{"id":1891,"date":"2012-05-24T19:58:28","date_gmt":"2012-05-24T17:58:28","guid":{"rendered":"http:\/\/www.frankensicht.de\/?p=1891"},"modified":"2012-05-24T19:58:28","modified_gmt":"2012-05-24T17:58:28","slug":"ein-modernes-mietrecht-fur-mehr-klimaschutz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.frankensicht.de\/?p=1891","title":{"rendered":"Ein modernes Mietrecht f\u00fcr mehr Klimaschutz"},"content":{"rendered":"<p><span style=\"color: #ff0000;\">Berlin:<\/span><\/p>\n<p>Zu dem heute vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Mietrechtsreform erkl\u00e4rt<br \/>\nBundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:<br \/>\nEin modernes Mietrecht sorgt auch f\u00fcr mehr Klimaschutz und unterst\u00fctzt die Energiewende. Das neue<br \/>\nMietrecht schafft Anreize zur energetischen Sanierung, schafft Abhilfe gegen das sogenannte<br \/>\nMietnomadentum und st\u00e4rkt den Mieterschutz bei der Umwandlung von Miete in Eigentum.<br \/>\nF\u00fcr Ressourcenschonung und Klimaschutz m\u00fcssen alle ihren Beitrag leisten. Die Mietrechtsreform<br \/>\nverteilt ihre Vorteile und Lasten fair auf Vermieter und Mieter und erleichtert energetische<br \/>\nModernisierungen im vermieteten Wohnraumbestand. Um die Energieeffizienz dieses \u201eschlafenden<br \/>\nRiesen\u201c zu wecken, schafft das neue Mietrecht richtige Anreize, indem der Mietminderungsanspruch<br \/>\nbei energetischen Sanierungen erst nach drei Monate geltend gemacht werden kann. Umgekehrt<br \/>\nprofitieren die Mieter von geringeren Nebenkosten. Der Vermieter darf wie bei anderen Sanierungen<br \/>\nauch nach geltendem Recht j\u00e4hrlich maximal 11 Prozent der Kosten f\u00fcr die Modernisierungen auf die<br \/>\nMiete umlegen.<br \/>\nGegen das sogenannte Mietnomadentum wird durch die neuen Regelungen besser vorgegangen. Dies st\u00e4rkt<br \/>\ninsbesondere die Situation von Kleinvermietern. Sie k\u00f6nnen k\u00fcnftig auf die in der Praxis<br \/>\nentwickelte \u201eBerliner R\u00e4umung\u201c zur\u00fcckgreifen, denn dieses Modell ist Grundlage f\u00fcr die gesetzliche<br \/>\nNeuregelung. Die \u201eBerliner R\u00e4umung\u201c erm\u00f6glicht es Vermietern, die Wohnung durch den<br \/>\nGerichtsvollzieher r\u00e4umen zu lassen, ohne gleichzeitig die Gegenst\u00e4nde in der Wohnung &#8211; oftmals<br \/>\nkostenaufwendig &#8211; wegschaffen und einlagern zu m\u00fcssen. Vermieter sollen im Zivilprozess Zahlungs-<br \/>\nund R\u00e4umungsanspr\u00fcche gegen\u00fcber sog. \u201eMietnomaden\u201c leichter durchsetzen k\u00f6nnen. Der Mieter kann<br \/>\nk\u00fcnftig vom Gericht verpflichtet werden, eine Sicherheit f\u00fcr Mietschulden zu stellen, die w\u00e4hrend<br \/>\nlangwieriger Prozesse auflaufen. Befolgt er diese Anordnung nicht, kann die Wohnung im Eilverfahren<br \/>\nger\u00e4umt werden.