{"id":16743,"date":"2024-05-27T08:41:08","date_gmt":"2024-05-27T06:41:08","guid":{"rendered":"https:\/\/www.frankensicht.de\/?p=16743"},"modified":"2024-05-27T08:41:08","modified_gmt":"2024-05-27T06:41:08","slug":"tierschutzgesetz-im-bundeskabinett","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.frankensicht.de\/?p=16743","title":{"rendered":"Tierschutzgesetz im Bundeskabinett"},"content":{"rendered":"<p><span style=\"color: #ff0000;\">Berlin:<\/span><\/p>\n<p>Tierschutzgesetz im Bundeskabinett<br \/>\nBefassung im Bundesrat noch vor der Sommerpause<\/p>\n<p>Der Tierschutz in Deutschland kommt voran. Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf zur \u00c4nderung des Tierschutzgesetzes beschlossen. Mit der Novellierung werden insbesondere Rechts- und Vollzugsl\u00fccken im Bereich des Tierschutzes geschlossen. Dem Kabinettbeschluss vorausgegangen war ein umfangreicher Konsultationsprozess. Mit der Verabschiedung k\u00f6nnen die Beratungen in den Gremien des Bundestages direkt nach der Sommerpause starten.<\/p>\n<p>Dazu erkl\u00e4rt Bundeslandwirtschaftsminister Cem \u00d6zdemir: \u201eTierschutz ist seit 20 Jahren im Grundgesetz als Staatsziel verankert. Die allermeisten Tierhalterinnen und Tierhalter in Deutschland werden ihrer Verantwortung gegen\u00fcber den Tieren gerecht. Doch noch immer gibt es beim Umgang mit und der Haltung von Tieren Defizite und deshalb leiden in Deutschland viele Tiere. Den Tierschutz zu verbessern hat f\u00fcr uns eine hohe Priorit\u00e4t, denn wir alle tragen Verantwortung f\u00fcr Tiere als f\u00fchlende Mitgesch\u00f6pfe. Mit dem Kabinettbeschluss haben wir umfassende Verbesserungen f\u00fcr den Tierschutz auf den Weg gebracht. Das ist die umfangreichste \u00dcberarbeitung des Tierschutzgesetzes seit vielen Jahren. F\u00fcr mich ist ganz wichtig: Tieren in Deutschland geht es nach der Gesetzes\u00e4nderung besser als vorher. Und das ist auch gut f\u00fcr alle, die Tiere halten. So will doch zum Beispiel kein Halter von Hund, Katze und Co., dass sein Haustier an Herzfehlern oder schmerzhaften Gelenkproblemen leidet, kaum atmen kann oder sogar fr\u00fcher stirbt.\u201c<\/p>\n<p>Die \u00c4nderung umfasst wichtige Bereiche, in denen Tiere gehalten werden oder in denen mit ihnen umgegangen wird, darunter den Online-Handel, die Heim- und die landwirtschaftliche Tierhaltung und die Haltung von Wildtieren in reisenden Zirkussen. In den vergangenen Jahren sind Forschung und Wissenschaft beim Tierschutz vorangekommen und haben wichtige neue Erkenntnisse gebracht. Diese neuen Erkenntnisse flie\u00dfen in die Gesetzes\u00e4nderung ein.<\/p>\n<p>Beispiele im Haustierbereich:<br \/>\nQualzucht beenden: Die seit langem bestehenden Regeln zur Qualzucht, die bereits 1986 eingef\u00fchrt und 2013 konkretisiert wurden, werden um eine nicht abschlie\u00dfende Liste mit m\u00f6glichen Symptomen der Qualzucht erg\u00e4nzt. Dazu geh\u00f6ren Symptome wie Blindheit, Taubheit oder Atemnot, wenn sie erblich bedingt sind und zu Schmerzen und Leiden bei den Tieren f\u00fchren. Damit wird der Vollzug des Qualzuchtverbots durch die Bundesl\u00e4nder gest\u00e4rkt. Das Z\u00fcchten gesunder Tiere bleibt erlaubt, es geht nicht um das pauschale Verbot von bestimmten Rassen.