{"id":3084,"date":"2012-06-29T23:23:08","date_gmt":"2012-06-29T21:23:08","guid":{"rendered":"http:\/\/www.frankensicht.de\/?p=3084"},"modified":"2012-06-29T23:23:40","modified_gmt":"2012-06-29T21:23:40","slug":"3084","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.frankensicht.de\/?p=3084","title":{"rendered":"Pflegeversicherung"},"content":{"rendered":"<p><span style=\"color: #ff0000;\">Berlin:<\/span><\/p>\n<p>Bundestag beschlie\u00dft das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz<a href=\"https:\/\/www.frankensicht.de\/?attachment_id=3085\" rel=\"attachment wp-att-3085\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignnone size-medium wp-image-3085\" title=\"pflegeversicherung\" src=\"https:\/\/www.frankensicht.de\/wp-content\/uploads\/2012\/06\/pflegeversicherung-300x187.jpg\" alt=\"\" width=\"300\" height=\"187\" srcset=\"https:\/\/www.frankensicht.de\/wp-content\/uploads\/2012\/06\/pflegeversicherung-300x187.jpg 300w, https:\/\/www.frankensicht.de\/wp-content\/uploads\/2012\/06\/pflegeversicherung.jpg 640w\" sizes=\"auto, (max-width: 300px) 100vw, 300px\" \/><\/a><\/p>\n<p>Der Deutsche Bundestag hat heute das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz in 2.\/3. Lesung beschlossen.<\/p>\n<p>Dazu erkl\u00e4rt Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr: \u201eZum ersten Mal erhalten Menschen mit Demenz, die bisher kaum oder gar nicht ber\u00fccksichtigt wurden, Leistungen der Pflegeversicherung. Angeh\u00f6rige und Pflegebed\u00fcrftige haben in Zukunft mehr Wahlfreiheiten, um die Pflege an ihre individuellen Bed\u00fcrfnisse anzupassen. So k\u00f6nnen sie Zeitkontingente mit ambulanten Diensten vereinbaren. Au\u00dferdem st\u00e4rken wir neue Wohnformen, damit die Menschen so lange wie m\u00f6glich in ihrem h\u00e4uslichen Umfeld bleiben k\u00f6nnen und nicht ins Heim gehen m\u00fcssen. Mehr Transparenz und Service der Pflegekassen sind weitere Verbesserungen f\u00fcr pflegebed\u00fcrftige Menschen und ihre Angeh\u00f6rigen. Mit dem Aufbau einer staatlich gef\u00f6rderten privaten Pflegevorsorge wird die Absicherung f\u00fcr den Pflegefall gest\u00e4rkt.\u201c<\/p>\n<p>Ma\u00dfnahmen des Pflege-Neuausrichtungs-Gesetzes im \u00dcberblick<\/p>\n<p>Die pflegerische Versorgung wird weiterentwickelt. Die Leistungen der Pflege-versicherung werden bedarfsgerechter auf die besonderen Bed\u00fcrfnisse demenziell erkrankter Menschen ausgerichtet. Das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz hat zudem das Ziel, dass pflegebed\u00fcrftige Menschen mehr Chancen f\u00fcr ein selbst\u00e4ndiges und selbstbestimmtes Leben bekommen und soweit wie m\u00f6glich am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Die Finanzierung der Pflegeversicherung wird zukunftssicher und generationengerecht weiterentwickelt. Das bedeutet im Einzelnen:<\/p>\n<p>\u2022 Die ambulante Versorgung Demenzkranker wird deutlich verbessert. Im Vorgriff auf den neuen Pflegebed\u00fcrftigkeitsbegriff bieten ambulante Pflegedienste k\u00fcnftig neben der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung auch gezielt Betreuungsleistungen an. Auch Pflegebed\u00fcrftige, die nicht an Demenz erkrankt sind, k\u00f6nnen auf sie ausgerichtete Betreuungs-leistungen als Sachleistungen in Anspruch nehmen.<\/p>\n<p>\u2022 Zugleich wird es ab 2013 in der ambulanten Versorgung auch h\u00f6here Leistungen f\u00fcr Demenzkranke geben.