<p>Die Landwirtschaft in Europa wird mit der Neuausrichtung der EU-Agrarreform \u00f6kologischer und nachhaltiger. Kern der Reform ist ein wirksames Greening der Direktzahlungen aus der ersten S\u00e4ule. Das bedeutet, dass 30 Prozent der Direktzahlungen nur dann an die Landwirte flie\u00dfen, wenn die Betriebe zus\u00e4tzliche Umweltleistungen erbringen, die \u00fcber die bereits gelten Cross-Compliance-Anforderungen hinausgehen. Damit wird das Prinzip &#8222;\u00d6ffentliche Gelder f\u00fcr \u00f6ffentliche Leistungen&#8220; st\u00e4rker in den Vordergrund ger\u00fcckt. Insgesamt stehen f\u00fcr die F\u00f6rderung der Landwirtschaft und der l\u00e4ndlichen Entwicklung in Deutschland von 2014 bis 2020 j\u00e4hrlich rund 6,2 Milliarden Euro an EU-Mitteln zur Verf\u00fcgung.<\/p>\n<p>Kleinere und mittlere Betriebe werden bei den Direktzahlungen gest\u00e4rkt<br \/>\nMit der Reform der EU-Agrarpolitik erh\u00e4lt die Landwirtschaft verl\u00e4ssliche und stabile Rahmenbedingungen bis zum Jahr 2020. Gleichzeitig wird die Landwirtschaft \u00f6kologischer und nachhaltiger. Kern der Reform ist ein wirksames Greening, mit dem das Prinzip \u201c\u00d6ffentliche Gelder f\u00fcr \u00f6ffentliche Leistungen\u201c noch st\u00e4rker in den Vordergrund ger\u00fcckt wird. Au\u00dferdem werden kleinere und mittlere Betriebe gest\u00e4rkt. W\u00e4hrend die meisten Regelungen der EU-Agrarreform erst 2015 zum Tragen kommen, soll diese Regelung der gezielten F\u00f6rderung kleiner und mittlerer Betriebe bereits f\u00fcr das \u00dcbergangsjahr 2014 gelten. Die zus\u00e4tzliche Zahlung f\u00fcr die ersten Hektare soll in den ersten Monaten des kommenden Jahres beschlossen werden und bei der Auszahlung der Direktzahlungen Ende des Jahres zur Geltung kommen. www.bmelv.de\/gap-reform<\/p>\n<p>Mehr Tier- und Umweltschutz bei der F\u00f6rderung der l\u00e4ndlichen R\u00e4ume (GAK)<br \/>\nAb dem 1. Januar 2014 gelten neue Regeln f\u00fcr die \u201eGemeinschafts\u00adaufgabe Agrarstruktur und K\u00fcstenschutz\u201c (GAK). Mit einem F\u00f6rdervolumen von derzeit 600 Millionen Euro j\u00e4hrlich ist die GAK das wichtigste nationale F\u00f6rderinstrument f\u00fcr die Agrarwirtschaft, den K\u00fcsten\u00adschutz und die l\u00e4ndlichen R\u00e4ume. Im Dezember 2012 hat das Bundeslandwirtschaftsministerium mit den L\u00e4ndern neue Schwerpunkte gesetzt, die F\u00f6rderung vereinfacht und auf wichtige gesellschaftliche Herausforderungen fokussiert. Nur wer k\u00fcnftig mehr Leistung erbringt, als gesetzlich vorgeschrieben ist \u2013 zum Beispiel beim Tier- oder Umweltschutz \u2013 erh\u00e4lt F\u00f6rderung. Au\u00dferdem werden die F\u00f6rders\u00e4tze f\u00fcr den \u00f6kologischen Landbau erh\u00f6ht. St\u00e4rker gef\u00f6rdert werden dar\u00fcber hinaus ab 2014 unter anderem die integrierte l\u00e4ndliche Entwicklung, die Beratung landwirtschaftlicher Betriebe und die gemeinsame Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse. www.bmelv.de\/gak<\/p>\n<p>Agrarinvestitionsf\u00f6rderung f\u00fcr neue tiergerechtere St\u00e4lle<br \/>\nAb 1. Januar 2014 werden F\u00f6rderungen f\u00fcr einzelbetriebliche Agrarinvestitionen in langlebige Wirtschaftsg\u00fcter nur noch genehmigt, wenn sie besondere Anforderungen im Verbraucher-, Umwelt- oder Klimaschutz erf\u00fcllen. Bei Stallbauinvestitionen muss der Tierschutz besonders ber\u00fccksichtigt werden. Eine F\u00f6rderung im Rahmen des Agrarinvestitionsf\u00f6rderungsprogrammes (AFP) muss demnach neben den bisherigen Zielen wie Wettbewerbsf\u00e4higkeit, Nachhaltigkeit und Multifunktionalit\u00e4t auch einer besonders tiergerechten Landwirtschaft dienen. www.bmelv.de\/gak<\/p>\n<p>Solide Basis f\u00fcr die landwirtschaftliche Unfall- und Krankenversicherung<br \/>\nAb 1. Januar 