{"id":16060,"date":"2023-09-14T07:56:14","date_gmt":"2023-09-14T05:56:14","guid":{"rendered":"https:\/\/www.frankensicht.de\/?p=16060"},"modified":"2023-11-06T09:25:08","modified_gmt":"2023-11-06T08:25:08","slug":"beschleunigung-von-netzanschluessen-fuer-erneuerbare-energien-anlagen-im-kabinett-beschlossen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.frankensicht.de\/?p=16060","title":{"rendered":"Beschleunigung von Netzanschl\u00fcssen f\u00fcr Erneuerbare-Energien-Anlagen im Kabinett beschlossen"},"content":{"rendered":"<p><span style=\"color: #ff0000;\">Berlin:<\/span><\/p>\n<p>Beschleunigung von Netzanschl\u00fcssen f\u00fcr Erneuerbare-Energien-Anlagen im Kabinett beschlossen<br \/>\nMassentaugliches Zertifizierungsverfahren durch Vereinfachung und Digitalisierung<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.frankensicht.de\/?attachment_id=4845\" rel=\"attachment wp-att-4845\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignnone size-medium wp-image-4845\" src=\"https:\/\/www.frankensicht.de\/wp-content\/uploads\/2012\/12\/1euro-300x225.jpg\" alt=\"\" width=\"300\" height=\"225\" srcset=\"https:\/\/www.frankensicht.de\/wp-content\/uploads\/2012\/12\/1euro-300x225.jpg 300w, https:\/\/www.frankensicht.de\/wp-content\/uploads\/2012\/12\/1euro.jpg 640w\" sizes=\"auto, (max-width: 300px) 100vw, 300px\" \/><\/a><\/p>\n<p>Das Bundeskabinett hat heute den vom Bundesministerium f\u00fcr Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)<br \/>\nvorgelegten Entwurf einer Verordnung zur \u00c4nderung der<br \/>\nElektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung (NELEV) beschlossen. Ziel ist, den<br \/>\nNetzanschluss von Erneuerbaren Anlagen zu beschleunigen und H\u00fcrden abzubauen. Konkret soll der<br \/>\nAnschluss an den jeweiligen Netzverkn\u00fcpfungspunkten der Verteilnetzbetreiber so schnell wie m\u00f6glich<br \/>\nvorgenommen werden, in dem Zertifizierungsverfahren massentauglicher organisiert werden und eine<br \/>\nst\u00e4rkere Digitalisierung erfolgt. Dies gilt insbesondere f\u00fcr Erneuerbare- Anlagen im Segment bis<br \/>\n500 Kilowatt, wo der gr\u00f6\u00dfte Zubau zu erwarten ist. Diese Anlagen stehen deshalb im Fokus der<br \/>\nNeuroeuregelungen. Von den \u00c4nderungen werden speziell Photovoltaik-Dachanlagen sowohl auf gewerblichen<br \/>\nals auch auf privat genutzten Immobilien profitieren.<br \/>\nDie Verordnung ist Teil eines umfangreichen Gesamtpakets zur Weiterentwicklung und Modernisierung<br \/>\ndes Nachweisverfahrens (Zertifizierungsverfahrens) f\u00fcr die technischen Mindestanforderungen von<br \/>\nStromerzeugungs- und Speicheranlagen. Es wurde gemeinsam vom BMWK und der Bundesnetzagentur unter<br \/>\nenger Beteiligung der Branche erarbeitet, um eine praxistaugliche L\u00f6sung zu sichern. Das<br \/>\nRegelungspaket besteht aus der Novellierung der NELEV, der Schaffung einer die NELEV erg\u00e4nzenden<br \/>\nneuen Energieanlagen-Anforderungen-Verordnung (EAAV) sowie \u00c4nderungen des<br \/>\nEnergiewirtschaftsgesetzes (EnWG) im Rahmen der EnWG-Novelle 2023 und des Solarpakets.<br \/>\nMit dem Regelungspaket soll das bisherige Zertifizierungsverfahren der technischen Anforderungen<br \/>\nvon Stromerzeugungsanlagen und -speichern massentauglich und im Sinne der Beschleunigung von<br \/>\nNetzanschl\u00fcssen weiter entwickelt werden. Hierf\u00fcr sind deutliche Vereinfachungen vorgesehen.