{"id":16724,"date":"2024-05-20T07:46:03","date_gmt":"2024-05-20T05:46:03","guid":{"rendered":"https:\/\/www.frankensicht.de\/?p=16724"},"modified":"2024-05-20T07:46:03","modified_gmt":"2024-05-20T05:46:03","slug":"bmel-unterstuetzt-fischerei-auch-2024-mit-beihilfen-zum-betrieb-2","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.frankensicht.de\/?p=16724","title":{"rendered":"BMEL unterst\u00fctzt Fischerei auch 2024 mit Beihilfen zum Betrieb"},"content":{"rendered":"<p><span style=\"color: #ff0000;\">Berlin:<\/span><\/p>\n<p>BMEL unterst\u00fctzt Fischerei auch 2024 mit Beihilfen zum Betrieb<br \/>\nDrei Millionen Euro f\u00fcr gestiegene Betriebskosten infolge des Ukrainekriegs<\/p>\n<p>Das Bundesministerium f\u00fcr Ern\u00e4hrung und Landwirtschaft (BMEL) unterst\u00fctzt auch in diesem Jahr Fischerinnen und Fischer mit Beihilfen f\u00fcr gestiegene Betriebskosten. Insgesamt stehen daf\u00fcr drei Millionen Euro zur Verf\u00fcgung aus Mitteln, die dem BMEL 2024 auf Grundlage des Windenergie-auf-See-Gesetzes zugehen werden. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags hat heute eine entsprechende Haushaltssperre aufgehoben.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.frankensicht.de\/?attachment_id=8915\" rel=\"attachment wp-att-8915\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignnone size-medium wp-image-8915\" src=\"https:\/\/www.frankensicht.de\/wp-content\/uploads\/2015\/08\/angeln7-300x225.jpg\" alt=\"\" width=\"300\" height=\"225\" srcset=\"https:\/\/www.frankensicht.de\/wp-content\/uploads\/2015\/08\/angeln7-300x225.jpg 300w, https:\/\/www.frankensicht.de\/wp-content\/uploads\/2015\/08\/angeln7.jpg 640w\" sizes=\"auto, (max-width: 300px) 100vw, 300px\" \/><\/a><\/p>\n<p>Dazu erkl\u00e4rt die parlamentarische Staatssekret\u00e4rin Claudia M\u00fcller: \u201eUnsere Fischerinnen und Fischer k\u00f6nnen auch in schwierigen Zeiten mit der Unterst\u00fctzung durch die Politik rechnen. Die Fortsetzung der Betriebsbeihilfen ist nicht nur ein wichtiges Signal an die kleinen und mittleren Betriebe der K\u00fcstenfischerei an Nord- und Ostsee, sondern auch eine Investition in die Zukunftsf\u00e4higkeit des deutschen Fischereisektors. Mit den Beihilfen helfen wir den Betrieben mit kurzfristiger Liquidit\u00e4t und geben ihnen so den Raum und die M\u00f6glichkeit, sich mit der notwendigen Transformation des Fischereisektors hin zu einer nachhaltigen und zukunftsf\u00e4higen Fischerei auseinanderzusetzen. Ich danke den Mitgliedern des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestags, dass sie die Mittel freigegeben haben.\u201c<\/p>\n<p>M\u00f6glich werden die Hilfen durch den \u201eBefristeten Krisenrahmen\u201c der Europ\u00e4ischen Kommission, der aufgrund der andauernden negativen wirtschaftlichen Auswirkungen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine bis zum 30. Juni 2024 verl\u00e4ngert wurde. Der maximale Beihilfebetrag f\u00fcr Unternehmen der Fischerei und Aquakultur betr\u00e4gt 335.000 Euro. Die Ma\u00dfnahme wird durch die Bundesanstalt f\u00fcr Landwirtschaft und Ern\u00e4hrung (BLE) umgesetzt. Bereits 2022 und 2023 hatte die Bundesregierung auf Grundlage des \u201eBefristeten Krisenrahmens\u201c Hilfen f\u00fcr die Fischerei aus nationalen Mitteln mit einem Umfang von jeweils bis zu zehn Mio. Euro zur Verf\u00fcgung gestellt.<\/p>\n<p>Hintergrund:<br \/>\nDas Geld f\u00fcr die \u201eBetriebsbeihilfen Fischerei\u201c stammt nicht aus dem eigentlichen Haushalt des BMEL, sondern umfasst Mittel, die dem BMEL 2024 auf Grundlage des \u00a7 58 Absatz 2 Windenergie-auf-See-Gesetzes zugehen werden. Insgesamt stehen dem BMEL dar\u00fcber dieses Jahr voraussichtlich 134 Millionen Euro zur Verf\u00fcgung, um die Fischerei an Ost- und Nordsee zukunftssicher auszurichten. F\u00fcr Ma\u00dfnahmen mit diesem Ziel hat das BMEL die Zukunftskommission Fischerei einberufen, die am Dienstag die Arbeit aufgenommen hat. Sie kann auf die Ergebnisse der \u201eLeitbildkommission zur Zukunft der deutschen Ostseefischerei\u201c aufbauen, die neben einem Leitbild zur Zukunft der deutschen Ostseefischerei bereits konkrete Empfehlungen f\u00fcr dessen Umsetzung erarbeitet hat.