<br \/>\nIm Interesse der Mieter werden wiederum Schutzl\u00fccken bei der Umwandlung von Wohnraum in<br \/>\nEigentumswohnungen geschlossen. Die Umgehung des K\u00fcndigungsschutzes bei der Umwandlung in<br \/>\nEigentumswohnungen nach dem \u201eM\u00fcnchener Modell\u201c wird k\u00fcnftig verhindert. In Zukunft wird der Schutz<br \/>\nvor Eigenbedarfsk\u00fcndigungen f\u00fcr drei Jahre auch dann greifen, wenn eine Personengesellschaft ein<br \/>\nMietshaus von vornherein mit dem Ziel erwirbt, die Wohnungen zum Nutzen ihrer Mitglieder in<br \/>\nEigentumswohnungen umzuwandeln.<br \/>\nAuf eine gesetzliche Grundlage wurde auch das Contracting gestellt. Contracting kann Energie sparen<br \/>\noder Energie effizienter nutzen, weil die W\u00e4rmelieferung auf einen externen Anbieter \u00fcbertragen<br \/>\nwird. In Zukunft kann der Vermieter die \u00dcbertragung ohne Zustimmung des Mieters vornehmen, sofern<br \/>\ndie Umstellung kostenneutral erfolgt. Die Kosten k\u00f6nnen auf den Mieter umgelegt werden, wenn f\u00fcr<br \/>\nihn dadurch die Kosten von Heizung und Warmwasser nicht steigen.<br \/>\nZum Hintergrund:<br \/>\nDer Entwurf betrifft vier Regelungskomplexe: Die energetische Modernisierung von Wohnraum, die<br \/>\nF\u00f6rderung des Contracting, die Bek\u00e4mpfung des Mietnomadentums und den K\u00fcndigungsschutz bei der<br \/>\nUmwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen. Im Einzelnen:<br \/>\nI. Energetische Modernisierung<br \/>\nDas Mietrecht muss daf\u00fcr sorgen, dass Nutzen und Lasten einer energetischen Modernisierung<br \/>\nausgewogen zwischen Vermieter und Mieter verteilt werden.<br \/>\n&#8211; Die Vorschriften \u00fcber die Duldung von Erhaltungs- und Modernisierungsma\u00dfnahmen (bisher: \u00a7 554<br \/>\nBGB) werden reformiert. Gr\u00f6\u00dferes Gewicht erh\u00e4lt der neu geschaffene Tatbestand der &#8222;energetischen<br \/>\nModernisierung&#8220;. Er umfasst alle Ma\u00dfnahmen, die zur Energieeinsparung in Bezug auf die Mietsache<br \/>\nbeitragen, etwa den Einsatz von Solartechnik f\u00fcr die Warmwasserbereitung. Das schafft<br \/>\nRechtssicherheit f\u00fcr den investitionswilligen Vermieter. Rein klimasch\u00fctzende Ma\u00dfnahmen oder<br \/>\nMa\u00dfnahmen wie die Installation einer Fotovoltaikanlage auf dem Dach, deren Strom der Vermieter in<br \/>\ndas \u00f6ffentliche Stromnetz einspeist, muss der Mieter zwar dulden. Sie berechtigen aber nicht zur<br \/>\nMieterh\u00f6hung.<br \/>\n&#8211; Energetische Modernisierungen sollen f\u00fcr eine begrenzte Zeit von drei Monaten nicht mehr zu einer<br \/>\nMietminderung (\u00a7 536 BGB) f\u00fchren. Ist etwa eine D\u00e4mmung der Au\u00dfenfassade mit Baul\u00e4rm verbunden, ist<br \/>\nf\u00fcr die Dauer von drei Monaten die Mietminderung wegen dieser Beeintr\u00e4chtigung ausgeschlossen. Ab<br \/>\ndem vierten Monat kann eine Mietminderung wie bisher geltend gemacht werden, sofern die Bauma\u00dfnahme<br \/>\nbis dahin nicht abgeschlossen und die Nutzung der Wohnung weiter beeintr\u00e4chtigt ist. Der<br \/>\nvor\u00fcbergehende Minderungsausschluss gilt nur f\u00fcr energetische Modernisierungen. Bei anderen<br \/>\nModernisierungen (z.B. Modernisierung eines Bades) bleibt es beim unbeschr\u00e4nkten Minderungsrecht.<br \/>\nUnber\u00fchrt bleibt nat\u00fcrlich auch das Recht des Mieters zur Mietminderung, wenn die Wohnung wegen der<br \/>\nBauma\u00dfnahmen nicht mehr benutzbar ist.