{"id":4136,"date":"2012-09-15T09:45:46","date_gmt":"2012-09-15T07:45:46","guid":{"rendered":"http:\/\/www.frankensicht.de\/?p=4136"},"modified":"2012-09-15T09:45:46","modified_gmt":"2012-09-15T07:45:46","slug":"scharfere-untersuchungspflichten-fur-dioxine-und-zulassungspflichten-fur-futtermittelbetriebe-treten-in-kraft","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.frankensicht.de\/?p=4136","title":{"rendered":"Sch\u00e4rfere Untersuchungspflichten f\u00fcr Dioxine und Zulassungspflichten f\u00fcr Futtermittelbetriebe treten in Kraft"},"content":{"rendered":"<p><span style=\"color: #ff0000;\">Berlin:<\/span><a href=\"https:\/\/www.frankensicht.de\/?attachment_id=3569\" rel=\"attachment wp-att-3569\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignnone size-full wp-image-3569\" title=\"drogen\" src=\"https:\/\/www.frankensicht.de\/wp-content\/uploads\/2012\/07\/drogen.png\" alt=\"\" width=\"250\" height=\"199\" \/><\/a><\/p>\n<p>Futtermittelhersteller d\u00fcrfen ab dem 16. September 2012 nur noch rohe pflanzliche \u00d6le verarbeiten oder Futterfette mischen, wenn sie daf\u00fcr eine EU-Zulassung haben. Das sieht die EU-Verordnung 225\/2012 vor, die an diesem Tag in Kraft tritt. Deutschland hat die europ\u00e4ische Regelung um eine nationale Zulassungspflicht f\u00fcr Unternehmen erg\u00e4nzt, die mit Futterfetten handeln. Sie sind k\u00fcnftig verpflichtet, den Erwerb aller Fette zu dokumentieren, sowohl Futterfette als auch Fette, die nicht f\u00fcr den Futtermittelbereich bestimmt sind. Dar\u00fcber hinaus sieht die EU-Verordnung eine klare Trennung der Produktionsstr\u00f6me vor: Unternehmen m\u00fcssen die Produktion von Fetten f\u00fcr Futtermittel k\u00fcnftig grunds\u00e4tzlich von der Produktion von Fetten f\u00fcr die technische Industrie trennen. Die neuen Regelungen sind Bestandteil des &#8222;Dioxin-Aktionsplans&#8220;, den Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner als Konsequenz aus dem Dioxin-Skandal Anfang 2011 vorgelegt hatte. Die neue EU-Verordnung wurde mit Hochdruck auf den Weg gebracht &#8211; \u00fcblicherweise vergehen zwischen dem Einbringen eines Verordnungsentwurfs und dem Inkrafttreten mehrere Jahre. Auf Aigners Initiative kommen die Ma\u00dfnahmen nun nicht nur in Deutschland, sondern EU-weit zur Anwendung. Mit Inkrafttreten der aktuellen Vorschriften sind alle wesentlichen Punkte des Dioxin-Aktionsplans umgesetzt.<\/p>\n<p>Neben der Produktion werden auch die Anforderungen an die Bef\u00f6rderung und die Lagerung von Futterfetten versch\u00e4rft. Beh\u00e4lter, die f\u00fcr Futterfette vorgesehen sind, d\u00fcrfen grunds\u00e4tzlich nicht zur Lagerung oder Bef\u00f6rderung von Fetten f\u00fcr die technische Industrie verwendet werden. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass Beh\u00e4lter oder Stoffe irrt\u00fcmlich verwechselt bzw. vermischt werden.<br \/>\nDie EU-Verordnung sieht au\u00dferdem versch\u00e4rfte Untersuchungspflichten f\u00fcr Futterfette auf Dioxine und PCB vor. So m\u00fcssen Futtermittelunternehmer, die Futterfette oder Futter\u00f6le sowie daraus hergestellte Erzeugnisse in den Verkehr bringen, ihre Produkte in festgelegten regelm\u00e4\u00dfigen Abst\u00e4nden auf Dioxine und PCB untersuchen lassen. Rohe pflanzliche \u00d6le und daraus hergestellte Futtermittel m\u00fcssen ausnahmslos untersucht werden. Eine solche Untersuchungspflicht zu 100 Prozent gilt auch f\u00fcr Fettmischbetriebe. Diese Betriebe m\u00fcssen entweder die bei ihnen eingehenden Fetterzeugnisse vollst\u00e4ndig untersuchen lassen oder die von ihnen daraus hergestellten Produkte.