{"id":1894,"date":"2012-05-23T19:35:00","date_gmt":"2012-05-23T17:35:00","guid":{"rendered":"http:\/\/www.frankensicht.de\/?p=1894"},"modified":"2012-05-23T19:35:00","modified_gmt":"2012-05-23T17:35:00","slug":"endlich-mehr-transparenz-fur-patienten-patientenrechtegesetz-vom-kabinett-beschlossen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.frankensicht.de\/?p=1894","title":{"rendered":"Endlich mehr Transparenz f\u00fcr Patienten &#8211; Patientenrechtegesetz vom Kabinett beschlossen"},"content":{"rendered":"<p><span style=\"color: #ff0000;\">Berlin:<\/span><\/p>\n<p>Zu dem heute vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Verbesserung der Rechte von<br \/>\nPatientinnen und Patienten erkl\u00e4ren Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger,<br \/>\nBundesgesundheitsminister Daniel Bahr und der Patientenbeauftragte der Bundesregierung Wolfgang<br \/>\nZ\u00f6ller:<br \/>\n\u201eSechs von zehn Patienten kennen laut einer Studie ihre Rechte gar nicht oder unvollst\u00e4ndig. Viele<br \/>\nPatienten beklagen zudem die mangelnde oder ungen\u00fcgende Information durch den Behandelnden, sie<br \/>\nf\u00fchlen sich oftmals alleine gelassen\u201c, erl\u00e4utert Leutheusser-Schnarrenberger. \u201eDie neuen Regelungen<br \/>\ngleichen das Informationsgef\u00e4lle zwischen Behandelndem und Patient aus. Patientinnen und Patienten<br \/>\nm\u00fcssen \u00fcber die Behandlung umfassend informiert werden. Dies gilt auch f\u00fcr die Kosten einer<br \/>\nBehandlung, wenn die Krankenkasse die Kosten ausnahmsweise nicht \u00fcbernimmt. Alle wesentlichen<br \/>\nFakten von Diagnose bis Therapie m\u00fcssen verst\u00e4ndlich erkl\u00e4rt werden. Bei Streitigkeiten ist die<br \/>\nPatientenakte das wichtigste Dokument. Es wird sichergestellt, dass Patienten in die Patientenakte<br \/>\nEinsicht nehmen k\u00f6nnen. Wichtige Beweiserleichterungen f\u00fcr Patienten werden klar geregelt und f\u00fcr<br \/>\njeden nachvollziehbar gemacht. Sie beruhen auf der Rechtsprechungsentwicklung. Bei groben<br \/>\nBehandlungsfehlern muss der Arzt beweisen, dass die Behandlung auch ohne den Fehler nicht<br \/>\nerfolgreich gewesen w\u00e4re.\u201c Leutheusser-Schnarrenberger fasst zusammen: \u201eDas Gesetz hilft<br \/>\nPatientinnen und Patienten, ihre Rechte zu kennen und besser durchsetzen zu k\u00f6nnen.\u201c<br \/>\n\u201eDas neue Patientenrechtegesetz bringt umfassende und verst\u00e4ndliche Informationen f\u00fcr Patientinnen<br \/>\nund Patienten&#8220;, erkl\u00e4rt Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr. &#8222;Es erm\u00f6glicht<br \/>\nArzt-Patienten-Gespr\u00e4che auf Augenh\u00f6he und st\u00e4rkt die Rechte der Versicherten gegen\u00fcber den<br \/>\nLeistungserbringern. Mit dem gemeinsam vorgelegten Patientenrechtegesetz schaffen wir endlich eine<br \/>\neinheitliche gesetzliche Grundlage und sorgen dadurch f\u00fcr mehr Klarheit und Transparenz im<br \/>\nGesundheitswesen. Damit f\u00fchren wir eine jahrzehntelange Diskussion einer guten und tragf\u00e4higen<br \/>\nL\u00f6sung zu, die direkt den Patienten und Versicherten zu Gute kommt. So werden die Rechte der<br \/>\nVersicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung weiter ausgebaut und verbessert. Kranken- und<br \/>\nPflegekassen werden verpflichtet, ihre Versicherten bei der Durchsetzung von<br \/>\nSchadensersatzanspr\u00fcchen aus Behandlungsfehlern zu unterst\u00fctzen. Dies kann durch<br \/>\nUnterst\u00fctzungsleistungen, mit denen die Beweisf\u00fchrung der Versicherten erleichtert wird, z. B.