<br \/>\nGleichzeitig wird durch die Ber\u00fccksichtigung von Systemsicherheitsaspekten das hohe bisherige<br \/>\nSicherheitsniveau der elektrischen Energieversorgung auch zuk\u00fcnftig gew\u00e4hrleistet bleiben. Durch<br \/>\ndie Einf\u00fchrung eines \u00fcber das Internet zug\u00e4nglichen, verpflichtenden Registers f\u00fcr Einheiten- und<br \/>\nKomponentenzertifikate werden zudem Grundlagen f\u00fcr digitale Prozesse im Netzanschlussverfahren<br \/>\ngeschaffen.<br \/>\nDar\u00fcber hinaus hat das Bundeskabinett heute weitere Beschl\u00fcsse im Bereich des Energierechts und<br \/>\nEnergiewirtschaftsrechts getroffen.<br \/>\nSo wurde der Gesetzentwurf zur Verl\u00e4ngerung des sogenannten \u201eGasspeichergesetzes\u201c (\u00a7\u00a7 35a ff. EnWG)<br \/>\nim Gesetz beschlossen. Diese Regelungen sollen um zwei Jahre bis 31. M\u00e4rz 2027 verl\u00e4ngert werden.<br \/>\nDamit sollen die wichtigen F\u00fcllstandsvorgaben f\u00fcr Gasspeicher fortgelten (1. September: 75 Prozent;<br \/>\n1. Oktober: 85 Prozent; 1. November: 95 Prozent;<br \/>\n1. Februar: 40 Prozent). Derzeit liegt der F\u00fcllstand der deutschen Speicher im Schnitt bei rund 94<br \/>\nProzent. Das Zwischenziel f\u00fcr September von 75% wurde also bereits deutlich \u00fcbertroffen.<br \/>\nDaneben wurde auch eine Verl\u00e4ngerung der M\u00f6glichkeit der tempor\u00e4ren H\u00f6herauslastung des<br \/>\nH\u00f6chstspannungsnetzes (\u00a7 49b EnWG) vom Bundeskabinett verabschiedet. Neben dem beschleunigten<br \/>\nStromnetzausbau kommt kurzfristig auch der Optimierung der bestehenden Stromnetze eine wichtige<br \/>\nBedeutung zu. Seit Beginn der Legislaturperiode wurde bereits erreicht, dass innovative Leiterseile<br \/>\ndeutlich schneller und unb\u00fcrokratischer in bestehenden Trassen aufgelegt werden k\u00f6nnen. Zus\u00e4tzlich<br \/>\nzu diesen Ma\u00dfnahmen hat das Kabinett nun die M\u00f6glichkeit geschaffen, dass die bisher nur f\u00fcr den<br \/>\nZeitraum bis Ende M\u00e4rz 2024 vorgesehene tempor\u00e4re H\u00f6herauslastung des H\u00f6chstspannungsnetzes um drei<br \/>\nJahre bis Ende M\u00e4rz 2027 verl\u00e4ngert wird. Damit reagiert die Bundesregierung auf die seit dem 1.<br \/>\nJanuar 2023 gewonnenen positiven praktischen Erfahrungen mit der tempor\u00e4ren H\u00f6herauslastung.N\u00e4here<br \/>\nInformationen zur Beschleunigung von Netzanschl\u00fcssen von Erneuerbaren-Anlagen (Verordnung zur<br \/>\n\u00c4nderung der Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung (NELEV)<br \/>\n1. Ausweitung der bisherigen Ausnahme von der Zertifizierungspflicht<br \/>\nEin zentraler Punkt ist die erhebliche Ausweitung der bisher in der NELEV vorgesehenen Ausnahme von<br \/>\nder Zertifizierungspflicht. Diese galt bislang nur f\u00fcr Anlagen mit Anschluss an ein \u00f6ffentliches<br \/>\nNiederspannungsnetz. Sie soll zuk\u00fcnftig unabh\u00e4ngig von der Spannungsebene f\u00fcr alle Anlagen gelten,<br \/>\ndie eine maximale installierte Gesamtleistung von bis zu 500 Kilowatt und eine maximale<br \/>\nEinspeiseleistung von 270 Kilowatt aufweisen. Dadurch bedarf es keiner Anlagenzertifikate mehr f\u00fcr<br \/>\ndiese Anlagen. Ausreichend ist vielmehr ein vereinfachter Nachweis, der im Wesentlichen \u00fcber<br \/>\nEinheiten- und Komponentenzertifikate der Hersteller erbracht werden kann.<br \/>\nUm die Anwendung dieser Ausnahmeerweiterung m\u00f6glichst schnell zu erm\u00f6glichen, aber gleichzeitig die<br \/>\nSystemsicherheit des Stromnetzes zu wahren, wird zeitnah eine \u00dcberarbeitung der Technischen<br \/>\nAnschlussregeln (TAR) durch das Forum Netztechnik\/Netzbetrieb im VDE Verband der Elektrotechnik<br \/>\nElektronik Informationstechnik e.V. (VDE-FNN) erfolgen. In der \u00dcbergangsphase bis zum Abschluss der<br \/>\nAnpassung der TAR werden einige wenige zus\u00e4tzliche materielle technische Anforderungen in<br \/>\nvereinfachter Form in einer separaten Verordnung \u2013 der EAAV \u2013 geregelt, die voraussichtlich im<br \/>\nNovember vom Bundeskabinett beschlossen werden soll.