{"id":4184,"date":"2012-09-20T10:18:17","date_gmt":"2012-09-20T08:18:17","guid":{"rendered":"http:\/\/www.frankensicht.de\/?p=4184"},"modified":"2012-09-20T10:18:17","modified_gmt":"2012-09-20T08:18:17","slug":"antibiotika-einsatz-in-der-tierhaltung-soll-deutlich-reduziert-werden","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.frankensicht.de\/?p=4184","title":{"rendered":"Antibiotika-Einsatz in der Tierhaltung soll deutlich reduziert werden"},"content":{"rendered":"<p><span style=\"color: #ff0000;\">\u00a0Berlin:<\/span><\/p>\n<p>Sch\u00e4rfere Kontrollen, strengere Auflagen, mehr Transparenz:<br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.frankensicht.de\/?attachment_id=3803\" rel=\"attachment wp-att-3803\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignnone size-medium wp-image-3803\" title=\"kartoffel\" src=\"https:\/\/www.frankensicht.de\/wp-content\/uploads\/2012\/08\/kartoffel-300x225.jpg\" alt=\"\" width=\"300\" height=\"225\" srcset=\"https:\/\/www.frankensicht.de\/wp-content\/uploads\/2012\/08\/kartoffel-300x225.jpg 300w, https:\/\/www.frankensicht.de\/wp-content\/uploads\/2012\/08\/kartoffel.jpg 640w\" sizes=\"auto, (max-width: 300px) 100vw, 300px\" \/><\/a><br \/>\nBundeskabinett beschlie\u00dft umfassende \u00c4nderungen des Arzneimittelgesetzes<\/p>\n<p>Der Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung soll in Deutschland deutlich reduziert werden. Dazu bekommen die zust\u00e4ndigen \u00dcberwachungsbeh\u00f6rden der L\u00e4nder sch\u00e4rfere Kontrollbefugnisse als bisher, der Austausch zwischen den Beh\u00f6rden wird verbessert, eine neue bundesweite Datenbank schafft gr\u00f6\u00dftm\u00f6gliche Transparenz, die Tierhalter m\u00fcssen den Einsatz von Antibiotika in ihren Betrieben in Zukunft noch umfassender dokumentieren, zudem wird der Einsatz bestimmter Wirkstoffe deutlich erschwert. Eine entsprechende Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG) hat heute das Bundeskabinett beschlossen. &#8222;Die Versch\u00e4rfung des Arzneimittelgesetzes setzt an den entscheidenden Stellen an, um den Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung wirksam zu reduzieren. Diese Reform wird ihr Ziel nicht verfehlen&#8220;, sagte Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner am Mittwoch in Berlin. Es handele sich um eine der tiefgreifendsten und ehrgeizigsten Reformen der Tierarzneimittel-Gesetzgebung. &#8222;Wir k\u00f6nnen den Einsatz von Antibiotika in Deutschland innerhalb weniger Jahre deutlich senken, wenn die L\u00e4nder und der Bund an einem Strang ziehen. Wir m\u00fcssen alles daran setzen, dem \u00fcberm\u00e4\u00dfigen Einsatz von Tierarzneimitteln Einhalt zu gebieten. Das geht nur, wenn wir das Problem an der Wurzel packen &#8211; und zwar vor Ort in jenen Betrieben, in denen es n\u00f6tig ist.&#8220;<\/p>\n<p>Bei der tiefgreifenden Novelle des AMG wurden vielf\u00e4ltige Anregungen und Hinweise der Bundesl\u00e4nder aufgenommen. Das Gesetz kann nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens voraussichtlich im Fr\u00fchjahr 2013 in Kraft treten.<\/p>\n<p>Kernst\u00fcck der Gesetzesnovelle ist ein Antibiotika-Minimierungskonzept: Es erm\u00f6glicht den \u00dcberwachungsbeh\u00f6rden, die Behandlungsh\u00e4ufigkeit mit Antibiotika in einem Betrieb zu beurteilen und mit anderen Betrieben zu vergleichen. Auf dieser Grundlage kann der Tierhalter zu erforderlichen Pr\u00fcfungen und Ma\u00dfnahmen verpflichtet werden &#8211; auch im Zusammenwirken mit dem Tierarzt- und der \u00dcberwachungsbeh\u00f6rde. Ziel ist es, den Einsatz von Antibiotika auf das wirklich therapeutische Mindestma\u00df zu reduzieren.