{"id":17669,"date":"2025-07-07T08:19:39","date_gmt":"2025-07-07T06:19:39","guid":{"rendered":"https:\/\/www.frankensicht.de\/?p=17669"},"modified":"2025-07-07T08:19:39","modified_gmt":"2025-07-07T06:19:39","slug":"im-kampf-gegen-sexualisierte-gewalt-neues-gesetz-schuetzt-kinder-und-jugendliche-und-staerkt-die-rechte-von-betroffenen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.frankensicht.de\/?p=17669","title":{"rendered":"Im Kampf gegen sexualisierte Gewalt: Neues Gesetz sch\u00fctzt Kinder und Jugendliche und st\u00e4rkt die Rechte von Betroffenen \u00a0"},"content":{"rendered":"<p><span style=\"color: #ff0000;\">Berlin:<\/span><\/p>\n<p>Im Kampf gegen sexualisierte Gewalt: Neues Gesetz sch\u00fctzt Kinder und Jugendliche und st\u00e4rkt die Rechte von Betroffenen<\/p>\n<p>Das Gesetz zur St\u00e4rkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen ist in Kraft getreten. Bundesfamilienministerin Karin Prien und die Unabh\u00e4ngige Bundesbeauftragte Kerstin Claus betonen die Bedeutung des Gesetzes f\u00fcr einen wirksamen Schutz von Kindern und Jugendlichen. Es soll helfen, sexualisierter Gewalt fr\u00fchzeitig vorzubeugen, Hilfen f\u00fcr Betroffene zu st\u00e4rken und die Qualit\u00e4t im Kinderschutz dauerhaft zu sichern. Es verankert erstmals gesetzlich das Amt der oder des Unabh\u00e4ngigen Bundesbeauftragten, den Betroffenenrat sowie die Unabh\u00e4ngige Aufarbeitungskommission. Bestehende Unterst\u00fctzungsangebote wie das Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch und das Hilfe-Portal bleiben dauerhaft erhalten.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.frankensicht.de\/?attachment_id=1410\" rel=\"attachment wp-att-1410\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignnone size-medium wp-image-1410\" src=\"https:\/\/www.frankensicht.de\/wp-content\/uploads\/2012\/05\/paragraf-300x187.jpg\" alt=\"\" width=\"300\" height=\"187\" srcset=\"https:\/\/www.frankensicht.de\/wp-content\/uploads\/2012\/05\/paragraf-300x187.jpg 300w, https:\/\/www.frankensicht.de\/wp-content\/uploads\/2012\/05\/paragraf.jpg 640w\" sizes=\"auto, (max-width: 300px) 100vw, 300px\" \/><\/a><br \/>\nBundesfamilienministerin Karin Prien: \u201eMit der Umsetzung des Gesetzes gelingt ein wichtiger Schritt f\u00fcr einen wirksamen Kinderschutz in Deutschland. Ein Meilenstein im Kampf gegen sexuellen Missbrauch von Minderj\u00e4hrigen \u2013 und ein klares Bekenntnis: Dieses Thema wird nicht mehr von der politischen Agenda verschwinden. Es ist essentiell, dass Kinder und Jugendliche gewaltfrei aufwachsen k\u00f6nnen. Das ist die Grundlage f\u00fcr das gesamte weitere Leben. Die Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik 2024 zeigen, wie dringend n\u00f6tig dieser Schritt f\u00fcr mehr Schutz war: Mehr als 18.000 F\u00e4lle sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche \u2013 und das ist nur das Hellfeld. Mit dem Gesetz k\u00f6nnen wir nun an vielen Stellen ansetzen \u2013 bei der Pr\u00e4vention, bei Hilfsangeboten und bei der Aufarbeitung. Pers\u00f6nlich ist mir wichtig, dass politische Ma\u00dfnahmen evidenzbasiert sind. Deshalb freue ich mich \u00fcber die Einrichtung eines Zentrums f\u00fcr Forschung zu sexueller Gewalt. Es wird eine wichtige Rolle dabei spielen, das Dunkelfeld weiter auszuleuchten und wirksame Schutzma\u00dfnahmen zu entwickeln.