<\/p>\n<p>R\u00fcckverfolgbarkeit von Anbietern auf Online-Plattformen: Auf Online-Plattformen d\u00fcrfen Tiere, die Merkmale von Qualzucht aufweisen, nicht mehr zum Kauf angeboten werden. Zudem m\u00fcssen Anbieterinnen und Anbieter von lebenden Tieren ihre Daten bei der Online-Plattform hinterlegen.<\/p>\n<p>Ausstellungsverbot: Zus\u00e4tzlich d\u00fcrfen Wirbeltiere mit Qualzuchtmerkmalen nicht mehr ausgestellt werden.<\/p>\n<p>Kontrollen auf Tierb\u00f6rsen: Bei jeder Tierb\u00f6rse, bei der eine Teilnahme gewerbsm\u00e4\u00dfig t\u00e4tiger Z\u00fcchter, Halter oder H\u00e4ndler nach als Anbieter zu erwarten ist, hat w\u00e4hrend der Dauer der Tierb\u00f6rse mindestens eine Kontrolle vor Ort zu erfolgen. Die Kontrolle soll auch die an die Tierb\u00f6rse angrenzenden \u00f6ffentlichen Stra\u00dfen, Wege und Pl\u00e4tze erfassen.<\/p>\n<p>Beispiele im Nutztierbereich:<br \/>\nVerpflichtung zu Videoaufzeichnungen in Schlachth\u00f6fen: Beh\u00f6rden k\u00f6nnen sich in Zukunft ein deutlich besseres Bild davon machen, was in Schlachth\u00f6fen passiert. K\u00fcnftig gibt es eine Pflicht f\u00fcr Videoaufzeichnungen in tierschutzrelevanten Bereichen von Schlachth\u00f6fen. Die Videos werden die zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden bei der Kontrolle der Vorg\u00e4nge vor Ort unterst\u00fctzen.<\/p>\n<p>Vorgaben zu nicht-kurativen Eingriffen: Das Schw\u00e4nzekupieren von L\u00e4mmern ist k\u00fcnftig verboten. Bei Ferkeln gelten konkretere Vorgaben f\u00fcr das Kupieren der Schw\u00e4nze. Damit reduzieren und beenden wir tierschutzwidrige Praktiken, die zurzeit noch zu oft vorkommen.<\/p>\n<p>Ausbrennen von Hornanlagen bei K\u00e4lbern: Das Prozedere ist f\u00fcr die Tiere mit erheblichen Schmerzen und Leiden verbunden. F\u00fcr diese Eingriffe ist daher k\u00fcnftig eine Bet\u00e4ubung notwendig. Mit der Anwendung von Bet\u00e4ubungs- und Schmerzmitteln wird die Belastung der Tiere erheblich reduziert. Das wird bereits jetzt vielerorts durchgef\u00fchrt.<\/p>\n<p>Anbindehaltung von Tieren \u2013 ob Esel, Ziege, Rind etc. \u2013 wird grunds\u00e4tzlich untersagt: Der Verantwortung f\u00fcr die wertvollen und artenreichen Kulturlandschaften in S\u00fcddeutschland mit den Bergbauern und Almen, Wiesen und Weiden wird ebenso Rechnung getragen wie dem Schutz der Tiere, die f\u00fcr die Pflege dieser Landschaften gebraucht werden. F\u00fcr die Anbindehaltung von Rindern gilt daher: Die ganzj\u00e4hrige Anbindehaltung wird in zehn Jahren untersagt, die \u201eKombihaltung\u201c, in der die Tiere viel Zeit auf der Weide verbringen, bleibt unter weiterentwickelten Voraussetzungen in landwirtschaftlichen Betrieben mit h\u00f6chstens 50 \u00fcber sechs Monate alten Rindern erlaubt.<\/p>\n<p>Beispiele f\u00fcr Zirkustiere:<br \/>\nNeue Vorgaben in Bezug auf Tiere in reisenden Zirkussen: Das betrifft beispielsweise Elefanten, Affen, Giraffen oder Flusspferde. Sind diese Tiere im Bestand eines Zirkus, k\u00f6nnen sie weiterhin gehalten werden. Eine Neuanschaffung von Tieren dieser Arten ist jedoch nicht mehr m\u00f6glich, da sie sich im Zirkusalltag nicht art- und verhaltensgerecht halten und versorgen lassen.