{"id":17757,"date":"2025-08-08T08:28:20","date_gmt":"2025-08-08T06:28:20","guid":{"rendered":"https:\/\/www.frankensicht.de\/?p=17757"},"modified":"2025-08-08T08:28:20","modified_gmt":"2025-08-08T06:28:20","slug":"tempo-beim-buerokratieabbau-weniger-aufwand-mehr-zeit-fuers-wesentliche","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.frankensicht.de\/?p=17757","title":{"rendered":"Tempo beim B\u00fcrokratieabbau: Weniger Aufwand, mehr Zeit f\u00fcrs Wesentliche"},"content":{"rendered":"<p><span style=\"color: #ff0000;\">Berlin:<\/span><\/p>\n<p>Tempo beim B\u00fcrokratieabbau: Weniger Aufwand, mehr Zeit f\u00fcrs Wesentliche<br \/>\nBMLEH bringt \u00c4nderung des Tierarzneimittelgesetzes, des Apothekengesetzes und des Agrarstatistikgesetzes auf den Weg<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Das Bundeskabinett hat heute zwei vom Bundesminister f\u00fcr Landwirtschaft, Ern\u00e4hrung und Heimat, Alois Rainer, vorgelegte Gesetzentw\u00fcrfe beschlossen: zur \u00c4nderung des Tierarzneimittelgesetzes und des Apothekengesetzes sowie des Agrarstatistikgesetzes. Ziel ist es, europ\u00e4ische Vorgaben korrekt umzusetzen \u2013 und zugleich Tier\u00e4rzte, Tierhaltende und landwirtschaftliche Betriebe sp\u00fcrbar von B\u00fcrokratie zu entlasten.<\/p>\n<p>Bundesminister Alois Rainer: \u201eWir bauen B\u00fcrokratie mit System ab und r\u00e4umen dort auf, wo Vorschriften zu viel Aufwand bedeuten, ohne dass es einen Mehrwert bringt. Mit diesen Gesetzes\u00e4nderungen setzen wir europ\u00e4isches Recht 1:1 um, entlasten Tier\u00e4rzte, Betriebe und Beh\u00f6rden \u2013 und machen damit weiter Tempo beim B\u00fcrokratieabbau.\u201c<\/p>\n<p>Die Gesetzentw\u00fcrfe gehen nach dem heutigen Kabinettsbeschluss in das parlamentarische Verfahren.<\/p>\n<p>Hintergrund:<br \/>\nBislang sieht das deutsche Tierarzneimittelgesetz eine im Vergleich zum EU-Recht vorgezogene Erfassung des Antibiotikaverbrauchs bei Hunden und Katzen bereits ab dem 1. Januar 2025 vor. Um Tierarztpraxen zu entlasten, wird dieser Zeitpunkt im Gesetzentwurf auf den europ\u00e4isch vorgesehenen Stichtag, den 1. Januar 2029, verschoben. Damit wird die geltende nationale Rechtslage auf eine 1:1-Umsetzung des Europarechts zur\u00fcckgefahren. Diese Ma\u00dfnahme reduziert den nationalen Erf\u00fcllungsaufwand um \u00fcber 20 Millionen Euro pro Jahr \u2013 insgesamt etwa 100 Millionen Euro in den Jahren 2025 bis 2028 \u2013 und erf\u00fcllt die Vorgaben der \u201eOne in, one out\u201c-Regel der Bundesregierung.<\/p>\n<p>Zudem werden die bislang zweimal j\u00e4hrlich vorgeschriebenen Mitteilungen im Rahmen des nationalen Antibiotikaminimierungskonzepts ab dem 1. Januar 2027 auf eine j\u00e4hrliche Meldung reduziert. Aufgrund datenschutzrechtlicher und technischer Erfordernisse kann diese \u00c4nderung erst zu diesem Zeitpunkt in Kraft treten.<\/p>\n<p>Ab dem 1. Januar 2026 soll \u2013 entsprechend EU-rechtlicher Vorgaben \u2013 die verpflichtende Erfassung von Antibiotikaverbrauchsdaten auf weitere Tierarten ausgeweitet werden. Erfasst werden dann auch die Daten f\u00fcr Schafe, Ziegen, G\u00e4nse, Enten, bestimmte Fischarten, Pferde und Kaninchen zur Lebensmittelgewinnung (sogenannte \u201eStufe 2\u201c-Tierarten).<\/p>\n<p>Ferner enth\u00e4lt der Gesetzentwurf neue Regelungen zum Versand verschreibungspflichtiger Tierarzneimittel durch Tier\u00e4rztinnen und Tier\u00e4rzte, der im Einzelfall bei Einhaltung bestimmter Bedingungen zul\u00e4ssig sein soll. Gleiche Regelungen sollen auch f\u00fcr Apotheken gelten, deshalb wird im Rahmen des Gesetzentwurfs auch das Apothekengesetz angepasst.<\/p>\n<p>Mit dem ebenfalls beschlossenen \u00c4nderungsgesetz zum Agrarstatistikgesetz werden die europ\u00e4ischen Vorgaben zur Agrarstrukturerhebung 2026 umgesetzt. Die Agrarstrukurerhebungen werden alle drei bis vier Jahre durchgef\u00fchrt; dabei wechseln zur Begrenzung des Aufwands bei den Befragten jeweils bestimmte thematische Module, die nicht bei jeder Erhebung erfasst werden m\u00fcssen. Im kommenden Jahr werden unter anderem Daten zu Tierhaltungsverfahren, D\u00fcngung und Rebanlagen erfasst. Gleichzeitig pausieren Erhebungen zu Bew\u00e4sserung, Maschinen und Obstanlagen.<\/p>\n<p>Die Novelle wird vom BMLEH auch genutzt, um die Bodennutzungsdaten auf vorliegende Verwaltungsdaten umzustellen. Durch diesen zentralen Fortschritt entf\u00e4llt f\u00fcr viele Betriebe die Pflicht zur gesonderten Meldung. Das entlastet die Landwirtschaft um rund 800.000 Euro j\u00e4hrlich. Gleichzeitig wird die j\u00e4hrliche Erfassung der \u00d6ko-Fl\u00e4chen im Rahmen der Bodennutzungserhebung eingef\u00fchrt, wie es EU-weit vorgeschrieben ist. Diese Information kann k\u00fcnftig ebenfalls den Agrarverwaltungsdaten entnommen werden &#8211; ohne zus\u00e4tzliche Belastung f\u00fcr die Betriebe.<\/p>\n<p>Quelle:bmelh.bund.de<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Berlin: Tempo beim B\u00fcrokratieabbau: Weniger Aufwand, mehr Zeit f\u00fcrs Wesentliche BMLEH bringt \u00c4nderung des Tierarzneimittelgesetzes, des Apothekengesetzes und des Agrarstatistikgesetzes auf den Weg &nbsp; Das Bundeskabinett hat heute zwei vom Bundesminister f\u00fcr Landwirtschaft, Ern\u00e4hrung und Heimat, Alois Rainer, vorgelegte Gesetzentw\u00fcrfe beschlossen: zur \u00c4nderung des Tierarzneimittelgesetzes und des Apothekengesetzes sowie des Agrarstatistikgesetzes. 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