{"id":16731,"date":"2024-05-22T08:35:51","date_gmt":"2024-05-22T06:35:51","guid":{"rendered":"https:\/\/www.frankensicht.de\/?p=16731"},"modified":"2024-05-22T08:35:51","modified_gmt":"2024-05-22T06:35:51","slug":"eu-kommission-genehmigt-einzelwagenfoerderung-des-bundes","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.frankensicht.de\/?p=16731","title":{"rendered":"EU-Kommission genehmigt Einzelwagenf\u00f6rderung des Bundes"},"content":{"rendered":"<p><span style=\"color: #ff0000;\">Br\u00fcssel &#8211; Berlin:<\/span><\/p>\n<p>EU-Kommission genehmigt Einzelwagenf\u00f6rderung des Bundes<\/p>\n<p>Wissing: \u201eMilliardenhilfe f\u00fcr Schieneng\u00fcterverkehr kommt\u201c<\/p>\n<p>Die Europ\u00e4ische Kommission hat heute ein auf f\u00fcnf Jahre angelegtes F\u00f6rderpaket in H\u00f6he von 1,7 Milliarden Euro f\u00fcr den Schieneng\u00fcterverkehr freigegeben.<\/p>\n<p>Bundesminister Volker Wissing:<\/p>\n<p>Mit rund 1.400 angefahrenen G\u00fcterverkehrsstellen ist der Einzelwagenverkehr das R\u00fcckgrat das Schieneng\u00fcterverkehrs. Er erm\u00f6glicht den Zugang zum europ\u00e4ischen Schienennetz in der Fl\u00e4che und hat zentrale Grund- und Netzwerkfunktionen. Zugleich kann der Einzelwagenverkehr aufgrund der kosten- und personalaufw\u00e4ndigen Zugbildung und Wagenzustellung bislang kaum wirtschaftlich betrieben werden. Hier schaffen wir jetzt Abhilfe. Mit unserer milliardenschweren F\u00f6rderung des Einzelwagenverkehrs setzen wir ein klares Signal f\u00fcr die St\u00e4rkung des klimafreundlichen Transports \u00fcber die Schiene und entlasten so auch unsere Stra\u00dfen von G\u00fcterverkehr.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.frankensicht.de\/?attachment_id=4808\" rel=\"attachment wp-att-4808\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignnone size-medium wp-image-4808\" src=\"https:\/\/www.frankensicht.de\/wp-content\/uploads\/2012\/12\/bahn-300x225.jpg\" alt=\"\" width=\"300\" height=\"225\" srcset=\"https:\/\/www.frankensicht.de\/wp-content\/uploads\/2012\/12\/bahn-300x225.jpg 300w, https:\/\/www.frankensicht.de\/wp-content\/uploads\/2012\/12\/bahn.jpg 640w\" sizes=\"auto, (max-width: 300px) 100vw, 300px\" \/><\/a><\/p>\n<p>Die neue F\u00f6rderung soll die Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) im Einzelwagenverkehr (EWV) bei den hohen Betriebskosten entlasten, die aus den aufw\u00e4ndigen B\u00fcndelungs- und Zustellungsprozessen entlang der Transportketten resultieren. Die neue F\u00f6rderung erg\u00e4nzt dabei die Anlagenpreisf\u00f6rderung, mit der die Unternehmen seit 2020 bei Infrastrukturnutzungskosten im EWV entlastet werden. In das neue Konzept sind insbesondere Erkenntnisse aus bestehenden F\u00f6rderprogrammen in Frankreich und \u00d6sterreich eingeflossen. Bei der Entwicklung der F\u00f6rderkonzeptes wurden der Sektor, das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) sowie die Bundesnetzagentur (BNetzA) eng eingebunden. Grundlage f\u00fcr die Erstellung des F\u00f6rderkonzepts war auch die \u201eSondererhebung Einzelwagenverkehr \u2013 Marktstrukturen und Wirtschaftlichkeit\u201c der BNetzA aus dem Jahr 2022.<\/p>\n<p>Alle Fakten zur F\u00f6rderung finden Sie hier noch einmal im FAQ zusammengefasst:<\/p>\n<p>Wann kommt die neue Betriebskostenf\u00f6rderung im Einzelwagenverkehr?<\/p>\n<p>Die erforderliche Genehmigung der Europ\u00e4ischen Kommission liegt seit 21. Mai 2024 vor. Die neue F\u00f6rderrichtlinie wird nach ihrer Ver\u00f6ffentlichung im Bundesanzeiger vsl. am 01.06.2024 in Kraft treten. Aktuell finalisiert das EBA als Bewilligungsbeh\u00f6rde die Ausf\u00fchrungsbestimmungen und Antragsunterlagen. In Informationsveranstaltungen des BMDV und EBA wird der Sektor \u00fcber das Antragsverfahren informiert.<\/p>\n<p>Wer kann die F\u00f6rderung beantragen?<\/p>\n<p>Antragsberechtigt sind alle in- und ausl\u00e4ndischen EVU, die auf bundeseigenen und nicht-bundeseigenen Schienenwegen in Deutschland Leistungen im EWV erbringen. Das F\u00f6rderkonzept ist diskriminierungsfrei gestaltet.