<\/p>\n<p>Die L\u00e4nder erhalten die M\u00f6glichkeit, eine bundeseinheitliche amtliche Datenbank zur Erfassung und Verarbeitung der Daten zur Therapieh\u00e4ufigkeit aufzubauen: Die zust\u00e4ndigen \u00dcberwachungsbeh\u00f6rden k\u00f6nnen damit erstmals umfassend und zentral Einsicht nehmen in die Daten zur Therapieh\u00e4ufigkeit bei landwirtschaftlichen Nutztieren in einzelnen Betrieben, ohne dass die Beh\u00f6rden den Betrieb vor Ort kontrollieren m\u00fcssen. Der Gesetzentwurf erm\u00f6glicht es den zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden der L\u00e4nder somit, ihren \u00dcberwachungsaufgaben noch besser nachzukommen. Auch bisher schon war es allerdings den Beh\u00f6rden durch bestehende Dokumentationspflichten m\u00f6glich, bei Tier\u00e4rzten wie Landwirten den Bezug, die Anwendung sowie die Abgabe von Antibiotika abzufragen und zu Kontrollzwecken zu nutzen. Mit der AMG-Novelle werden diese M\u00f6glichkeiten nun erheblich ausgeweitet und beschleunigt: Tier\u00e4rzte m\u00fcssen den \u00dcberwachungsbeh\u00f6rden auf Anforderung innerhalb k\u00fcrzester Fristen alle entscheidenden Daten \u00fcbermitteln. Zudem wird der Informationsaustausch zwischen den Beh\u00f6rden grundlegend verbessert.<\/p>\n<p>Um die Wirksamkeit von bestimmten Antibiotika, die f\u00fcr die Humanmedizin von besonderer Bedeutung sind, nicht zu gef\u00e4hrden, werden die Voraussetzungen daf\u00fcr geschaffen, bei diesen Stoffen die Umwidmung zur Behandlung von Tieren einzuschr\u00e4nken. Wird ein Antibiotikum in einem Betrieb ohne ausreichenden Behandlungserfolg eingesetzt, muss k\u00fcnftig vor dem Wechsel auf einen anderen Wirkstoff zuerst der Erreger und dessen Empfindlichkeit gegen den Wirkstoff eindeutig durch eine Laboruntersuchung bestimmt werden (sog. Antibiogramm).<\/p>\n<p>&#8222;Ich will ausdr\u00fccklich klarstellen, dass der Einsatz von Antibiotika zur Wachstumsf\u00f6rderung ebenso verboten ist wie der pr\u00e4ventive Einsatz &#8211; und zwar bereits seit Jahren. In Deutschland gelten bereits jetzt strenge Gesetze und Vorschriften f\u00fcr die Anwendung von Antibiotika in der Tierhaltung. Verst\u00f6\u00dfe sind nicht tolerabel und m\u00fcssen von den Beh\u00f6rden vor Ort konsequent geahndet werden&#8220;, betonte Aigner. Mit der 16. AMG-Novelle sorgt die Bundesregierung daf\u00fcr, dass die zust\u00e4ndigen Landesbeh\u00f6rden ihre \u00dcberwachungsaufgaben in Zukunft noch wirksamer und schneller erf\u00fcllen k\u00f6nnen. Aigner &#8222;Der Bund setzt hierf\u00fcr den Rechtsrahmen &#8211; die L\u00e4nder sind vor Ort f\u00fcr die \u00dcberwachung der Betriebe zust\u00e4ndig.&#8220;<br \/>\nDie wichtigsten Neuerungen im \u00dcberblick<br \/>\n* Sowohl die Beh\u00f6rde als auch der Tierhalter hat k\u00fcnftig die M\u00f6glichkeit, die Therapieh\u00e4ufigkeit in einem Betrieb gegen\u00fcber bundesweit erhobenen Daten zur Therapieh\u00e4ufigkeit zu vergleichen. Durch den Vergleich mit bundesweiten Kennzahlen wird klar erkennbar werden, wie dringlich eine Verminderung des Antibiotika-Einsatzes im einzelnen Betrieb ist.<br \/>\n* Die zust\u00e4ndige Beh\u00f6rde erh\u00e4lt eine Reihe von Befugnissen f\u00fcr den Fall, dass ein Betrieb \u00fcber bundesweiten Kennzahlen liegt und aus eigener Initiative keine wirksame Minimierung betreibt. So kann die Beh\u00f6rde vor Ort konkrete Ma\u00dfnahmen zur Verringerung der Anwendung von Antibiotika anordnen, wie etwa detaillierte Vorgaben zur Haltung der Tiere machen.<br \/>\n* Es wird die Grundlage daf\u00fcr geschaffen, die der Beh\u00f6rde zu meldenden Daten \u00fcber die Therapieh\u00e4ufigkeit in einer einheitlichen beh\u00f6rdlichen Datenbank zentral zu erfassen und zu bearbeiten.