{"id":17016,"date":"2024-09-28T08:22:55","date_gmt":"2024-09-28T06:22:55","guid":{"rendered":"https:\/\/www.frankensicht.de\/?p=17016"},"modified":"2024-09-28T08:22:55","modified_gmt":"2024-09-28T06:22:55","slug":"bundesregierung-beschliesst-die-liberalisierung-von-nutzhanf","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.frankensicht.de\/?p=17016","title":{"rendered":"Bundesregierung beschlie\u00dft die Liberalisierung von Nutzhanf"},"content":{"rendered":"<p><span style=\"color: #ff0000;\">Berlin:<\/span><\/p>\n<p>Bundesregierung beschlie\u00dft die Liberalisierung von Nutzhanf<br \/>\n\u00d6zdemir: \u201eNutzhanf bietet viele Chancen f\u00fcr die heimische Landwirtschaft\u201c<\/p>\n<p>Das Bundeskabinett hat heute den von Bundesminister f\u00fcr Ern\u00e4hrung und Landwirtschaft, Cem \u00d6zdemir, vorgelegten Gesetzentwurf zur Nutzhanfliberalisierung beschlossen. Mit der \u00c4nderung soll der Anbau von Nutzhanf erleichtert und der Umgang damit liberalisiert werden. Daf\u00fcr wird die sogenannte Missbrauchsklausel gestrichen und der Indoor-Anbau von Nutzhanf zugelassen.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.frankensicht.de\/?attachment_id=12574\" rel=\"attachment wp-att-12574\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignnone size-medium wp-image-12574\" src=\"https:\/\/www.frankensicht.de\/wp-content\/uploads\/2019\/05\/fisch-300x225.jpg\" alt=\"\" width=\"300\" height=\"225\" srcset=\"https:\/\/www.frankensicht.de\/wp-content\/uploads\/2019\/05\/fisch-300x225.jpg 300w, https:\/\/www.frankensicht.de\/wp-content\/uploads\/2019\/05\/fisch.jpg 640w\" sizes=\"auto, (max-width: 300px) 100vw, 300px\" \/><\/a><\/p>\n<p>Dazu sagt Bundesminister \u00d6zdemir: \u201eGerade in Zeiten der Klimakrise r\u00e4umen wir Landwirten, die auf ihren Feldern oder in ihren Hallen etwas Neues ausprobieren wollen, Steine aus dem Weg. Denn Nutzhanf bietet unserer Landwirtschaft viele Chancen: Er enth\u00e4lt kaum rauscherzeugendes THC, ist anspruchslos, braucht kaum Pflanzenschutzmittel, D\u00fcnger und Wasser, verbessert B\u00f6den und bietet Lebensraum f\u00fcr Insekten. Die Ernte kann auf unterschiedlichste Weise verarbeitet werden von Lebensmitteln bis zu Textilien. Mit der Missbrauchsklausel wurden eigentlich unbescholtene Nutzhanf-Anbauer trotz bester Absichten kriminalisiert. Nun ist es endlich an der Zeit, dar\u00fcber Gras wachsen zu lassen. Und zwar gerne sehr viel, damit sich auch in Deutschland die innovative Szene aus Nutzhanfanbauern und -verarbeitern weiterentwickelt.\u201c<\/p>\n<p>Nutzhanf enth\u00e4lt im Gegensatz zu Konsumcannabis \u00e4u\u00dferst wenig Tetrahydrocannabinol (THC) \u2013 erlaubt sind grunds\u00e4tzlich nicht mehr als 0,3 Prozent. Im Jahr 2023 wurde die Pflanze in Deutschland auf 5.834 Hektar angebaut. Die Anbaufl\u00e4che hat sich in den vergangenen Jahren nicht so vergr\u00f6\u00dfert, wie es aus Sicht der Bundesregierung w\u00fcnschenswert w\u00e4re. Dies hat wirtschaftliche Gr\u00fcnde und zudem mit einem hohen Ma\u00df an B\u00fcrokratie zu tun.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus ist die bisherige Rechtslage mit Risiken verbunden, denn ein Versto\u00df gegen die sogenannte Missbrauchsklausel kann erhebliche strafrechtliche Konsequenzen f\u00fcr Nutzhanfanbauer und -h\u00e4ndler haben. Die Klausel besagt, dass Cannabis und nicht Nutzhanf vorliegt, sofern der Missbrauch zu Rauschzwecken nicht ausgeschlossen ist. Diese Vorgabe wurde sehr streng ausgelegt. Die Nutzhanfanbauer und \u2013h\u00e4ndler hatten Schwierigkeiten, den Missbrauch zu Rauschzwecken rechtssicher auszuschlie\u00dfen. Dieses Risiko ist mit Erlass des Konsumcannabisgesetzes aus Sicht der Bundesregierung nicht mehr angemessen und soll mit dem heute beschlossenen Vorhaben beseitigt werden. Denn mit den durch das Konsumcannabisgesetz legal gewordenen Bezugsm\u00f6glichkeiten f\u00fcr berauschendes Cannabis ist der Missbrauch von Nutzhanf zu Rauschzwecken praktisch ausgeschlossen.<\/p>\n<p>Der Nutzhanfanbau in Deutschland bietet vielf\u00e4ltige Vorteile in Sachen nachhaltige Rohstoffe, Abmilderung des Klimawandels und Biodiversit\u00e4t; die Ernte kann auf verschiedenste Weise genutzt werden. Die Samen k\u00f6nnen als Lebensmittel, etwa im M\u00fcsli oder f\u00fcr die Herstellung von Speise\u00f6l, verwendet werden. Die Fasern eignen sich f\u00fcr die Herstellung von Baustoffen, Verbundwerkstoffen, Papier und Seilen. Und auch in Tees, Kosmetik und Arzneimitteln gibt es Verwendungsgebiete f\u00fcr Nutzhanferzeugnisse. Mit der Gesetzes\u00e4nderung wird es k\u00fcnftig auch m\u00f6glich sein, Nutzhanf in Innenr\u00e4umen (\u201eIndoor\u201c), also etwa in Gew\u00e4chsh\u00e4usern, anbauen zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Die Bundesregierung macht mit dem \u201eErsten Gesetz zur \u00c4nderung des Konsumcannabisgesetzes &#8211; Nutzhanfliberalisierung\u201c einen weiteren Schritt auf dem Weg zu einer vernunftgesteuerten Politik in Bezug auf Hanf. Dabei stellt sie auch bei Nutzhanf den Schutz von Verbrauchern, insbesondere Kindern und Jugendlichen, vor den Gefahren von THC in Lebensmitteln sicher.<\/p>\n<p>Quelle:bmel.bund.de<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Berlin: Bundesregierung beschlie\u00dft die Liberalisierung von Nutzhanf \u00d6zdemir: \u201eNutzhanf bietet viele Chancen f\u00fcr die heimische Landwirtschaft\u201c Das Bundeskabinett hat heute den von Bundesminister f\u00fcr Ern\u00e4hrung und Landwirtschaft, Cem \u00d6zdemir, vorgelegten Gesetzentwurf zur Nutzhanfliberalisierung beschlossen. Mit der \u00c4nderung soll der Anbau von Nutzhanf erleichtert und der Umgang damit liberalisiert werden. 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