<\/p>\n<p>In der Stufe 0 erhalten Demenzkranke neben den heute schon beziehbaren 100 bzw. 200 Euro f\u00fcr zus\u00e4tzliche<br \/>\nBetreuungsleistungen erstmals Pflegegeld oder Pflegesachleistungen. In den Pflegestufen 1 und 2 wird der bisherige<br \/>\nBetrag aufgestockt.<\/p>\n<p>Menschen ohne Pflegestufe (Pflegestufe 0) erhalten monatlich ein Pflegegeld von 120 Euro oder Pflegesachleistungen von bis zu 225 Euro.<\/p>\n<p>Pflegebed\u00fcrftige in Pflegestufe I erhalten ein um 70 Euro h\u00f6heres Pflegegeld von 305 Euro oder um 215 Euro h\u00f6here Pflegesachleistungen bis zu 665 Euro.<\/p>\n<p>Pflegebed\u00fcrftige in Pflegestufe II erhalten ein um 85 Euro h\u00f6heres Pflegegeld von 525 Euro oder um 150 Euro h\u00f6here Pflegesachleistungen von bis zu 1.250 Euro.<\/p>\n<p>\u2022 Flexibilisierung der Leistungsinanspruchnahme: Pflegebed\u00fcrftige und ihre Angeh\u00f6rigen k\u00f6nnen neben den heutigen verrichtungsbezogenen Leistungskomplexen auch bestimmte Zeitvolumen f\u00fcr die Pflege w\u00e4hlen. Sie k\u00f6nnen dann zusammen mit den Pflegediensten entscheiden, welche Leistungen in diesem Zeitkontingent erbracht werden sollen.<\/p>\n<p>\u2022 In einem Modellvorhaben wird gepr\u00fcft, ob neben den heutigen Pflegediens-ten auch Betreuungsdienste vorgehalten werden k\u00f6nnen, die ihr Leistungs-angebot auf Demenzkranke spezialisieren.<\/p>\n<p>\u2022 K\u00fcnftig wird es m\u00f6glich sein auch in teilstation\u00e4ren Pflegeeinrichtungen der Tages- und Nachtpflege zus\u00e4tzliche Betreuungskr\u00e4fte einzusetzen, die vollst\u00e4ndig von der Pflegeversicherung finanziert werden.<\/p>\n<p>\u2022 Wichtig ist die Stabilisierung und St\u00e4rkung der Situation der pflegenden<br \/>\nAngeh\u00f6rigen, die mit ihrem Einsatz f\u00fcr eine gute Betreuung der Pflegebed\u00fcrftigen sorgen und manchmal mit der Situation \u00fcberfordert sind. In der Krankenversicherung wird deshalb ausdr\u00fccklich betont, dass bei anstehenden Vorsorge- und Rehabilitationsma\u00dfnahmen die besonderen Belange pflegender Angeh\u00f6riger ber\u00fccksichtigt werden. Sie erhalten zudem leichter die M\u00f6glichkeit, eine Auszeit zu nehmen. K\u00fcnftig wird das Pflegegeld zur H\u00e4lfte weitergezahlt, wenn Sie eine Kurzzeit- oder Verhinderungspflege f\u00fcr ihren Pflegebed\u00fcrftigen in Anspruch nehmen. Zudem k\u00f6nnen auch Einrichtungen desM\u00fcttergenesungswerks oder gleichartige Einrichtungen st\u00e4rker als bisher in die Versorgung pflegender Angeh\u00f6riger mit Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen einbezogen werden, soweit sie dazu geeignet sind.<\/p>\n<p>\u2022 Eine rentenversicherungsrechtliche Absicherung erfordert eine Mindestpflegeaufwendung von 14 Stunden pro Woche. Zum Ausgleich von H\u00e4rtef\u00e4llen muss dieser Pflegeaufwand zuk\u00fcnftig nicht allein f\u00fcr einen Pflegebed\u00fcrftigen get\u00e4tigt werden, sondern kann auch durch die Pflege von zwei oder mehr Pflegebed\u00fcrftigen erreicht werden.