<br \/>\n* Es wird eine Kontrollverpflichtung f\u00fcr Tierhalter, die bestimmte Lebensmittel liefernde Tiere gewerblich halten, geschaffen. Sie m\u00fcssen &#8211; im Zusammenwirken mit ihrem Tierarzt &#8211; die Therapieh\u00e4ufigkeit \u00fcberpr\u00fcfen und, wenn diese h\u00f6her liegt als die bundesweit ermittelte Kennzahl f\u00fcr den Betriebstyp, den Einsatz minimieren. Dar\u00fcber hinaus k\u00f6nnen sie verpflichtet werden, Ma\u00dfnahmen zur Verbesserung der Hygiene, der Gesundheitsvorsorge oder der Haltungsbedingungen zu ergreifen, wenn sich dies positiv auf den Antibiotikaeinsatz auswirkt.<br \/>\n* Tier\u00e4rzte und Tierhalter werden verpflichtet, auf Ersuchen der \u00dcberwachungsbeh\u00f6rden der Bundesl\u00e4nder Daten zur Abgabe und Anwendung von Antibiotika zusammengefasst zu \u00fcbermitteln. Damit werden Kontrollen f\u00fcr die \u00dcberwachung vereinfacht und beschleunigt<br \/>\n* F\u00fcr Antibiotika, die auch in der Humanmedizin besonders bedeutend sind, werden die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, die Umwidmung einzuschr\u00e4nken.<br \/>\n* Es wird eine Erm\u00e4chtigung geschaffen, um z.B. beim Wechsel eines Antibiotikums und bei einer eventuell erforderlichen Umwidmung die Erstellung eines sogenannten &#8222;Antibiogramms&#8220;, also einer Laboruntersuchung \u00fcber die Wirksamkeit eines Antibiotikums, verpflichtend vorzuschreiben.<br \/>\n* Eine weitere Erm\u00e4chtigung dient dazu vorzuschreiben, dass die mit der Zulassung bestimmter Antibiotika in der Packungsbeilage festgelegten Anwendungsbestimmungen f\u00fcr den Tierarzt verbindlich zu machen. Dies ist z.B. bei oral anzuwendenden Antibiotika wichtig.<br \/>\n* Der Informationsaustausch zwischen den Beh\u00f6rden wird deutlich verbessert: Beh\u00f6rden, die Betriebe zum Beispiel im Bereich Tierschutz und Lebensmittelhygiene kontrollieren, werden auf Ersuchen verpflichtet, Daten und Erkenntnisse, die auf einen Versto\u00df gegen arzneimittelrechtliche Vorschriften hindeuten, an die f\u00fcr Tierarzneimittel\u00fcberwachung zust\u00e4ndigen Stellen weiterzuleiten.<\/p>\n<p>Hintergrundinformationen<br \/>\nAntibiotika sind das wichtigste Instrument zur Behandlung von Infektionskrankheiten. Jedoch nehmen auch in Deutschland die F\u00e4lle von Antibiotika-Resistenzen zu. Dadurch k\u00f6nnen Medikamente bei erkrankten Menschen oder erkrankten Tieren ihre Wirkung verlieren. Da jeder Einsatz von Antibiotika letztlich die Resistenz f\u00f6rdern kann, muss sichergestellt sein, dass Antibiotika gerade bei Tieren, von denen Lebensmittel gewonnen werden, nur dann eingesetzt werden, wenn sie unbedingt erforderlich sind.<br \/>\nGesetzliche Vorgaben, umfassende Informationen, intensive Forschung sowie eine risikoorientierte \u00dcberwachung sind die tragenden S\u00e4ulen der Strategie gegen \u00fcberfl\u00fcssigen oder unsachgem\u00e4\u00dfen Antibiotika-Einsatz in der Landwirtschaft sowie gegen Antibiotika-Resistenzen. Alle Ma\u00dfnahmen dienen dabei dem vorsorgenden Gesundheitsschutz, der zugleich vorbeugender Verbraucherschutz ist.<\/p>\n<p>Das Antibiotika-Minimierungskonzept des BMELV ber\u00fccksichtigt<br \/>\n* die Verbesserung der Tierhaltungsbedingungen,<br \/>\n* die Versch\u00e4rfung der Regelungen im Tierarzneimittelrecht und<br \/>\n* die F\u00f6rderung von Alternativen zum Antibiotikaeinsatz z.B. im Rahmen der Forschung.<\/p>\n<p>Klare rechtliche Vorschriften<br \/>\nEs gibt bereits klare Vorschriften, die den Einsatz von Antibiotika regeln: Nach dem Arzneimittelgesetz d\u00fcrfen Antibiotika nur zur Behandlung von kranken Tieren eingesetzt werden, keinesfalls zur Wachstumsf\u00f6rderung. Verst\u00f6\u00dfe gegen diese Vorschriften sind strafbar. Die \u00dcberwachung der Einhaltung dieser Vorschriften ist Aufgabe der L\u00e4nderbeh\u00f6rden. Sie sind daf\u00fcr zust\u00e4ndig, Tierarztpraxen und Tierhaltungsbetriebe zu kontrollieren.