<\/p>\n<p>Was wird gef\u00f6rdert?<\/p>\n<p>Die neue F\u00f6rderung umfasst zwei F\u00f6rderlinien: eine vorrangige Pauschalf\u00f6rderung der sog. Bedienung auf der ersten und letzten Meile (F\u00f6rderlinie 1) und eine streckenabh\u00e4ngige F\u00f6rderung im Hauptlauf als Anschlussf\u00f6rderung (F\u00f6rderlinie 2):<\/p>\n<p>Ziel der F\u00f6rderung des Nahbereichs \u00fcber F\u00f6rderlinie 1 ist die Sicherung der Bedienung von Gleisanschl\u00fcssen und Ladestellen in der Fl\u00e4che, um den \u00fcberdurchschnittlich hohen Betriebskosten im Vor- und Nachlauf Rechnung zu tragen. Die F\u00f6rderung ist dabei degressiv gestaffelt in Abh\u00e4ngigkeit der j\u00e4hrlich an dem jeweiligen Anschluss transportierten Wagen im EWV. Je weniger Wagen den Anschluss anfahren, desto h\u00f6her der F\u00f6rdersatz pro Bedienfahrt. Ab 2.000 Wagen pro Jahr kann von einer wirtschaftlichen Leistungserbringung ausgegangen werden, so dass keine F\u00f6rderung erfolgt.<\/p>\n<p>Auf Grund der hohen Betriebskosten auch im weiteren Verlauf der Transportkette im EWV bspw. durch h\u00e4ufige Wagenumstellungen wird in F\u00f6rderlinie 2 eine F\u00f6rderung f\u00fcr sog. Anschlussfahrten gew\u00e4hrt. Dies umfasst die F\u00f6rderung sowohl von B\u00fcndelungsverkehren als auch Direktverkehren von Wagengruppen in der Fl\u00e4che. Gef\u00f6rdert wird \u00fcber einen j\u00e4hrlich neu zu berechnenden F\u00f6rdersatz je Trassenkilometer.<\/p>\n<p>Die beiden F\u00f6rderlinien sollen der Vielschichtigkeit des EWV mit seinen unterschiedlichen Produktionssystemen (samt ggf. mehrmaliger Zugbildung und -aufl\u00f6sung) Rechnung tragen.<\/p>\n<p>Wie lange gilt die neue F\u00f6rderrichtlinie?<\/p>\n<p>Die Laufzeit der neuen F\u00f6rderrichtlinie wird f\u00fcnf Jahre ab dem Inkrafttreten betragen (bei einem Inkrafttreten am 01.06.2024 l\u00e4uft die F\u00f6rderrichtlinie bis 31.05.2029).<\/p>\n<p>Wie viele Mittel stehen f\u00fcr die neue F\u00f6rderung zur Verf\u00fcgung?<\/p>\n<p>Im Bundeshaushalt 2024 stehen f\u00fcr die neue Betriebskostenf\u00f6rderung knapp 300 Mio. Euro bereit; in der Finanzplanung sind 300 Mio. Euro f\u00fcr 2025 und jeweils 320 Mio. Euro f\u00fcr 2026 und 2027 vorgesehen.<br \/>\nStehen die f\u00fcr 2024 eingeplanten Haushaltsmittel in diesem Jahr noch vollst\u00e4ndig zur Verf\u00fcgung?<br \/>\nDie f\u00fcr 2024 eingeplanten 300 Mio. Euro stehen f\u00fcr EWV-Leistungen in der laufenden Netzfahrplanperiode ab vsl. 1. Juli in vollem Umfang zur Verf\u00fcgung.<\/p>\n<p>Wie l\u00e4uft das Antragsverfahren ab?<\/p>\n<p>Die Antr\u00e4ge k\u00f6nnen j\u00e4hrlich f\u00fcr die n\u00e4chste Netzfahrplanperiode beim EBA gestellt werden. Die EVU geben in der verbindlichen Systembeschreibung die ihrerseits geplanten Leistungen im EWV an. Auf dieser Basis wird die H\u00f6he der jeweiligen Zuwendungen ermittelt. Zum F\u00f6rderbeginn 2024 endet die Antragsfrist vsl. am 30.06.2024 f\u00fcr die derzeit laufende Netzfahrplanperiode.<\/p>\n<p>Gibt es eine r\u00fcckwirkende F\u00f6rderung?<\/p>\n<p>Nein, eine r\u00fcckwirkende F\u00f6rderung ist nicht zul\u00e4ssig. Im ersten F\u00f6rderjahr sind Leistungen im EWV ab Ende der Antragsfrist, vsl. ab dem 01.07.2024 f\u00f6rderf\u00e4hig. Ab den kommenden Netzfahrplanperioden werden Leistungen im EWV ab Beginn der jeweiligen Netzfahrplanperiode f\u00f6rderf\u00e4hig sein.<\/p>\n<p>Quelle: abo-bmdv.de<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Br\u00fcssel &#8211; Berlin: EU-Kommission genehmigt Einzelwagenf\u00f6rderung des Bundes Wissing: \u201eMilliardenhilfe f\u00fcr Schieneng\u00fcterverkehr kommt\u201c Die Europ\u00e4ische Kommission hat heute ein auf f\u00fcnf Jahre angelegtes F\u00f6rderpaket in H\u00f6he von 1,7 Milliarden Euro f\u00fcr den Schieneng\u00fcterverkehr freigegeben. Bundesminister Volker Wissing: Mit rund 1.400 angefahrenen G\u00fcterverkehrsstellen ist der Einzelwagenverkehr das R\u00fcckgrat das Schieneng\u00fcterverkehrs. 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