<br \/>\ndurch medizinische Gutachten geschehen. Nicht fristgem\u00e4\u00dfe Entscheidungen der Krankenkassen werden<br \/>\nsanktioniert. Wir st\u00e4rken die Fehlervermeidungskultur und f\u00fchren Meldesysteme f\u00fcr Fehler und ein<br \/>\nRisikomanagement ein und machen ein Beschwerdemanagement in Krankenh\u00e4usern verbindlich und<br \/>\ntransparent.&#8220;<br \/>\nDer Patientenbeauftragte der Bundesregierung Wolfgang Z\u00f6ller sagte: \u201eDas Patientenrechtegesetz<br \/>\nst\u00e4rkt die Patienten auf dem Weg vom Bittsteller zum Partner. Der Gesetzentwurf ist ein neues,<br \/>\nzeitgem\u00e4\u00dfes Fundament. Es ist kein Gesetz gegen jemanden, sondern sorgt f\u00fcr einen transparenten<br \/>\nsowie fairen Ausgleich der Interessen und st\u00e4rkt das Vertrauensverh\u00e4ltnis zwischen Arzt und<br \/>\nPatienten. In vielen Gespr\u00e4chen mit allen Beteiligten konnte ich im Vorfeld einen gro\u00dfen Konsens<br \/>\nausloten. Ein guter Gesetzentwurf wurde vorgelegt und geht jetzt in die parlamentarische Beratung.<br \/>\nEs ist ein Gesetzentwurf, der die Rechte der Patienten ma\u00dfgeblich weiterentwickelt, erstmals<br \/>\nzusammenh\u00e4ngend regelt und vor allen Dingen f\u00fcr jedermann unkompliziert nachlesbar macht. Ich bin<br \/>\nsicher, dass das Gesetz dazu beitr\u00e4gt, dass unser Gesundheitssystem von allen Beteiligten als<br \/>\ngerechter empfunden werden kann.\u201c<br \/>\nZum Hintergrund:<\/p>\n<p>Der Gesetzentwurf umfasst folgende Regelungsbereiche:<br \/>\n\u2022 Der Behandlungsvertrag wird ausdr\u00fccklich im B\u00fcrgerlichen Gesetzbuch verankert. Die Regelung<br \/>\nerfasst die Vertragsbeziehung zwischen Patienten und \u00c4rzten, aber auch anderen Heilberufen wie<br \/>\nHeilpraktikern, Hebammen, Psycho- oder Physiotherapeuten. Patienten m\u00fcssen verst\u00e4ndlich und<br \/>\numfassend informiert werden, etwa \u00fcber erforderliche Untersuchungen, Diagnosen und beabsichtigte<br \/>\nTherapien. Die Patienten sind gesondert auf Kosten f\u00fcr solche Leistungen hinzuweisen, die nicht von<br \/>\nden Leistungstr\u00e4gern \u00fcbernommen werden.<br \/>\n\u2022 Aufkl\u00e4rung muss umgehend erfolgen und ist verpflichtend. Vor jedem Eingriff m\u00fcssen alle Patienten<br \/>\numfassend \u00fcber die konkrete Behandlung und die sich daraus ergebenden Risiken aufgekl\u00e4rt werden.<br \/>\nDazu muss rechtzeitig vorher ein pers\u00f6nliches Gespr\u00e4ch gef\u00fchrt werden, damit sich der Patient seine<br \/>\nEntscheidung gut \u00fcberlegen kann. Eine schriftliche Aufkl\u00e4rung reicht alleine nicht aus.<br \/>\n\u2022 Auch die Dokumentationspflichten bei der Behandlung sollen im Gesetz festgelegt werden.<br \/>\nPatientenakten sind vollst\u00e4ndig und sorgf\u00e4ltig zu f\u00fchren. Patienten bekommen nunmehr ein<br \/>\ngesetzliches Recht auf Akteneinsicht. Fehlt die Dokumentation oder ist sie unvollst\u00e4ndig, wird im<br \/>\nProzess zu Lasten des Behandelnden vermutet, dass die nicht dokumentierte Ma\u00dfnahme auch nicht<br \/>\nerfolgt ist.<br \/>\n\u2022 In Haftungsf\u00e4llen wird es mehr Transparenz geben. Die wichtigen Beweiserleichterungen<br \/>\nber\u00fccksichtigen die Rechtsprechung und werden klar geregelt. Jeder kann jetzt im Gesetz nachlesen,<br \/>\nwer im Prozess was beweisen muss. Bei sogenannten \u201eeinfachen\u201c Behandlungsfehlern muss wie bisher<br \/>\nder Patient den Behandlungsfehler sowie die Urs\u00e4chlichkeit dieses Fehlers f\u00fcr die eingetretene<br \/>\nGesundheitssch\u00e4digung nachweisen. F\u00fcr bestimmte Fallgruppen wie den \u201egroben\u201c Behandlungsfehler sind<br \/>\nBeweiserleichterungen zugunsten des Patienten vorgesehen. Hierbei handelt es sich um gravierende<br \/>\nF\u00e4lle, die aus objektiver medizinischer Sicht schlechterdings nicht mehr verst\u00e4ndlich erscheinen.