<br \/>\n&#8211; Bei dem Grundsatz, dass die Kosten von Modernisierungsma\u00dfnahmen mit j\u00e4hrlich maximal elf Prozent<br \/>\nauf die Miete umgelegt werden k\u00f6nnen, wird das geltende Recht nicht ver\u00e4ndert (\u00a7 559 BGB). Die<br \/>\nUmlagem\u00f6glichkeit gilt auch f\u00fcr die energetische Modernisierung. Kosten f\u00fcr Erhaltungsaufwendungen,<br \/>\ndie mit Modernisierungen verbunden sind, berechtigen nicht zur Mieterh\u00f6hung. Dieser Abzugsposten<br \/>\nwird im Mieterinteresse k\u00fcnftig ausdr\u00fccklich geregelt; diese Klarstellung fehlte im Gesetz bislang.<br \/>\n&#8211; Bisher konnte sich der Beginn von Modernisierungsma\u00dfnahmen verz\u00f6gern, wenn der Mieter vortr\u00e4gt,<br \/>\ndass die gesetzlich vorgesehene Umlage von Modernisierungskosten eine f\u00fcr ihn unzumutbare<br \/>\nwirtschaftliche H\u00e4rte sei. Diese H\u00e4rtefallpr\u00fcfung wird in das sp\u00e4tere Mieterh\u00f6hungsverfahren<br \/>\nverlagert, damit die Modernisierung zun\u00e4chst ohne Verz\u00f6gerungen realisiert werden kann. Beruft sich<br \/>\nalso ein Mieter darauf, dass er nach seinem Einkommen eine sp\u00e4tere Modernisierungsumlage nicht<br \/>\nverkraften kann, so kann der Vermieter die geplante Ma\u00dfnahme dennoch durchf\u00fchren. Das schafft<br \/>\nPlanungssicherheit in der Bauphase. Der H\u00e4rtegrund der fehlenden wirtschaftlichen<br \/>\nLeistungsf\u00e4higkeit wird im Mieterh\u00f6hungsverfahren nach Abschluss der Ma\u00dfnahmen gepr\u00fcft, auch der<br \/>\nAbw\u00e4gungsma\u00dfstab wird nicht versch\u00e4rft. Der Mieter beh\u00e4lt also seinen umfassenden Schutz vor<br \/>\nMieterh\u00f6hungen, die er nicht tragen kann. Er muss also, wenn der H\u00e4rtegrund gegeben ist, trotz zu<br \/>\nduldender Modernisierung sp\u00e4ter eine m\u00f6gliche erh\u00f6hte Miete nicht zahlen.<br \/>\n&#8211; Die formalen Anforderungen an die Begr\u00fcndungspflichten des Vermieters bei Modernisierungen werden<br \/>\ngesenkt, um \u00fcberzogene Anforderungen zu beseitigen. Der Vermieter kann sich etwa auf anerkannte<br \/>\nPauschalwerte berufen, um die W\u00e4rmeleitf\u00e4higkeit alter Fenster zu beschreiben, die ausgetauscht<br \/>\nwerden sollen. Die Rechtsprechung verlangt hier bisher teilweise kostspielige<br \/>\nSachverst\u00e4ndigengutachten.<br \/>\n&#8211; In den Vorschriften \u00fcber die orts\u00fcbliche Vergleichsmiete (\u00a7 558 BGB) wird gesetzlich<br \/>\nklargestellt, dass die energetische Ausstattung und Beschaffenheit bei der Bildung der orts\u00fcblichen<br \/>\nVergleichsmiete zu ber\u00fccksichtigen sind. Energetische Kriterien sollen so k\u00fcnftig auch verst\u00e4rkt in<br \/>\nMietspiegeln abgebildet werden.<br \/>\nII. Wirkungsvolles Vorgehen gegen das sogenannte Mietnomadentum<br \/>\nGegen das sogenannte Mietnomadentum kann durch neue Verfahrensregeln verbessert vorgegangen werden:<br \/>\n&#8211; Mit einer neuen Sicherungsanordnung kann der Mieter vom Gericht verpflichtet werden, f\u00fcr die<br \/>\nw\u00e4hrend eines Gerichtsverfahrens Monat f\u00fcr Monat auflaufende Miete eine Sicherheit (z. B.