{"id":18722,"date":"2026-08-16T08:42:54","date_gmt":"2026-08-16T06:42:54","guid":{"rendered":"https:\/\/www.frankensicht.de\/?p=18722"},"modified":"2026-08-16T08:42:54","modified_gmt":"2026-08-16T06:42:54","slug":"neue-regeln-fuer-das-recycling-und-die-herstellung-von-verpackungen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.frankensicht.de\/?p=18722","title":{"rendered":"Neue Regeln f\u00fcr das Recycling und die Herstellung von Verpackungen"},"content":{"rendered":"<p><span style=\"color: #ff0000;\">Berlin:<\/span><\/p>\n<p class=\"false\"><strong class=\"false\">Europ\u00e4ische Verpackungsverordnung ab 12.08.2026 wirksam<\/strong><\/p>\n<p class=\"false\"><strong class=\"false\">\u00a0<\/strong><\/p>\n<p class=\"false\"><strong class=\"false\">Neue Regeln f\u00fcr das Recycling und die Herstellung von Verpackungen<\/strong><\/p>\n<p class=\"false\"><strong class=\"false\">\u00a0<\/strong><\/p>\n<p class=\"false\"><strong class=\"false\">Die europ\u00e4ische Verpackungsverordnung sieht ab heute sch\u00e4rfere Regeln f\u00fcr das Recycling und den Umgang mit Verpackungen vor, um den Umwelt- und Ressourcenschutz zu st\u00e4rken und um wirtschaftlich wertvolle Abf\u00e4lle besser und l\u00e4nger weiter- und wiederzuverwenden. Die europ\u00e4ische Verpackungsverordnung (auch PPWR) und das nationale Begleitgesetz werden heute am 12. August 2026 wirksam. Das Verpackungsrecht-Durchf\u00fchrungsgesetz (VerpackDG) l\u00f6st das bisherige Verpackungsgesetz ab und sorgt f\u00fcr eine b\u00fcrokratiearme Begleitung der neuen europ\u00e4ischen Vorgaben. Die Verordnung schafft einheitliche Vorgaben f\u00fcr den gesamten europ\u00e4ischen Markt.\u00a0 Damit soll der europ\u00e4ische Binnenmarkt sowie das Recycling und die Kreislaufwirtschaft gest\u00e4rkt werden. Bew\u00e4hrte Systeme werden dabei beibehalten und weiterentwickelt.\u00a0 F\u00fcr private Verbraucherinnen und Verbraucher werden die Ver\u00e4nderungen kaum sp\u00fcrbar sein. \u00a0\u00a0<\/strong><\/p>\n<p class=\"false\"><strong class=\"false\"> <a href=\"https:\/\/www.frankensicht.de\/?attachment_id=12574\" rel=\"attachment wp-att-12574\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignnone size-medium wp-image-12574\" src=\"https:\/\/www.frankensicht.de\/wp-content\/uploads\/2019\/05\/fisch-300x225.jpg\" alt=\"\" width=\"300\" height=\"225\" srcset=\"https:\/\/www.frankensicht.de\/wp-content\/uploads\/2019\/05\/fisch-300x225.jpg 300w, https:\/\/www.frankensicht.de\/wp-content\/uploads\/2019\/05\/fisch.jpg 640w\" sizes=\"auto, (max-width: 300px) 100vw, 300px\" \/><\/a><\/strong><\/p>\n<p class=\"false\">Bundesumweltminister Carsten Schneider:<\/p>\n<p class=\"false\">\u201eDie deutsche Wirtschaft verf\u00fcgt grunds\u00e4tzlich \u00fcber eine gro\u00dfe Expertise beim Recycling. \u00a0Wir haben im Green Tech Bereich sowohl starke Recyclingunternehmen als auch starke, innovative Verpackungshersteller. F\u00fcr diese ergibt sich nun ein einheitlicher europ\u00e4ischer Rechtsrahmen, der auf hohe Recyclingquoten setzt und auf eine funktionierende und zukunftsf\u00e4hige Kreislaufwirtschaft ausgerichtet ist. \u00a0Das schafft Planungs- und Investitionssicherheit und setzt auch den richtigen Rahmen f\u00fcr mehr Innovationen, z.B. f\u00fcr einfache recyclingf\u00e4hige Verpackungen. Gleichzeitig werden die Unternehmen auch eine gewisse Zeit f\u00fcr die Umstellung brauchen. Gerade f\u00fcr kleine mittelst\u00e4ndische Unternehmen m\u00fcssen die Regeln jetzt handhabbar werden. Hier darf kein unn\u00f6tiger Mehraufwand entstehen und es braucht gute Beratung. \u201c<\/p>\n<p class=\"false\"><strong class=\"false\">Zulassungspflicht f\u00fcr alle Hersteller und Organisationen:<\/strong> Bisher kannte das deutsche Verpackungsrecht lediglich Zulassungsverfahren f\u00fcr duale Systeme, die f\u00fcr die haushaltsnahe Entsorgung der Verpackungsabf\u00e4lle (gelber Sack, gelbe Tonne), zust\u00e4ndig sind. Die EU-Verpackungsverordnung verlangt nun, dass Zulassungsverfahren