<\/p>\n<p>Einsatz nur, wenn therapeutisch notwendig<br \/>\nDas BMELV tritt seit Jahren daf\u00fcr ein, dass beim Einsatz von Antibiotika ein strenger fachlicher Ma\u00dfstab zugrunde gelegt wird. Antibiotika d\u00fcrfen bei Tieren nur dann eingesetzt werden, wenn dies aus therapeutischen Gr\u00fcnden geboten ist. Daher ist bereits vor zehn Jahren im Arzneimittelgesetz (AMG) eine Beschr\u00e4nkung der Abgabe von systemisch wirksamen Antibiotika (11. AMG-Novelle) und eine Bindung von deren Anwendung an eine vorherige tier\u00e4rztliche Untersuchung verankert worden.<\/p>\n<p>Antibiotika als leistungsf\u00f6rdernde Futtermittelzusatzstoffe verboten<br \/>\nBereits seit Januar 2006 gilt EU-weit das Verbot, Antibiotika als leistungsf\u00f6rdernde Futtermittelzusatzstoffe einzusetzen. Seit Jahren sind in Deutschland alle antibiotisch wirksamen Tierarzneimittel zur Anwendung bei Lebensmittel liefernden Tieren verschreibungspflichtig. Bei der Abgabe von Tierarzneimitteln durch den Tierarzt an den Tierhalter sorgen strenge Fristenregelungen daf\u00fcr, dass ein enger Zusammenhang zwischen Diagnose und Behandlung der Tiere bestehen bleibt.<\/p>\n<p>Deutsche Antibiotika-Resistenzstrategie &#8222;DART&#8220;<br \/>\n2008 wurde die Deutsche Antibiotika-Resistenzstrategie &#8222;DART&#8220; ins Leben gerufen. Zentrales Ziel der gemeinsamen Strategie des Bundesministeriums f\u00fcr Gesundheit, des Bundesministeriums f\u00fcr Ern\u00e4hrung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und des Bundesministeriums f\u00fcr Bildung und Forschung ist die Reduzierung und Verminderung der Ausbreitung von Antibiotika-Resistenzen in Deutschland. Quelle: www.bmelv.de\/dart<\/p>\n<p>Quelle: bmelv.de<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00a0Berlin: Sch\u00e4rfere Kontrollen, strengere Auflagen, mehr Transparenz: Bundeskabinett beschlie\u00dft umfassende \u00c4nderungen des Arzneimittelgesetzes Der Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung soll in Deutschland deutlich reduziert werden. Dazu bekommen die zust\u00e4ndigen \u00dcberwachungsbeh\u00f6rden der L\u00e4nder sch\u00e4rfere Kontrollbefugnisse als bisher, der Austausch zwischen den Beh\u00f6rden wird verbessert, eine neue bundesweite Datenbank schafft gr\u00f6\u00dftm\u00f6gliche Transparenz, die Tierhalter m\u00fcssen den [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":7,"featured_media":3803,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[44,3],"tags":[315],"class_list":["post-4184","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-deutschland-2","category-news","tag-antibiotika"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.frankensicht.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/4184","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.frankensicht.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.frankensicht.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.frankensicht.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/7"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.frankensicht.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=4184"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.frankensicht.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/4184\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.frankensicht.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/media\/3803"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.frankensicht.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=4184"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.frankensicht.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=4184"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.frankensicht.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=4184"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}