{"id":5216,"date":"2013-03-10T08:05:57","date_gmt":"2013-03-10T07:05:57","guid":{"rendered":"http:\/\/www.frankensicht.de\/?p=5216"},"modified":"2013-03-10T08:05:57","modified_gmt":"2013-03-10T07:05:57","slug":"tierschutz-in-der-gewerblichen-kaninchenhaltung-wird-verbessert","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.frankensicht.de\/?p=5216","title":{"rendered":"Tierschutz in der gewerblichen Kaninchenhaltung wird verbessert"},"content":{"rendered":"<p><span style=\"color: #ff0000;\">Berlin:<\/span><\/p>\n<p>Das Bundeslandwirtschaftsministerium erweitert die Tierschutz-nutztierhaltungs-Verordnung um wichtige Regelungen f\u00fcr Kaninchen<\/p>\n<p>Erstmals werden detaillierte Haltungsbedingungen f\u00fcr die gewerbliche Kaninchenhaltung und -zucht in Deutschland gesetzlich geregelt. Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat eine entsprechende Verordnung zur Notifizierung an die Europ\u00e4ische Kommission weitergeleitet. Demnach werden konkrete Vorgaben an die Gestaltung der Haltungseinrichtungen gemacht, wie die Bodenbeschaffenheit, das Angebot von R\u00fcckzugsfl\u00e4chen und die Betreuung und Pflege. So werden die Tierhalter st\u00e4rker in die Pflicht genommen und m\u00fcssen k\u00fcnftig mindestens zweimal t\u00e4glich Kontrollen durchf\u00fchren. Bestimmte Prophylaxema\u00dfnahmen werden ebenfalls Pflicht. Ausreichende Luft- und Lichtzufuhr sollen unter anderem gew\u00e4hrleisten, dass die Ammoniakkonzentration in den St\u00e4llen auf das unvermeidbare Minimum beschr\u00e4nkt wird. Mindestvorgaben zur Bodenfl\u00e4che sorgen bei den Masttieren f\u00fcr ausreichend Platz im Stall. Bundeslandwirtschaftsministerin Aigner erkl\u00e4rte am Freitag in Berlin: &#8222;Mit dieser Verordnung verbessern wir die Haltungsbedingungen der Tiere in der gewerblichen Kaninchenhaltung. Das ist ein wichtiger Schritt f\u00fcr mehr Tierschutz. Auf Basis der konkreten Vorgaben wird die Ahndung von Verst\u00f6\u00dfen gegen den Tierschutz auch f\u00fcr die zust\u00e4ndigen \u00dcberwachungsbeh\u00f6rden der L\u00e4nder einfacher.&#8220;<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.frankensicht.de\/?attachment_id=4842\" rel=\"attachment wp-att-4842\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignnone size-full wp-image-4842\" alt=\"reiher\" src=\"https:\/\/www.frankensicht.de\/wp-content\/uploads\/2012\/12\/reiher.jpg\" width=\"480\" height=\"640\" srcset=\"https:\/\/www.frankensicht.de\/wp-content\/uploads\/2012\/12\/reiher.jpg 480w, https:\/\/www.frankensicht.de\/wp-content\/uploads\/2012\/12\/reiher-225x300.jpg 225w\" sizes=\"auto, (max-width: 480px) 100vw, 480px\" \/><\/a><br \/>\nDie Verordnung sorgt f\u00fcr mehr Transparenz und erleichtert auf diese Weise die \u00dcberwachung der Betriebe durch die Beh\u00f6rden der L\u00e4nder. So muss der Tierhalter \u00fcber seine Best\u00e4nde genaue Aufzeichnungen f\u00fchren. Wer Zuchtkaninchen h\u00e4lt, wird verpflichtet, den Zuchtverlauf zu dokumentieren, zum Beispiel die Zahl der W\u00fcrfe pro H\u00e4sin und die Zahl der Jungtiere pro Wurf. Die neuen Anforderungen gehen zudem auf die speziellen arteigenen Bed\u00fcrfnisse der Kaninchen ein. So orientiert sich der Verordnungsentwurf an dem typischen Bewegungsverhalten von Kaninchen, wie die so genannten Hoppel-Spr\u00fcnge. Eine verhaltensgerechte Unterbringung und Pflege der Masttiere wird sichergestellt. Sie d\u00fcrfen nicht isoliert gehalten werden. Kaninchen haben ein ausgepr\u00e4gtes Sozialverhalten. Sie bilden stabile Gruppen und nehmen h\u00e4ufig Kontakt miteinander auf. Alle Tiere m\u00fcssen Zugang haben zu strukturiertem Raufutter wie Stroh oder Heu und zu geeignetem Nagematerial. Damit wird dem typischen Verhalten wie Nagen, Scharren oder Graben Rechnung getragen.<br \/>\nBisher gelten f\u00fcr die erwerbsm\u00e4\u00dfige Zucht und Haltung von Kaninchen die Vorschriften des Tierschutzgesetzes und die allgemeinen Vorschriften der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung &#8211; spezifische Vorschriften hingegen existierten bisher nicht. Nach der Beratung des neuen Verordnungsentwurfes mit den Bundesl\u00e4ndern, Verb\u00e4nden und der Tierschutzkommission wurde die Verordnung nun der Europ\u00e4ischen Kommission \u00fcbermittelt. Zeitgleich wird der Verordnungsentwurf dem Bundesrat zugeleitet.<br \/>\nDie Verordnung soll noch in diesem Jahr in Kraft treten. Die Vorschriften erfordern teilweise Neu- und Umbauma\u00dfnahmen bestehender, praxis\u00fcblicher Haltungseinrichtungen f\u00fcr Zucht- und Mastkaninchen. Bei den bestehenden Haltungsanlagen wird den Tierhaltern f\u00fcr diese Ma\u00dfnahmen eine \u00dcbergangsfrist von h\u00f6chstens acht Jahren einger\u00e4umt. Alle anderen Regelungen m\u00fcssen unmittelbar umgesetzt und bei Neubauten ohnehin ber\u00fccksichtigt werden.<\/p>\n<p>Quelle:bmelv.bund.de<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Berlin: Das Bundeslandwirtschaftsministerium erweitert die Tierschutz-nutztierhaltungs-Verordnung um wichtige Regelungen f\u00fcr Kaninchen Erstmals werden detaillierte Haltungsbedingungen f\u00fcr die gewerbliche Kaninchenhaltung und -zucht in Deutschland gesetzlich geregelt. Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat eine entsprechende Verordnung zur Notifizierung an die Europ\u00e4ische Kommission weitergeleitet. 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