{"id":3584,"date":"2012-07-28T07:43:43","date_gmt":"2012-07-28T05:43:43","guid":{"rendered":"http:\/\/www.frankensicht.de\/?p=3584"},"modified":"2012-07-28T07:44:09","modified_gmt":"2012-07-28T05:44:09","slug":"ab-1-august-besserer-schutz-vor-kostenfallen-im-internet","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.frankensicht.de\/?p=3584","title":{"rendered":"Ab 1. August besserer Schutz vor Kostenfallen im Internet"},"content":{"rendered":"<p><span style=\"color: #ff0000;\">Berlin:<\/span><br \/>\nMinisterin Aigner: Unseri\u00f6sen Gesch\u00e4ften im Netz einen Riegel vorschieben &#8211;<br \/>\nMit der &#8222;Button-L\u00f6sung&#8220; \u00fcbernimmt Deutschland eine Vorreiterrolle in Europa<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.frankensicht.de\/?attachment_id=1410\" rel=\"attachment wp-att-1410\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignnone size-medium wp-image-1410\" title=\"paragraf\" src=\"https:\/\/www.frankensicht.de\/wp-content\/uploads\/2012\/05\/paragraf-300x187.jpg\" alt=\"\" width=\"300\" height=\"187\" srcset=\"https:\/\/www.frankensicht.de\/wp-content\/uploads\/2012\/05\/paragraf-300x187.jpg 300w, https:\/\/www.frankensicht.de\/wp-content\/uploads\/2012\/05\/paragraf.jpg 640w\" sizes=\"auto, (max-width: 300px) 100vw, 300px\" \/><\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Ab 1. August 2012 gilt die &#8222;Button-L\u00f6sung&#8220; verpflichtend f\u00fcr alle Online-Eink\u00e4ufe. Durch das Gesetz gegen Kostenfallen im Internet m\u00fcssen Unternehmen bei einem kostenpflichtigen Vertrag im Internet den Verbraucher unmittelbar vor der Bestellung klar, verst\u00e4ndlich und in hervorgehobener Weise \u00fcber die wesentlichen Vertragselemente informieren, insbesondere \u00fcber die Kosten. &#8222;Dieses Gesetz sch\u00fctzt Internet-Nutzer, damit sie nicht ungewollt in eine Abofalle tappen&#8220;, sagt Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner. Die so genannte Button-L\u00f6sung werde dazu beitragen, unseri\u00f6se Gesch\u00e4ftspraktiken im Internet einzud\u00e4mmen. Aigner: &#8222;Ich bin sicher, dass wir mit dieser Neuregelung vielen Betr\u00fcgern im Internet das Handwerk legen k\u00f6nnen.&#8220;<\/p>\n<p>Durch das Gesetz werde die Position der Verbraucherinnen und Verbraucher im schnell wachsenden Bereich des E-Commerce wirksam gest\u00e4rkt, so Aigner: &#8222;Die Einkaufsgewohnheiten der Verbraucher haben sich stark ver\u00e4ndert. E-Commerce ist eine der Wachstumsbranchen des Einzelhandels. Mit der Einf\u00fchrung der Button-L\u00f6sung wird der Online-Handel f\u00fcr die Verbraucher noch sicherer gestaltet und der Schutz vor Kostenfallen im Internet deutlich verbessert.&#8220; Das Bundesverbraucherministerium hatte sich mit Nachdruck f\u00fcr die Aufnahme der Button-L\u00f6sung in die EU-Richtlinie \u00fcber Rechte der Verbraucher (Verbraucherrechte-Richtlinie) stark gemacht. Die Richtlinie ist bis zum Dezember 2013 umzusetzen. Mit der Umsetzung bereits zum 1. August 2012 \u00fcbernimmt Deutschland eine Vorreiterrolle in Europa.<\/p>\n<p>In der Vergangenheit waren Verbraucher immer wieder durch trickreich gestaltete Internetangebote \u00fcber die Kostenpflichtigkeit eines Angebots get\u00e4uscht worden. Findige Abofallen-Betreiber haben geschickt versucht, durch versteckte Preisangaben in Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen oder optisch unauff\u00e4llig am unteren Bildschirmrand platzierte Hinweise \u00fcber die tats\u00e4chlichen Preise einer Leistung hinwegzut\u00e4uschen. Verbraucherinnen und Verbraucher, die in eine solche Abo- oder Kostenfalle getappt sind, sahen sich dann Forderungen ausgesetzt, die teils mit massivem Druck geltend gemacht wurden.<\/p>\n<p>&#8222;Durch die Neuregelung wird die Position der Verbrauchers deutlich gest\u00e4rkt&#8220;, so Aigner. Ab sofort m\u00fcssen die Betreiber eines Online-Shops bei einem kostenpflichtigen Vertrag den Verbraucher unmittelbar vor der Bestellung deutlich \u00fcber die wesentlichen Vertragselemente &#8211; wie beispielsweise den Preis oder die Vertragslaufzeit &#8211; informieren. Ein Vertrag kommt nur dann zustande, wenn der Verbraucher ausdr\u00fccklich best\u00e4tigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. Erfolgt der Vertragsschluss per Mausklick auf eine Schaltfl\u00e4che, muss diese gut lesbar mit einem eindeutigen Hinweis wie &#8222;zahlungspflichtig bestellen&#8220; oder einer anderen eindeutigen Formulierung versehen sein. Fehlt es an der Best\u00e4tigung des Verbrauchers oder einer korrekt beschrifteten Schaltfl\u00e4che, kommt generell kein Vertrag zustande. Im Zweifelsfall muss der Unternehmer beweisen, dass er diesen Anforderungen gen\u00fcgt hat.<\/p>\n<p>Quelle: bmelv.de<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Berlin: Ministerin Aigner: Unseri\u00f6sen Gesch\u00e4ften im Netz einen Riegel vorschieben &#8211; Mit der &#8222;Button-L\u00f6sung&#8220; \u00fcbernimmt Deutschland eine Vorreiterrolle in Europa &nbsp; Ab 1. August 2012 gilt die &#8222;Button-L\u00f6sung&#8220; verpflichtend f\u00fcr alle Online-Eink\u00e4ufe. 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