{"id":4536,"date":"2012-11-02T13:51:48","date_gmt":"2012-11-02T12:51:48","guid":{"rendered":"http:\/\/www.frankensicht.de\/?p=4536"},"modified":"2012-11-02T14:01:28","modified_gmt":"2012-11-02T13:01:28","slug":"die-kontrolle-der-anlageberater-wird-verscharft-und-der-schutz-der-anleger-vor-falschberatung-weiter-erhoht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.frankensicht.de\/?p=4536","title":{"rendered":"Die Kontrolle der Anlageberater wird versch\u00e4rft und der Schutz der Anleger vor Falschberatung weiter erh\u00f6ht"},"content":{"rendered":"<p><span style=\"color: #ff0000;\">Berlin:<\/span><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Neues Beraterregister und neuer Kontrollauftrag der BaFin<\/p>\n<p>Die Bundesregierung hat den Anlegerschutz in den vergangenen Jahren durch eine Vielzahl von Ma\u00dfnahmen deutlich gest\u00e4rkt. Heute, am 1. November 2012, tritt eine weitere Stufe zur St\u00e4rkung des Verbraucherschutzes in der Anlageberatung in Kraft: das neue Beraterregister. Damit m\u00fcssen alle Bankberater bei der Bundesanstalt f\u00fcr Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) registriert werden. Zudem m\u00fcssen Finanzinstitute auch die Kundenbeschwerden an die Finanzaufsicht melden. &#8222;Mit diesen Ma\u00dfnahmen wird die Kontrolle der Anlageberater versch\u00e4rft und der Schutz der Anleger vor Falschberatung weiter erh\u00f6ht&#8220;, unterstreicht Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner die Bedeutung der Neuregelungen. Erst vor wenigen Tagen hatte der Bundestag die Reform der Finanzaufsicht verabschiedet und die Einf\u00fchrung eines gesetzlichen Beschwerdeverfahrens f\u00fcr Verbraucher und Verbraucherverb\u00e4nde sowie die Einrichtung eines Verbraucherbeirats bei der BaFin beschlossen.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.frankensicht.de\/?attachment_id=1410\" rel=\"attachment wp-att-1410\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignnone size-medium wp-image-1410\" title=\"paragraf\" src=\"https:\/\/www.frankensicht.de\/wp-content\/uploads\/2012\/05\/paragraf-300x187.jpg\" alt=\"\" width=\"300\" height=\"187\" srcset=\"https:\/\/www.frankensicht.de\/wp-content\/uploads\/2012\/05\/paragraf-300x187.jpg 300w, https:\/\/www.frankensicht.de\/wp-content\/uploads\/2012\/05\/paragraf.jpg 640w\" sizes=\"auto, (max-width: 300px) 100vw, 300px\" \/><\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Das neue Beraterregister ist Teil des Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetzes. Ab 1. November 2012 sind alle Anlageberater auf ihre Sachkunde und Zuverl\u00e4ssigkeit hin zu \u00fcberpr\u00fcfen und an die BaFin zu melden. Gleiches gilt auch f\u00fcr die Vertriebsbeauftragten der Finanzinstitute. Dar\u00fcber hinaus sind Kundenbeschwerden \u00fcber Anlageberater sp\u00e4testens innerhalb von sechs Wochen an die BaFin zu melden. Auch diese Beschwerden werden registriert. Bei Verst\u00f6\u00dfen gegen Vorschriften des Anlegerschutzes oder bei dem Einsatz nicht ausreichend qualifizierter Mitarbeiter kann die BaFin aufsichtsrechtliche Ma\u00dfnahmen ergreifen: Die Beh\u00f6rde kann Verwarnungen aussprechen, Bu\u00dfgelder erheben und sogar befristet eine Besch\u00e4ftigung des verantwortlichen Mitarbeiters in der Anlageberatung des Institutes untersagen.<\/p>\n<p>Bundesministerin Aigner forderte die Finanzinstitute auf, noch konsequenter auf die Bed\u00fcrfnisse der Anleger, Kreditnehmer oder Versicherten einzugehen, um verloren gegangenes Vertrauen wieder aufzubauen: &#8222;Volle Transparenz, eine Ausrichtung an den Bed\u00fcrfnissen der Kunden und eine starke Finanzaufsicht machen die Verbraucher zu starken Partnern, nicht nur zu Kunden. Viele Unternehmen haben dies bereits erkannt und setzen die von der Bundesregierung initiierten Ma\u00dfnahmen erfolgreich um, bei allen Anbietern hat sich dieses Credo aber noch nicht durchgesetzt.&#8220;<\/p>\n<p>Als weitergehenden Schritt h\u00e4lt das Bundesverbraucherministerium grunds\u00e4tzlich an der Forderung nach einem Einsatz von anonymen Testk\u00e4ufern in der Finanzberatung fest. Untersuchungen etwa von Finanztest (Stiftung Warentest) dokumentieren immer wieder, dass es bei der Anlageberatung in Banken und Sparkassen zu Verst\u00f6\u00dfen kommt. Bei derartigen Untersuchungen besteht jedoch das Problem, dass die Informanten nicht genannt werden d\u00fcrfen und die Ergebnisse deshalb von Seiten der verantwortlichen Institute oft infrage gestellt werden. Aus diesem Grund erscheint es weiterhin sinnvoll, dass die BaFin als Aufsichtsbeh\u00f6rde gezielt und auf einer sicheren Rechtsgrundlage Testk\u00e4ufer einsetzt, um die Einhaltung der Qualit\u00e4tsstandards in der Bankberatung zu \u00fcberpr\u00fcfen. Gegenw\u00e4rtig lehnt das Bundesjustizministerium jedoch verdeckte Testk\u00e4ufe aus verfassungsrechtlichen Gr\u00fcnden ab, da die Erforderlichkeit dieses Instruments aus seiner Sicht nicht hinreichend belegt sei.<br \/>\nQuelle: bmelv.de<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Berlin: &nbsp; Neues Beraterregister und neuer Kontrollauftrag der BaFin Die Bundesregierung hat den Anlegerschutz in den vergangenen Jahren durch eine Vielzahl von Ma\u00dfnahmen deutlich gest\u00e4rkt. Heute, am 1. November 2012, tritt eine weitere Stufe zur St\u00e4rkung des Verbraucherschutzes in der Anlageberatung in Kraft: das neue Beraterregister. 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