<br \/>\nB\u00fcrgschaft, Hinterlegung von Geld) zu leisten. Damit soll verhindert werden, dass der Vermieter<br \/>\ndurch das Gerichtsverfahren einen wirtschaftlichen Schaden erleidet, weil der Mieter am Ende des<br \/>\nProzesses nicht mehr in der Lage ist, die w\u00e4hrend des Prozesses aufgelaufenen Mietschulden zu<br \/>\nbezahlen. Befolgt der Mieter bei einer R\u00e4umungsklage wegen Zahlungsverzugs eine vom Gericht<br \/>\nerlassene Sicherungsanordnung nicht, kann der Vermieter im Wege des einstweiligen Rechtschutzes<br \/>\nschneller als bislang ein R\u00e4umungsurteil erwirken.<br \/>\n&#8211; Die in der Praxis entwickelte &#8222;Berliner R\u00e4umung&#8220; erleichtert die Vollstreckung von<br \/>\nR\u00e4umungsurteilen. Sie wird auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Hat ein Vermieter vor Gericht<br \/>\nein R\u00e4umungsurteil erstritten, soll der Gerichtsvollzieher die Wohnung r\u00e4umen k\u00f6nnen, ohne<br \/>\ngleichzeitig die \u2013 oft kostenaufwendigen &#8211; Wegschaffung und Einlagerung der Gegenst\u00e4nde in der<br \/>\nWohnung durchzuf\u00fchren. Die R\u00e4umung kann also darauf beschr\u00e4nkt werden, den Schuldner aus dem Besitz<br \/>\nder Wohnung zu setzen. Auf diese Weise f\u00e4llt kein Kostenvorschuss f\u00fcr Abtransport und Einlagerung<br \/>\nder in der Wohnung verbleibenden Gegenst\u00e4nde an. Die Haftung des Vermieters f\u00fcr die vom Schuldner<br \/>\nzur\u00fcckgelassenen Gegenst\u00e4nde wird auf Vorsatz und grobe Fahrl\u00e4ssigkeit begrenzt.<br \/>\n&#8211; Wenn der Gerichtsvollzieher an der Wohnungst\u00fcr klingelt, um ein R\u00e4umungsurteil zu vollstrecken,<br \/>\n\u00f6ffnet manchmal ein Unbekannter die T\u00fcr und behauptet, Untermieter zu sein. Auch wenn der Vermieter<br \/>\nvon der Untermiete nichts wusste, kann die Wohnung zun\u00e4chst nicht ger\u00e4umt werden, weil das<br \/>\nR\u00e4umungsurteil nur gegen die Personen wirkt, die dort benannt sind. Ein neuer Anspruch im<br \/>\neinstweiligen Verf\u00fcgungsverfahren gibt dem Vermieter die M\u00f6glichkeit, in dieser Situation schnell<br \/>\neinen weiteren R\u00e4umungstitel auch gegen den unberechtigten Untermieter zu bekommen.<br \/>\nIII. Contracting<br \/>\nMit der Umstellung auf Contracting (gewerbliche W\u00e4rmelieferung durch ein spezialisiertes<br \/>\nUnternehmen) kann Energie gespart oder effizienter genutzt werden. Vermieter, die bisher in<br \/>\nEigenregie f\u00fcr die W\u00e4rmeversorgung ihrer H\u00e4user gesorgt haben, k\u00f6nnen einen Beitrag zu Klimaschutz<br \/>\nund Ressourcenschonung leisten, wenn sie einen gewerblichen W\u00e4rmelieferanten beauftragen, der in<br \/>\nder Regel in eine neue, sparsamere Heizungsanlage investiert. Die Umlage der Contractingkosten auf<br \/>\nden Mieter anstelle der bisherigen Heizkosten, und damit ein Umstellungsanspruch des Vermieters,<br \/>\nwird gesetzlich geregelt. Wenn Vermieter von der W\u00e4rmeversorgung in Eigenregie auf W\u00e4rmelieferung<br \/>\ndurch einen gewerblichen Anbieter umstellen, k\u00f6nnen sie die Kosten dieser W\u00e4rmelieferung