{"id":3542,"date":"2012-07-25T18:22:55","date_gmt":"2012-07-25T16:22:55","guid":{"rendered":"http:\/\/www.frankensicht.de\/?p=3542"},"modified":"2012-07-25T18:22:55","modified_gmt":"2012-07-25T16:22:55","slug":"gesetz-zur-neuregelung-der-organspende-tritt-in-kraft","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.frankensicht.de\/?p=3542","title":{"rendered":"Gesetz zur Neuregelung der Organspende tritt in Kraft"},"content":{"rendered":"<p><span style=\"color: #ff0000;\">Berlin:<\/span><br \/>\nDas \u201eGesetz zur \u00c4nderung des Transplantationsgesetzes\u201c und das \u201eGesetz zur Regelung der Entscheidungsl\u00f6sung im Transplantationsgesetz\u201c sind k\u00fcrzlich im Bundesgesetzblatt ver\u00f6ffentlicht worden. Das Gesetz zur \u00c4nderung des Transplantationsgesetzes tritt damit zum 1. August 2012 in Kraft. Die Regelungen zur Entscheidungsl\u00f6sung treten zum 1. November 2012 in Kraft.<br \/>\n<a href=\"https:\/\/www.frankensicht.de\/?attachment_id=3543\" rel=\"attachment wp-att-3543\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignnone size-full wp-image-3543\" title=\"organ-wiki\" src=\"https:\/\/www.frankensicht.de\/wp-content\/uploads\/2012\/07\/organ-wiki.jpg\" alt=\"\" width=\"200\" height=\"245\" \/>@<\/a>wikipedia.org<\/p>\n<p>Mit dem Gesetz zur \u00c4nderung des Transplantationsgesetzes (TPG) werden EU-rechtliche Vorgaben umgesetzt. Damit werden in Europa einheitliche und klare gesetzlich festgelegte Standards f\u00fcr die Qualit\u00e4t und Sicherheit der Organtransplantation hergestellt. Neben den hohen Qualit\u00e4ts- und Sicherheitsanforderungen geht es vor allem um verbesserte Abl\u00e4ufe und Strukturen in den Krankenh\u00e4usern. Entnahmekrankenh\u00e4user werden verpflichtet, Transplantationsbeauftragte zu bestellen. Diese haben die Aufgabe, den Gesamtprozess der Organspende zu koordinieren.<\/p>\n<p>Mit dem \u00c4nderungsgesetz zum TPG werden die bereits bestehenden Kontrollmechanismen weiter verbessert und transparenter gestaltet. So werden die Transplantationszentren und die Entnahmekrankenh\u00e4user ausdr\u00fccklich gesetzlich verpflichtet, der Pr\u00fcfungskommission Unterlagen \u00fcber getroffene Vermittlungsentscheidungen zur Verf\u00fcgung zu stellen und erforderliche Ausk\u00fcnfte zu erteilen. Die Pr\u00fcfungskommission, die bei der Bundes\u00e4rztekammer angesiedelt ist, wird ihrerseits verpflichtet, Erkenntnisse \u00fcber Verst\u00f6\u00dfe gegen das TPG und gegen auf Grundlage des TPG erlassener Rechtsverordnungen an die zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden der L\u00e4nder weiterzuleiten.<\/p>\n<p>Zudem wird mit dem Gesetz zur \u00c4nderung des Transplantationsgesetzes die Absicherung von Lebendspendern umfassend geregelt und entscheidend verbessert. K\u00fcnftig hat jeder Lebendspender einen Anspruch gegen die Krankenkasse des Organempf\u00e4ngers, insbesondere auf Krankenbehandlung, Vor- und Nachbetreuung, Rehabilitation, Fahrtkosten und Krankengeld. Bei Lebendorganspenden an privat krankenversicherte Personen gew\u00e4hrleistet das private Versicherungsunternehmen des Organempf\u00e4ngers eine entsprechende Absicherung des Spenders. Auch hat der Lebendspender k\u00fcnftig im Falle der Arbeitsunf\u00e4higkeit Anspruch auf Lohnfortzahlung nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz. Die Lohnfortzahlungskosten sind dem Arbeitgeber von der Krankenkasse bzw. dem privaten Krankenversicherungsunternehmen des Organempf\u00e4ngers zu erstatten.