<\/p>\n<p>\u2022 F\u00fcr Selbsthilfegruppen in der Pflegeversicherung werden 10 Cent pro Versicherten und Jahr, also insgesamt 8 Millionen Euro j\u00e4hrlich, von der Pflegeversicherung, bereitgestellt. Klargestellt wird zudem, dass auch f\u00fcr ehrenamtliche Unterst\u00fctzung als erg\u00e4nzendes Engagement bei allgemeinen Pflegeleistungen in zugelassenen station\u00e4ren Pflegeeinrichtungen Aufwandentsch\u00e4digungen gezahlt werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>\u2022 Um es Pflegebed\u00fcrftigen zu erm\u00f6glichen, so leben zu k\u00f6nnen, wie sie das m\u00f6chten, werden Wohnformen zwischen der ambulanten und station\u00e4ren Betreuung zus\u00e4tzlich gef\u00f6rdert. Unter bestimmten Umst\u00e4nden gibt es f\u00fcr solche Wohngruppen je Pflegebed\u00fcrftigen 200 Euro zus\u00e4tzlich, um dem h\u00f6heren Organisationsaufwand gerecht werden zu k\u00f6nnen. Dar\u00fcber hinaus ist ein zeitlich befristetes Initiativprogramm zur Gr\u00fcndung ambulanter Wohn-gruppen vorgesehen mit einer F\u00f6rderung von 2.500 Euro pro Person (maximal 10.000 Euro je Wohngruppe) f\u00fcr notwendige Umbauma\u00dfnahmen in der gemeinsamen Wohnung. Insgesamt steht f\u00fcr die F\u00f6rderung eine Summe von 30 Millionen Euro zur Verf\u00fcgung.<\/p>\n<p>\u2022 Bereits heute gilt: Die Pflegekassen k\u00f6nnen subsidi\u00e4r finanzielle Zusch\u00fcsse f\u00fcr Ma\u00dfnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes des Pflegebed\u00fcrftigen gew\u00e4hren, beispielsweise f\u00fcr technische Hilfen im Haushalt. Die Zusch\u00fcsse d\u00fcrfen einen Betrag in H\u00f6he von 2.557 Euro je Ma\u00dfnahme nicht \u00fcbersteigen. Bisher wurde eine Ma\u00dfnahme nur einmal<br \/>\ngef\u00f6rdert, auch wenn sie mehreren Pflegebed\u00fcrftigen zugute kam. K\u00fcnftig kann der Zuschuss bis zu viermal 2.557 Euro, also bis zu 10.228 Euro, betragen, wenn mehrere Pflegebed\u00fcrftige zusammen wohnen. Dies kommt vor allem ambulant betreuten Wohngruppen f\u00fcr Pflegebed\u00fcrftige zu Gute.<\/p>\n<p>\u2022 Die Rechte der Pflegebed\u00fcrftigen und ihrer Angeh\u00f6rigen gegen\u00fcber Pflegekassen und Medizinischem Dienst werden gest\u00e4rkt. Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen wird verpflichtet, f\u00fcr die Medizinischen Dienste verbindliche Servicegrunds\u00e4tze zu erlassen. Dieser \u201eVerhaltenscodex\u201c soll sicherstellen, dass ein angemessener und respektvoller Umgang mit den Pflegebed\u00fcrftigen Standard ist. Antragsteller sind zudem darauf hinzuweisen, dass sie einen Anspruch darauf haben, das MDK-Gutachten zugesandt zu bekommen. Sie erhalten zudem automatisch eine Auskunft, ob die Durchf\u00fchrung einer Rehabilitationsma\u00dfnahme angezeigt ist. So soll dem so wichtigen Grundsatz \u201eRehabilitation vor Pflege\u201c Ausdruck verliehen werden.<\/p>\n<p>\u2022 Zur Sicherstellung einer fr\u00fchzeitigen Beratung m\u00fcssen die Pflegekassen Antragstellern zuk\u00fcnftig einen Beratungstermin innerhalb von zwei Wochen unter Nennung eines Ansprechpartners anbieten. Die Beratung soll auf Wunsch des Versicherten in der h\u00e4uslichen Umgebung oder in der Einrichtung, in der der Versicherte lebt, erfolgen. K\u00f6nnen Pflegekassen diese Leistung zeitgerecht nicht selber erbringen, dann m\u00fcssen sie ihm einen Beratungsgutschein f\u00fcr die Inanspruchnahme der erforderlichen Beratung durch einen anderen qualifizierten Dienstleister zur Verf\u00fcgung stellen.<\/p>\n<p>\u2022 Zeitnahe Entscheidungen sind f\u00fcr Pflegebed\u00fcrftige und Antragsteller von gro\u00dfer Bedeutung. Wenn innerhalb von vier Wochen keine Begutachtung erfolgt, wird die Pflegekasse deshalb verpflichtet, dem Versicherten mindestens drei Gutachter zur Auswahl zu benennen, damit es auch ohne den MDK voran gehen kann. Wenn die Pflegekassen Begutachtungsentscheidungen nicht fristgerecht treffen, dann haben sie k\u00fcnftig dem An-tragsteller f\u00fcr jede begonnene Woche der Frist\u00fcberschreitung 70 Euro als erste Versorgungsleistung zur Verf\u00fcgung zu stellen.