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.frankensicht.de\/?attachment_id=10684\" rel=\"attachment wp-att-10684\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignnone size-medium wp-image-10684\" src=\"https:\/\/www.frankensicht.de\/wp-content\/uploads\/2017\/05\/kanada-300x225.jpg\" alt=\"\" width=\"300\" height=\"225\" srcset=\"https:\/\/www.frankensicht.de\/wp-content\/uploads\/2017\/05\/kanada-300x225.jpg 300w, https:\/\/www.frankensicht.de\/wp-content\/uploads\/2017\/05\/kanada.jpg 640w\" sizes=\"auto, (max-width: 300px) 100vw, 300px\" \/><\/a><\/p>\n<p>Weitere Beispiele:<br \/>\nAhndung von schwerwiegenden Verst\u00f6\u00dfen gegen das Tierschutzrecht: F\u00fcr das T\u00f6ten eines Tieres ohne \u201evern\u00fcnftigen Grund\u201c steigt der Strafrahmen in bestimmten F\u00e4llen \u2013 etwa beim Handeln aus Gewinnsucht, bei beharrlicher Wiederholung oder wenn eine gro\u00dfe Zahl Tiere betroffen ist \u2013 von derzeit bis zu drei auf bis zu f\u00fcnf Jahre Freiheitsstrafe. Auch der Versuch der Misshandlung oder T\u00f6tung eines Tieres steht k\u00fcnftig unter Strafe: Der Bu\u00dfgeldrahmen verdoppelt sich \u2013 von derzeit bis zu 25.000 Euro auf bis zu 50.000 Euro. Mit dieser \u00c4nderung sollen Beh\u00f6rden und Gerichte die M\u00f6glichkeit erhalten, Verst\u00f6\u00dfe gegen den Tierschutz angemessen zu ahnden.<br \/>\nBeantragungs- und Genehmigungsverfahren und alle sonstigen Anforderungen an Tierversuche bleiben gleich. Auch die Wertung, ob die T\u00f6tung eines Tieres im Einzelfall von einem \u201evern\u00fcnftigen Grund\u201c gedeckt ist, \u00e4ndert sich nicht. Um das herauszustellen, wurde nach Gespr\u00e4chen mit Vertreterinnen und Vertretern der Forschung der entsprechenden Paragraphen mit einer Erl\u00e4uterung in der Begr\u00fcndung versehen, die Beh\u00f6rden und Gerichten als Auslegungshilfe dienen kann. Au\u00dferdem ist eine Konkretisierung in der Tierschutz-Versuchstierverordnung geplant.<\/p>\n<p>Das Amt eines\/einer Bundesbeauftragten f\u00fcr Tierschutz wird jetzt auch auf gesetzlicher Ebene verankert. Damit wird der Tierschutz in Deutschland institutionell und strukturell gest\u00e4rkt. Aufgabe dieser Person ist es unter anderem, den Austausch zwischen Bund und L\u00e4ndern zu st\u00e4rken und als Kontaktperson f\u00fcr B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger sowie Beh\u00f6rden im Hinblick auf Belange des Tierschutzes zur Verf\u00fcgung stehen.<\/p>\n<p>Quelle:bmel.bund.de<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Berlin: Tierschutzgesetz im Bundeskabinett Befassung im Bundesrat noch vor der Sommerpause Der Tierschutz in Deutschland kommt voran. Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf zur \u00c4nderung des Tierschutzgesetzes beschlossen. Mit der Novellierung werden insbesondere Rechts- und Vollzugsl\u00fccken im Bereich des Tierschutzes geschlossen. 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