2014 werden einheitliche Beitragsma\u00dfst\u00e4be in der landwirtschaftlichen Unfall- und Krankenversicherung eingef\u00fchrt. So sehen es die gesetzlichen Vorgaben und die entsprechenden Beschl\u00fcsse der Sozialversicherung f\u00fcr Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) vor. Heute f\u00fchren als Folge der fr\u00fcheren kleinteiligen Organisationsstruktur in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung regional unterschiedlich hohe Beitr\u00e4ge f\u00fcr identisch strukturierte Betriebe teilweise zu erheblichen Belastungsunterschieden. K\u00fcnftig sollen identische Betriebe in ganz Deutschland den gleichen Beitrag zahlen und bestehende Wettbewerbsverzerrungen abgebaut werden. Der Umstieg auf die neuen Ma\u00dfst\u00e4be erfolgt in einem mehrj\u00e4hrigen Angleichungsprozess, um Verwerfungen m\u00f6glichst zu vermeiden. Alle Versicherten werden individuell \u00fcber die Beitragsangleichung informiert. www.bmelv.de\/agrarsozialpolitik<\/p>\n<p>Deutsche Winzer werden gest\u00e4rkt<br \/>\nEnde 2014 soll die deutsche Weinwirtschaft von der neuen M\u00f6glichkeit der Absatzf\u00f6rderung auf dem Binnenmarkt im Rahmen des nationalen St\u00fctzungsprogramms Wein Gebrauch machen k\u00f6nnen. Dazu wird das deutsche Weingesetz im n\u00e4chsten Jahr entsprechend angepasst. Die Ma\u00dfnahme war im Zuge der diesj\u00e4hrigen EU-Agrarreform eingef\u00fchrt worden und erg\u00e4nzt die bereits bestehende Absatzf\u00f6rderung in Drittl\u00e4nden. Ziel der F\u00f6rderung ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher \u00fcber die Qualit\u00e4t, die einzigartige Vielfalt und die Erzeugungsbedingungen deutscher Qualit\u00e4ts- und Pr\u00e4dikatsweine zu informieren, wobei die besonderen Charakteristika der einzelnen Weinbauregionen im Vordergrund stehen sollen. Einen weiteren F\u00f6rderschwerpunkt bilden Aufkl\u00e4rungskampagnen zum verantwortungsbewussten und ma\u00dfvollen Weingenuss. www.bmelv.de\/nsp-wein<\/p>\n<p>Europ\u00e4ische Fischerei wird nachhaltiger<br \/>\nAb 1. Januar 2014 gelten wesentliche Teile der umfassenden Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik. Mit der Reform wird ein radikaler Kurswechsel in der europ\u00e4ischen Fischereipolitik vollzogen: Nachhaltigkeit ist k\u00fcnftig das wichtigste Prinzip in der Fischerei. Zentrales Ziel der Reform ist die nachhaltige Bewirtschaftung der Fischbest\u00e4nde. Die europ\u00e4ischen Fischereien sollen in Zukunft nach dem Prinzip des maximalen Dauerertrages bewirtschaftet werden. Die bew\u00e4hrten mehrj\u00e4hrigen Bewirt\u00adschaftungspl\u00e4ne werden auf alle wirtschaftlich genutzten Fischbest\u00e4nde ausgedehnt. Zudem werden ab 2015 schrittweise so genannte R\u00fcckwurfverbote eingef\u00fchrt. Beif\u00e4nge m\u00fcssen angelandet werden und d\u00fcrfen nur noch in bestimmten, eng begrenzten Ausnahmef\u00e4llen \u00fcber Bord gegeben werden. Hinzu kommen neue Bestimmungen zur Regi\u00adonalisierung, die den EU-Mitgliedstaaten mehr Verantwortung bei der Ausgestaltung der Gemeinsamen Fischereipolitik zuweisen. Dar\u00fcber werden die bestehenden und verpflichtenden Verbraucherinformationen verbessert. www.bmelv.de\/reform-gemeinsame-fischereipolitik<br \/>\nQuelle:bmelv.bund.de<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Berlin: Auch im Jahr 2014 werden f\u00fcr Verbraucherinnen und Verbraucher wieder einige \u00c4nderungen in Kraft treten. Das Bundesministerium f\u00fcr Ern\u00e4hrung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) informiert \u00fcber die wichtigsten gesetzlichen \u00c4nderungen im kommenden Jahr. ERN\u00c4HRUNG, TIERSCHUTZ UND TIERGESUNDHEIT Mehr Transparenz durch die neue Lebensmittel-Kennzeichnung Ab dem 13. 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