<\/p>\n<p>Im Interesse der Spender wurde im Gesetz au\u00dferdem eine klare und unzweideutige Abgrenzung der versicherungsrechtlichen Absicherung vorgenommen. Der Unfallversicherungsschutz bezieht sich nun auf alle Gesundheitssch\u00e4den im Zusammenhang mit einer Organspende, die \u00fcber eine regelm\u00e4\u00dfig entstehende Beeintr\u00e4chtigung hinausgehen und mit der Spende im urs\u00e4chlichen Zusammen-hang stehen. Dabei kommt es auf den zeitlichen Abstand zwischen Spende und Gesundheitsschaden nicht an. Das bedeutet, dass beispielsweise nach der Spende einer Niere ein sp\u00e4teres Versagen der verbleibenden Niere als Versicherungsfall gilt und s\u00e4mtliche Anspr\u00fcche auf Rehabilitation und Entsch\u00e4digung gegen den Unfallversicherungstr\u00e4ger bestehen. Zudem wurde eine Altfallregelung im Sinne der Betroffenen geschaffen: Der erweiterte Unfallversicherungsschutz wird f\u00fcr die Zukunft auch auf Gesundheitssch\u00e4den erstreckt, die bei den Spendern nach der Einf\u00fchrung des Transplantationsgesetzes im Jahre 1997 und noch vor 1. August 2012 eingetreten<br \/>\nsind. Damit haben alle Betroffenen zuk\u00fcnftig grunds\u00e4tzlich Anspruch auf gleiche Leistungen, auch wenn die Gesundheitssch\u00e4den bereits in der Vergangenheit entstanden sind.<\/p>\n<p>Durch das Gesetz zur Regelung der Entscheidungsl\u00f6sung im Transplantationsgesetz werden jeder B\u00fcrger und jede B\u00fcrgerin regelm\u00e4\u00dfig in die Lage versetzt, sich mit der Frage der eigenen Spendebereitschaft ernsthaft zu befassen und ggf. eine Erkl\u00e4rung auch zu dokumentieren. Die Krankenkassen und privaten Krankenversicherungsunternehmen werden verpflichtet ihren Versicherten, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, die Informationen zur Organspende und einen Organspendeausweis innerhalb von 12 Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Regelung der Entscheidungsl\u00f6sung im Transplantationsgesetz und dann alle zwei Jahre zu \u00fcbersenden und ihnen dabei fachlich qualifizierte Ansprechpartner f\u00fcr Fragen zur Organ- und Gewebespende zu benennen. In Zukunft soll auch die elektronische Gesundheitskarte zur Speicherung von Angaben zur Organspendebereitschaft genutzt werden k\u00f6nnen. Die Gesundheitskarte erm\u00f6glicht rechtlich und technisch einen sehr hohen Schutz der sensiblen Daten. Die Speicherung der<br \/>\nAngaben ist f\u00fcr die Versicherten freiwillig.<\/p>\n<p>Quelle: bmg.de<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Berlin: Das \u201eGesetz zur \u00c4nderung des Transplantationsgesetzes\u201c und das \u201eGesetz zur Regelung der Entscheidungsl\u00f6sung im Transplantationsgesetz\u201c sind k\u00fcrzlich im Bundesgesetzblatt ver\u00f6ffentlicht worden. Das Gesetz zur \u00c4nderung des Transplantationsgesetzes tritt damit zum 1. August 2012 in Kraft. Die Regelungen zur Entscheidungsl\u00f6sung treten zum 1. 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