<\/p>\n<p>Vorgesehen ist, dass die Richtlinie f\u00fcr die \u201eKleinbeihilfe Fischerei 2024\u201c bis Mitte April im Bundesanzeiger ver\u00f6ffentlicht wird. Anschlie\u00dfend haben Fischereiunternehmen bis zum 31. Mai Gelegenheit, einen Antrag auf Unterst\u00fctzung zu stellen. Aufgrund der Befristung des Krisenrahmens der Kommission bis zum 30. Juni 2024 stehen die Beihilfen aber nur im ersten Halbjahr 2024 zur Verf\u00fcgung. Der maximale Zuwendungsbeitrag pro Fischereifahrzeug liegt bei 37.500 Euro, h\u00f6chstens 335.000 Euro pro Unternehmen.<\/p>\n<p>Das Bundesministerium f\u00fcr Ern\u00e4hrung und Landwirtschaft (BMEL) unterst\u00fctzt auch in diesem Jahr Fischerinnen und Fischer mit Beihilfen f\u00fcr gestiegene Betriebskosten. Insgesamt stehen daf\u00fcr drei Millionen Euro zur Verf\u00fcgung aus Mitteln, die dem BMEL 2024 auf Grundlage des Windenergie-auf-See-Gesetzes zugehen werden. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags hat heute eine entsprechende Haushaltssperre aufgehoben.<\/p>\n<p>Dazu erkl\u00e4rt die parlamentarische Staatssekret\u00e4rin Claudia M\u00fcller: \u201eUnsere Fischerinnen und Fischer k\u00f6nnen auch in schwierigen Zeiten mit der Unterst\u00fctzung durch die Politik rechnen. Die Fortsetzung der Betriebsbeihilfen ist nicht nur ein wichtiges Signal an die kleinen und mittleren Betriebe der K\u00fcstenfischerei an Nord- und Ostsee, sondern auch eine Investition in die Zukunftsf\u00e4higkeit des deutschen Fischereisektors. Mit den Beihilfen helfen wir den Betrieben mit kurzfristiger Liquidit\u00e4t und geben ihnen so den Raum und die M\u00f6glichkeit, sich mit der notwendigen Transformation des Fischereisektors hin zu einer nachhaltigen und zukunftsf\u00e4higen Fischerei auseinanderzusetzen. Ich danke den Mitgliedern des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestags, dass sie die Mittel freigegeben haben.\u201c<\/p>\n<p>M\u00f6glich werden die Hilfen durch den \u201eBefristeten Krisenrahmen\u201c der Europ\u00e4ischen Kommission, der aufgrund der andauernden negativen wirtschaftlichen Auswirkungen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine bis zum 30. Juni 2024 verl\u00e4ngert wurde. Der maximale Beihilfebetrag f\u00fcr Unternehmen der Fischerei und Aquakultur betr\u00e4gt 335.000 Euro. Die Ma\u00dfnahme wird durch die Bundesanstalt f\u00fcr Landwirtschaft und Ern\u00e4hrung (BLE) umgesetzt. Bereits 2022 und 2023 hatte die Bundesregierung auf Grundlage des \u201eBefristeten Krisenrahmens\u201c Hilfen f\u00fcr die Fischerei aus nationalen Mitteln mit einem Umfang von jeweils bis zu zehn Mio. Euro zur Verf\u00fcgung gestellt.<\/p>\n<p>Hintergrund:<br \/>\nDas Geld f\u00fcr die \u201eBetriebsbeihilfen Fischerei\u201c stammt nicht aus dem eigentlichen Haushalt des BMEL, sondern umfasst Mittel, die dem BMEL 2024 auf Grundlage des \u00a7 58 Absatz 2 Windenergie-auf-See-Gesetzes zugehen werden. Insgesamt stehen dem BMEL dar\u00fcber dieses Jahr voraussichtlich 134 Millionen Euro zur Verf\u00fcgung, um die Fischerei an Ost- und Nordsee zukunftssicher auszurichten. F\u00fcr Ma\u00dfnahmen mit diesem Ziel hat das BMEL die Zukunftskommission Fischerei einberufen, die am Dienstag die Arbeit aufgenommen hat. Sie kann auf die Ergebnisse der \u201eLeitbildkommission zur Zukunft der deutschen Ostseefischerei\u201c aufbauen, die neben einem Leitbild zur Zukunft der deutschen Ostseefischerei bereits konkrete Empfehlungen f\u00fcr dessen Umsetzung erarbeitet hat.<\/p>\n<p>Vorgesehen ist, dass die Richtlinie f\u00fcr die \u201eKleinbeihilfe Fischerei 2024\u201c bis Mitte April im Bundesanzeiger ver\u00f6ffentlicht wird. Anschlie\u00dfend haben Fischereiunternehmen bis zum 31. Mai Gelegenheit, einen Antrag auf Unterst\u00fctzung zu stellen. Aufgrund der Befristung des Krisenrahmens der Kommission bis zum 30. Juni 2024 stehen die Beihilfen aber nur im ersten Halbjahr 2024 zur Verf\u00fcgung. Der maximale Zuwendungsbeitrag pro Fischereifahrzeug liegt bei 37.500 Euro, h\u00f6chstens 335.000 Euro pro Unternehmen.<\/p>\n<p>Quelle:bmel.bund.de<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Berlin: BMEL unterst\u00fctzt Fischerei auch 2024 mit Beihilfen zum Betrieb Drei Millionen Euro f\u00fcr gestiegene Betriebskosten infolge des Ukrainekriegs Das Bundesministerium f\u00fcr Ern\u00e4hrung und Landwirtschaft (BMEL) unterst\u00fctzt auch in diesem Jahr Fischerinnen und Fischer mit Beihilfen f\u00fcr gestiegene Betriebskosten. 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