<br \/>\nDann muss sich der Behandelnde seinerseits entlasten und beweisen, dass der nachgewiesene<br \/>\nBehandlungsfehler nicht generell geeignet war, eine Gesundheitssch\u00e4digung der eingetretenen Art<br \/>\nherbeizuf\u00fchren. Weitere Beweiserleichterungen betreffen etwa das sogenannte voll beherrschbare<br \/>\nRisiko. So wird ein Behandlungsfehler vermutet, wenn sich ein allgemeines Behandlungsrisiko<br \/>\nverwirklicht, das der Behandelnde voll beherrscht \u2013 f\u00fchrt z. B. ein defektes Narkoseger\u00e4t w\u00e4hrend<br \/>\neiner Operation des Patienten zu einer Sauerstoffunterversorgung und dadurch bedingt zu<br \/>\nHirnsch\u00e4digungen, so wird die Verantwortlichkeit des Behandelnden f\u00fcr diesen Fehler vermutet.<br \/>\nAuch die Versichertenrechte in der gesetzlichen Krankenversicherung werden gest\u00e4rkt:<br \/>\n\u2022 Werden Verfahrensvorschriften, wie beispielsweise eine nicht fristgem\u00e4\u00dfe Entscheidung bei<br \/>\nLeistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, nicht eingehalten, k\u00f6nnen sich die Versicherten<br \/>\ndie Leistung jetzt selbst beschaffen und erhalten die entstandenen Kosten erstattet, wenn die<br \/>\nKrankenkassen ohne hinreichenden Grund \u00fcber einen Antrag auf eine Leistung nicht innerhalb von drei<br \/>\nWochen nach Antragseingang bzw. innerhalb von f\u00fcnf Wochen, wenn von der Krankenkasse ein<br \/>\nmedizinisches Gutachten eingeholt wird, entscheiden.<br \/>\n\u2022 Bei Behandlungsfehlern sind die Kranken- und Pflegekassen k\u00fcnftig verpflichtet, ihre Versicherten<br \/>\nbei der Durchsetzung von Schadensersatzanspr\u00fcchen zu unterst\u00fctzen. Dies kann etwa durch<br \/>\nUnterst\u00fctzungsleistungen, mit denen die Beweisf\u00fchrung der Versicherten erleichtert wird, z. B.<br \/>\nmedizinischen Gutachten, geschehen.<br \/>\n\u2022 Im Gesetzentwurf ist die F\u00f6rderung einer Fehlervermeidungskultur in der medizinischen Versorgung<br \/>\nvorgesehen: Behandlungsfehlern m\u00f6glichst vorzubeugen, hat h\u00f6chste Priorit\u00e4t. Ein sachgerechtes<br \/>\nQualit\u00e4tsmanagement im station\u00e4ren Bereich umfasst zuk\u00fcnftig verpflichtend auch ein<br \/>\nBeschwerdemanagement f\u00fcr die Belange insbesondere von Patientinnen und Patienten und deren<br \/>\nAngeh\u00f6rigen, das entsprechend patientenorientiert auszugestalten ist.<br \/>\n\u2022 Die Patientenbeteiligung wird weiter ausgebaut. Patientenorganisationen werden insbesondere bei<br \/>\nder Bedarfsplanung st\u00e4rker einbezogen.<br \/>\n\u2022 Um insgesamt mehr Transparenz \u00fcber geltende Rechte von Patientinnen und Patienten herzustellen,<br \/>\nerstellt der Patientenbeauftragte der Bundesregierung k\u00fcnftig eine umfassende \u00dcbersicht der<br \/>\nPatientenrechte zur Information der Bev\u00f6lkerung.<\/p>\n<p>Quelle:bjm.de<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.frankensicht.de\/?attachment_id=1896\" rel=\"attachment wp-att-1896\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignnone size-medium wp-image-1896\" title=\"krankenhaus\" src=\"https:\/\/www.frankensicht.de\/wp-content\/uploads\/2012\/05\/krankenhaus-300x149.jpg\" alt=\"\" width=\"300\" height=\"149\" \/><\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Berlin: Zu dem heute vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten erkl\u00e4ren Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr und der Patientenbeauftragte der Bundesregierung Wolfgang Z\u00f6ller: \u201eSechs von zehn Patienten kennen laut einer Studie ihre Rechte gar nicht oder unvollst\u00e4ndig. 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