<br \/>\n2. Schaffung eines Registers f\u00fcr Einheiten- und Komponentenzertifikate<br \/>\nDie zweite zentrale S\u00e4ule des Regelungspakets ist die Schaffung eines verpflichtenden digitalen<br \/>\nRegisters f\u00fcr Einheiten- und Komponentenzertifikate s\u00e4mtlicher Spannungsebenen. Die Einrichtung<br \/>\neines solchen Registers ist von der Energiebranche schon l\u00e4nger gefordert worden. Das Register in<br \/>\nForm einer \u00fcber das Internet zug\u00e4nglichen Datenbank dient als Grundlage f\u00fcr die Digitalisierung und<br \/>\nMarkt\u00fcberwachung. Dadurch wird der Netzanschlussprozess f\u00fcr die Anlagenbetreiber und Netzbetreiber<br \/>\nvereinfacht sowie mehr Verbindlichkeit bei der Einhaltung der technischen Anforderungen erreicht.<br \/>\nDas Register funktioniert so, dass Hersteller von zertifizierungspflichtigen Einheiten oder<br \/>\nKomponenten die Zertifikate nach Erstellung an das Register \u00fcbermitteln m\u00fcssen. Der Betreiber des<br \/>\nRegisters wird in dem Register den aktuellen Status eines jeden Zertifikates, speziell dessen<br \/>\nG\u00fcltigkeit, anf\u00fchren. Der Netzbetreiber kann sich dann im Rahmen des Netzanschlussprozesses auf den<br \/>\nin dem Register angegebenen Status verlassen und muss auch keine eigenst\u00e4ndige Pr\u00fcfung der<br \/>\nZertifikate mehr vornehmen. Zuk\u00fcnftig m\u00fcssen die Anlagenbetreiber dem Verteilnetzbetreiber nur noch<br \/>\ndie Zertifikatnummer des in ihrer Anlage verbauten Wechselrichters nennen. Der Netzbetreiber kann<br \/>\nautomatisiert alle notwendigen Daten aus dem neuen zentralen und digitalen Register f\u00fcr Einheiten-<br \/>\nund Komponentenzertifikate beziehen. F\u00fcr den Anlagenbetreiber entf\u00e4llt damit ein erheblicher<br \/>\nb\u00fcrokratischer Aufwand.<br \/>\nDies bedeutet einen Paradigmenwechsel, denn bisher werden die erforderlichen Nachweise zwischen<br \/>\nAnlagenbetreibern, Zertifizierungsstellen und Netzbetreibern m\u00fchsam in Papierform oder in Gestalt<br \/>\nvon E-Mail-Anh\u00e4ngen ausgetauscht sowie anschlie\u00dfend in parallelen, nicht miteinander<br \/>\ninteragierenden Datenbanken der Netzbetreiber erfasst, ohne dass eine verbindliche zentrale<br \/>\nErfassung erfolgen w\u00fcrde. Im Vergleich zum Status quo ist das neue Verfahren deshalb nicht nur<br \/>\nschneller, sondern insbesondere leichter verst\u00e4ndlich, digitaler und dadurch massentauglicher. Die<br \/>\nwesentlichen Regelungen zu dem neuen Register werden im Rahmen des Solarpakets in das EnWG<br \/>\neingef\u00fcgt. Sie werden durch Regelungen in der NELEV konkretisiert.<\/p>\n<p>https:\/\/www.bmwk.de\/Redaktion\/DE\/Pressemitteilungen\/2023\/09\/20230913-beschleunigung-von-netzanschluessen-fuer-erneuerbare-energien-anlagen.html<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Berlin: Beschleunigung von Netzanschl\u00fcssen f\u00fcr Erneuerbare-Energien-Anlagen im Kabinett beschlossen Massentaugliches Zertifizierungsverfahren durch Vereinfachung und Digitalisierung Das Bundeskabinett hat heute den vom Bundesministerium f\u00fcr Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vorgelegten Entwurf einer Verordnung zur \u00c4nderung der Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung (NELEV) beschlossen. Ziel ist, den Netzanschluss von Erneuerbaren Anlagen zu beschleunigen und H\u00fcrden abzubauen. 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