<\/p>\n<p>Die versch\u00e4rften Zulassungspflichten f\u00fcr Futtermittelbetriebe und vor allem die verpflichtenden Untersuchungen auf Dioxine erh\u00f6hen die Sicherheit von Futtermitteln und Lebensmitteln und damit auch den Schutz der Verbraucherinnen und Verbrauchern. Auf Initiative der Bundesregierung gelten sie nicht nur in Deutschland, sondern EU-weit, was nicht zuletzt vor dem Hintergrund des internationalen Handels mit Futtermitteln und Lebensmitteln erforderlich ist.<\/p>\n<p>Hintergrund<\/p>\n<p>Im Dezember 2010 war erstmals bekannt geworden, dass ein Futtermittelunternehmen in Norddeutschland mit Dioxinen belastete Industriefette f\u00fcr die Herstellung von Futtermitteln verwendet hatte. Als Reaktion auf den Dioxin-Skandal hatte Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner den &#8222;Aktionsplan Verbraucherschutz in der Futtermittelkette&#8220; vorgelegt, um Schwachstellen in der Futtermittel\u00fcberwachung zu beseitigen.<\/p>\n<p>Mit den Regelungen, die am 16. September 2012 in Kraft treten, sind die wesentlichen Punkte des Dioxin-Aktionsplans umgesetzt.<\/p>\n<p>Bereits am 4. August 2011 sind mit einer \u00c4nderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) in Deutschland mehrere Regelungen in Kraft getreten, die ebenfalls Teil des Aktionsplans sind:<\/p>\n<p>&#8211; Meldepflicht f\u00fcr private Labore: Diese m\u00fcssen ihre Analyseergebnisse an die zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden melden, wenn sie bedenkliche Mengen an unerw\u00fcnschten Stoffen in Futter- und Lebensmitteln nachweisen.<\/p>\n<p>&#8211; Versch\u00e4rfung des Strafrahmens: Wer vors\u00e4tzlich Lebensmittel in den Handel bringt, die f\u00fcr den Verzehr nicht geeignet sind, und hierdurch u.a. aus grobem Eigennutz f\u00fcr sich oder andere gro\u00dfe Verm\u00f6gensvorteile erlangt, kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bestraft werden.<\/p>\n<p>&#8211; Ausbau des Dioxin-Monitorings \/ Aufbau eines Fr\u00fchwarnsystems: Die Mitteilungspflichten \u00fcber Gehalte an Dioxinen und \u00e4hnlichen Stoffen in oder auf Lebens- oder Futtermitteln wurden neu geregelt. Jeder Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer ist jetzt verpflichtet, ihm vorliegende Untersuchungsergebnisse \u00fcber Dioxine den zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden zu melden. Diese Daten werden vom Bundesamt f\u00fcr Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ausgewertet. Damit werden die Voraussetzungen f\u00fcr eine breite Datenbasis zu Dioxin-Vorkommen in Lebensmitteln, Futtermitteln und der Umwelt geschaffen, auf deren Grundlage ein Fr\u00fchwarnsystem eingerichtet wurde.<\/p>\n<p>Verbessert wurde dar\u00fcber hinaus die Verbraucherinformation: Mit dem am 1. September 2012 in Kraft getretenen erweiterten Verbraucherinformationsgesetz (VIG) sind die zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden verpflichtet, die Ergebnisse der amtlichen Lebensmittel\u00fcberwachung \u00fcber alle Rechtsverst\u00f6\u00dfe durch Grenzwert\u00fcberschreitungen umgehend zu ver\u00f6ffentlichen.<\/p>\n<p>Quelle: bmelv.de<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Berlin: Futtermittelhersteller d\u00fcrfen ab dem 16. September 2012 nur noch rohe pflanzliche \u00d6le verarbeiten oder Futterfette mischen, wenn sie daf\u00fcr eine EU-Zulassung haben. Das sieht die EU-Verordnung 225\/2012 vor, die an diesem Tag in Kraft tritt. Deutschland hat die europ\u00e4ische Regelung um eine nationale Zulassungspflicht f\u00fcr Unternehmen erg\u00e4nzt, die mit Futterfetten handeln. 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