<\/p>\n<p>\u2022 Um die medizinische Versorgung in den Pflegeheimen zu verbessern, wird daf\u00fcr gesorgt, dass mehr Vereinbarungen zwischen Heimen und \u00c4rzten bzw. Zahn\u00e4rzten geschlossen werden, die auch die Zusammenarbeit mit dem Pflegepersonal regeln. Bessere finanzielle Anreizm\u00f6glichkeiten sollen daf\u00fcr sorgen, dass verst\u00e4rkt Haus- bzw. Heimbesuche durch den Arzt bzw.<br \/>\nZahnarzt erfolgen. Die Pflegeheime haben dar\u00fcber zu informieren, wie die \u00e4rztliche bzw. zahn\u00e4rztliche Versorgung sowie die Versorgung mit Arzneimitteln bei ihnen organisiert ist.<\/p>\n<p>\u2022 Im Sinne einer besseren Beratung werden die Pflegekassen verpflichtet die Versicherten und ihre Angeh\u00f6rigen \u00fcber die Leistungen der Pflegekassen sowie \u00fcber die Leistungen und Hilfen anderer Tr\u00e4ger, in f\u00fcr sie verst\u00e4ndlicher Weise zu unterrichten.<\/p>\n<p>Die Erh\u00f6hung des Beitragssatzes um 0,1 % Beitragssatzpunkte zum 1. Januar 2013 erm\u00f6glicht eine Finanzierung der Leistungsverbesserungen.<\/p>\n<p>Die F\u00f6rderung der privaten Pflege-Vorsorge unterst\u00fctzt die Menschen dabei, f\u00fcr den Fall der Pflegebed\u00fcrftigkeit eigenverantwortlich vorzusorgen. Die staatliche Zulage von 60 Euro im Jahr soll auch Menschen mit geringerem Einkommen den Abschluss einer Pflege-Zusatzversicherung erm\u00f6glichen. Die Versicherungs-unternehmen d\u00fcrfen keinen Antragsteller aufgrund m\u00f6glicher gesundheitlicher Risiken ablehnen; Risikozuschl\u00e4ge und Leistungsausschl\u00fcsse sind nicht erlaubt, damit m\u00f6glichst viele Menschen die staatliche F\u00f6rderung in Anspruch nehmen<br \/>\nk\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Daneben enth\u00e4lt das Gesetz wichtige Verbesserungen in anderen Bereichen. So werden die Vorschriften zu den Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft von der Reichsversicherungsordnung (RVO) ins F\u00fcnfte Buch Sozialgesetzbuch<br \/>\n\u00fcberf\u00fchrt. Damit wird im Sinne einer rechtlichen Anpassung eine langj\u00e4hrige Forderung vor allem der Hebammenverb\u00e4nde umgesetzt. An einigen Stellen werden diese Regelungen im Sinne der Versicherten erg\u00e4nzt. Beispielsweise k\u00f6nnen die Krankenkassen ihren Versicherten zuk\u00fcnftig auch im Bereich der Hebammenleistungen in ihren Satzungen erg\u00e4nzende Leistungen anbieten. Auch wird der Anspruch des S\u00e4uglings auf Hebammenhilfe nun ausdr\u00fccklich im Gesetz geregelt. Dar\u00fcber hinaus wird die Qualit\u00e4t der Leistungen und der Leistungserbringung in der gesamten Hebammenhilfe gest\u00e4rkt.<\/p>\n<p>Quelle: bmg.bund.de<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Berlin: Bundestag beschlie\u00dft das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz Der Deutsche Bundestag hat heute das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz in 2.\/3. Lesung beschlossen. Dazu erkl\u00e4rt Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr: \u201eZum ersten Mal erhalten Menschen mit Demenz, die bisher kaum oder gar nicht ber\u00fccksichtigt wurden, Leistungen der Pflegeversicherung. Angeh\u00f6rige und Pflegebed\u00fcrftige haben in Zukunft mehr Wahlfreiheiten, um die Pflege an ihre individuellen Bed\u00fcrfnisse anzupassen. 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