\u201c<br \/>\nKerstin Claus, Unabh\u00e4ngige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKM): \u201e15 Jahre nach dem Missbrauchsskandal setzt Deutschland mit diesem Gesetz ein deutliches Zeichen: Mit der St\u00e4rkung des UBSKM-Amtes bekommt der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt eine hervorgehobene Bedeutung. Es st\u00e4rkt mein Amt, ressort\u00fcbergreifend f\u00fcr Pr\u00e4vention, Intervention und Hilfen f\u00fcr Betroffene einzustehen. Jetzt erwarte ich von der Bundesregierung, diese spezifische Kompetenz meines Amtes zu nutzen und aktiv einzubinden. Es muss unser gemeinsames Ziel sein, das Risiko sexualisierter Gewalt zu minimieren, Betroffene zu unterst\u00fctzen und Aufarbeitung f\u00fcr Taten in der Vergangenheit zu erm\u00f6glichen. Die Zahl der Straftaten gegen Kinder und Jugendliche ist ungebrochen hoch, das Dunkelfeld riesig und die Risiken gerade in der digitalen Welt nahezu unermesslich \u2013 denn hier fehlt jede soziale Kontrolle, hier fehlen sichere, kindgerechte R\u00e4ume, hier sind junge Menschen den T\u00e4terstrategien immer wieder schutzlos ausgeliefert. Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf ein Aufwachsen ohne sexualisierte Gewalt. Politik, Eltern, Kita oder Schule, Zivilgesellschaft \u2013 wir alle sind daf\u00fcr verantwortlich, dass Kinderschutz umfassend gelingt und Hilfe m\u00f6glich wird.\u201c<br \/>\nKerninhalte des Gesetzes im \u00dcberblick:<br \/>\nSt\u00e4rkung zentraler Strukturen: Das Amt der oder des Unabh\u00e4ngigen Bundesbeauftragten, der Betroffenenrat und die Unabh\u00e4ngige Aufarbeitungskommission erhalten eine gesetzliche Grundlage und langfristige Absicherung. Der oder die Unabh\u00e4ngige Bundesbeauftragte werden zuk\u00fcnftig auf Vorschlag der Bundesregierung durch den Deutschen Bundestag gew\u00e4hlt.<br \/>\nForschung und Berichtspflicht: K\u00fcnftig legt die oder der Unabh\u00e4ngige Bundesbeauftragte regelm\u00e4\u00dfig Berichte \u00fcber Ausma\u00df und Folgen sexueller Gewalt vor \u2013 gest\u00fctzt auf ein neu einzurichtendes Zentrum f\u00fcr Forschung zu sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen.<br \/>\nBeteiligung von Betroffenen: Der Betroffenenrat wird dauerhaft etabliert und soll die Perspektive von Betroffenen in politische Prozesse einbringen. Menschen, die in ihrer Kindheit oder Jugend sexuelle Gewalt oder Ausbeutung erlebt haben, sollen mitreden und mitgestalten k\u00f6nnen.<br \/>\nAufarbeitung st\u00e4rken: Die Unabh\u00e4ngige Aufarbeitungskommission wird gesetzlich verankert. Durch regelm\u00e4\u00dfige Berichte soll sie den Stand der Aufarbeitung zum Gegenstand der politischen und \u00f6ffentlichen Diskussion machen sowie Handlungsbedarfe offenlegen. Beratungsangebote f\u00fcr die individuelle Aufarbeitung, verbesserte Akteneinsicht und wissenschaftliche Fallanalysen sollen helfen, strukturelle Fehler im Kinderschutz zu erkennen und zu vermeiden.<br \/>\nMehr Pr\u00e4vention und Qualit\u00e4tsentwicklung im Kinderschutz: Die Bundeszentrale f\u00fcr gesundheitliche Aufkl\u00e4rung (jetzt: Bundesinstitut f\u00fcr \u00f6ffentliche Gesundheit) erh\u00e4lt erstmals einen gesetzlichen Auftrag zur Pr\u00e4vention sexuellen Kindesmissbrauchs. Schutzkonzepte werden verpflichtender Bestandteil der Kinder- und Jugendhilfe. Zus\u00e4tzlich wird ein medizinisches Beratungsangebot zur Einsch\u00e4tzung von Kindeswohlgef\u00e4hrdung eingerichtet.<br \/>\nDas Gesetz zur St\u00e4rkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen (UBSKMG) finden Sie hier: https:\/\/www.bmfsfj.de\/UBSKMG<\/p>\n<p>Web-Ansicht: https:\/\/www.bmfsfj.de\/bmfsfj\/aktuelles\/presse\/pressemitteilungen\/im-kampf-gegen-sexualisierte-gewalt-neues-gesetz-schuetzt-kinder-und-jugendliche-und-staerkt-die-rechte-von-betroffenen-266906<\/p>\n<p>Quelle: bmfsfj.de<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Berlin: Im Kampf gegen sexualisierte Gewalt: Neues Gesetz sch\u00fctzt Kinder und Jugendliche und st\u00e4rkt die Rechte von Betroffenen Das Gesetz zur St\u00e4rkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen ist in Kraft getreten. 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