f\u00fcr alle Organisationen, die die erweiterte Herstellerverantwortung f\u00fcr mehrere Hersteller wahrnehmen, etabliert werden. Hersteller, die sich einer solchen Organisation nicht angeschlossen haben, m\u00fcssen eine individuelle Zulassung beantragen. F\u00fcr diese Akteure sieht das neue Gesetz ein m\u00f6glichst b\u00fcrokratiearmes automatisiertes Verfahren vor. Die Zulassung erfolgt bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR), die daf\u00fcr auch von diesen Akteuren mitfinanziert werden muss. Bislang wurde die ZSVR ausschlie\u00dflich von den dualen Systemen und Betreibern von Branchenl\u00f6sungen finanziert. Deshalb gibt es erg\u00e4nzende Regelungen zur Finanzierung der ZSVR.<\/p>\n<p class=\"false\"><strong class=\"false\">Finanzierung von Vermeidungsma\u00dfnahmen:<\/strong> Die EU-Verpackungsverordnung verpflichtet die Mitgliedsstaaten sicherzustellen, dass bestimmte Akteure einen Mindestanteil ihres Budgets nutzen, um Ma\u00dfnahmen zur Vermeidung von Verpackungsabf\u00e4llen zu finanzieren. Das VerpackDG setzt dabei auf die Eigenverantwortung der Wirtschaft. Die Hersteller von Verpackungen, duale Systeme und sonstige Organisationen f\u00fcr Herstellerverantwortung sind verpflichtet, Ma\u00dfnahmen zur Reduzierung und Pr\u00e4vention von Verpackungen und Verpackungsabf\u00e4llen zu treffen. Diese Ma\u00dfnahmen k\u00f6nnen sie entweder selbst im eigenen Betrieb ergreifen oder externe Ma\u00dfnahmen f\u00f6rdern. Damit \u00fcberpr\u00fcft werden kann, ob die Hersteller und Organisationen dieser Pflicht nachkommen, m\u00fcssen sie einen Bericht \u00fcber ihre Ma\u00dfnahmen anfertigen, der auf Nachfrage den zust\u00e4ndigen Vollzugsbeh\u00f6rden vorgelegt werden muss.<\/p>\n<p class=\"false\"><strong class=\"false\">St\u00e4rkung des Recyclings<\/strong>: Mit dem neuen VerpackDG werden die Recyclingquoten f\u00fcr Kunststoffe, Aluminium und Eisenmetalle, die die dualen Systeme erf\u00fcllen m\u00fcssen, angehoben. Ab 2028 m\u00fcssen mehr Verpackungsabf\u00e4lle aus diesen Materialien recycelt werden. F\u00fcr Aluminium und Eisenmetalle steigt die Quote um f\u00fcnf Prozent auf jeweils 95 Prozent. F\u00fcr Kunststoffabf\u00e4lle ver\u00e4ndert sich die Quote in zweierlei Hinsicht: Ab 2028 gilt anstelle einer Verwertungsquote eine Recyclingquote von 75 Prozent. Davon m\u00fcssen 70 Prozent, also f\u00fcnf Prozent mehr als bisher, durch werkstoffliches Recycling erfolgen. Dadurch ergeben sich neue M\u00f6glichkeiten: Die erh\u00f6hte Quote kann durch werkstoffliche, aber auch andere Recyclingverfahren erf\u00fcllt werden. Durch diese Ma\u00dfnahme wird der Anteil von Kunststoffen, die in M\u00fcllverbrennungsanlagen verwertet werden, weiter sinken. Ab 2030 werden diese Quoten weiter erh\u00f6ht.<\/p>\n<p class=\"false\"><strong class=\"false\">Konformit\u00e4tserkl\u00e4rungen:<\/strong> Erzeuger von Verpackungen m\u00fcssen eine Erkl\u00e4rung dar\u00fcber anfertigen, dass ihre Verpackungen die Anforderungen der europ\u00e4ischen Verpackungsverordnung erf\u00fcllen. Dazu geh\u00f6ren zun\u00e4chst eine Beschreibung zu Beschaffenheit und Inhaltsstoffen der Verpackung. Sp\u00e4ter, im Jahr 2030, kommen weitere Anforderungen zum Rezyklat-Anteil und zur Recyclingf\u00e4higkeit hinzu. Die Konformit\u00e4tserkl\u00e4rung muss den zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden auf Verlangen vorgelegt werden.<\/p>\n<p>Quelle:bundesumweltministerium.de<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Berlin: Europ\u00e4ische Verpackungsverordnung ab 12.08.2026 wirksam \u00a0 Neue Regeln f\u00fcr das Recycling und die Herstellung von Verpackungen \u00a0 Die europ\u00e4ische Verpackungsverordnung sieht ab heute sch\u00e4rfere Regeln f\u00fcr das Recycling und den Umgang mit Verpackungen vor, um den Umwelt- und Ressourcenschutz zu st\u00e4rken und um wirtschaftlich wertvolle Abf\u00e4lle besser und l\u00e4nger weiter- und wiederzuverwenden. 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