k\u00fcnftig<br \/>\nunter folgenden Voraussetzungen als Betriebskosten auf den Mieter umlegen: In der Regel muss der<br \/>\nContractor eine neue Anlage errichten oder die W\u00e4rme aus einem W\u00e4rmenetz liefern, z.B. als<br \/>\nFernw\u00e4rme oder aus einem Blockheizkraftwerk. Bei Bestandsanlagen, die noch effizient weiter<br \/>\nbetrieben werden k\u00f6nnen, kann er sich auch auf die verbesserte Betriebsf\u00fchrung beschr\u00e4nken. In<br \/>\njedem Fall muss die Umstellung f\u00fcr den Mieter kostenneutral sein. Au\u00dferdem muss die Umstellung<br \/>\nrechtzeitig zuvor angek\u00fcndigt werden, damit der betroffene Mieter pr\u00fcfen kann, ob die<br \/>\nVoraussetzungen f\u00fcr eine sp\u00e4tere Umlage als Betriebskosten tats\u00e4chlich vorliegen.<br \/>\nIV. Unterbindung des \u201eM\u00fcnchener Modells\u201c<br \/>\nDer bew\u00e4hrte Mieterschutz bei der Umwandlung von Mietsh\u00e4usern in Eigentumswohnungen darf nicht<br \/>\ndurch das sogenannte M\u00fcnchener Modell umgangen werden. \u00a7 577 a BGB sieht derzeit einen Schutz vor<br \/>\nEigenbedarfsk\u00fcndigungen f\u00fcr drei Jahre vor, wenn Mietsh\u00e4user in Wohneigentum umgewandelt und die<br \/>\nWohnungen sodann ver\u00e4u\u00dfert werden. Die Landesregierungen k\u00f6nnen diese Frist f\u00fcr gef\u00e4hrdete Gebiete<br \/>\n(Ballungsr\u00e4ume) bis auf zehn Jahre verl\u00e4ngern. Das \u201eM\u00fcnchener Modell\u201c ist dadurch gepr\u00e4gt, dass<br \/>\neine Personengesellschaft (z.B. eine Gesellschaft b\u00fcrgerlichen Rechts) ein Mietshaus von vorn<br \/>\nherein mit dem Ziel erwirbt, ihren Mitgliedern die Nutzung der Wohnungen zu erm\u00f6glichen und die<br \/>\nWohnungen in Eigentumswohnungen umzuwandeln. Noch vor der Umwandlung k\u00fcndigt die Gesellschaft einem<br \/>\noder mehreren Mietern wegen Eigenbedarfs einzelner Gesellschafter. Auf diese Weise wird der in \u00a7<br \/>\n577a BGB verankerte Schutz vor Eigenbedarfsk\u00fcndigungen nach Umwandlung in Wohneigentum umgangen.<br \/>\nDiese Schutzl\u00fccke wird jetzt geschlossen.<\/p>\n<p>Quelle: bmj.de<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.frankensicht.de\/?attachment_id=1899\" rel=\"attachment wp-att-1899\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignnone size-full wp-image-1899\" title=\"mietrecht\" src=\"https:\/\/www.frankensicht.de\/wp-content\/uploads\/2012\/05\/mietrecht.jpg\" alt=\"\" width=\"250\" height=\"250\" srcset=\"https:\/\/www.frankensicht.de\/wp-content\/uploads\/2012\/05\/mietrecht.jpg 250w, https:\/\/www.frankensicht.de\/wp-content\/uploads\/2012\/05\/mietrecht-150x150.jpg 150w, https:\/\/www.frankensicht.de\/wp-content\/uploads\/2012\/05\/mietrecht-50x50.jpg 50w\" sizes=\"auto, (max-width: 250px) 100vw, 250px\" \/><\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Berlin: Zu dem heute vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Mietrechtsreform erkl\u00e4rt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Ein modernes Mietrecht sorgt auch f\u00fcr mehr Klimaschutz und unterst\u00fctzt die Energiewende. 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