{"id":15221,"date":"2022-09-16T08:30:49","date_gmt":"2022-09-16T06:30:49","guid":{"rendered":"https:\/\/www.frankensicht.de\/?p=15221"},"modified":"2022-09-16T08:30:49","modified_gmt":"2022-09-16T06:30:49","slug":"zweiter-baustein-des-hilfspakets-fuer-die-landwirtschaft-kommt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.frankensicht.de\/?p=15221","title":{"rendered":"Zweiter Baustein des Hilfspakets f\u00fcr die Landwirtschaft kommt"},"content":{"rendered":"<p><span style=\"color: #ff0000;\">Berlin:<\/span><\/p>\n<p>Zweiter Baustein des Hilfspakets f\u00fcr die Landwirtschaft kommt<br \/>\nAntr\u00e4ge k\u00f6nnen ab 1. Oktober gestellt werden \u2013 BLE kontaktiert berechtigte Betriebe<\/p>\n<p>Die zweite Hilfsma\u00dfnahme f\u00fcr Landwirtinnen und Landwirte in den Sektoren, die besonders unter den Folgen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine leiden, steht: Nachdem seit Wochenbeginn der erste Baustein des Hilfspakets, die Anpassungsbeihilfe, ausgezahlt wird, komplettiert ein Kleinbeihilfeprogramm das Paket zielgerichteter Hilfen f\u00fcr energieintensive landwirtschaftliche Betriebe. F\u00fcr beide Hilfsma\u00dfnahmen stehen zusammen 180 Millionen Euro zur Verf\u00fcgung.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.frankensicht.de\/?attachment_id=12359\" rel=\"attachment wp-att-12359\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignnone size-medium wp-image-12359\" src=\"https:\/\/www.frankensicht.de\/wp-content\/uploads\/2019\/03\/getreide-300x225.jpg\" alt=\"\" width=\"300\" height=\"225\" srcset=\"https:\/\/www.frankensicht.de\/wp-content\/uploads\/2019\/03\/getreide-300x225.jpg 300w, https:\/\/www.frankensicht.de\/wp-content\/uploads\/2019\/03\/getreide.jpg 640w\" sizes=\"auto, (max-width: 300px) 100vw, 300px\" \/><\/a><\/p>\n<p>Bundeslandwirtschaftsminister Cem \u00d6zdemir: \u201eDie Auswirkungen von Putins Angriff gegen die Ukraine und seinem damit verbundenen Energiekrieg sp\u00fcren auch unsere Landwirtinnen und Landwirte in Deutschland. Mit der jetzt startenden Kleinbeihilfe erreichen wir nun auch die Betriebe, f\u00fcr die die bereits begonnene Anpassungsbeihilfe nicht greift. Nach fast 135 Millionen im ersten Schritt haben wir f\u00fcr das Kleinbeihilfeprogramm rund 45 Millionen Euro, um Kostensteigerungen abzumildern. Damit niemand durchs Netz f\u00e4llt, schreiben wir alle berechtigten Betriebe an und informieren, wie und wo die Kleinbeihilfe beantragt werden kann. Wir wollen verhindern, dass jemand vor lauter Herausforderungen nichts von unserem Programm mitbekommt und eine Frist verpasst. Die Zeit ist auch so schon herausfordernd genug\u201c<\/p>\n<p>Die Kleinbeihilfe wird von der Bundesanstalt f\u00fcr Landwirtschaft und Ern\u00e4hrung (BLE) ausgezahlt. Aufgrund EU-rechtlicher Vorgaben ist daf\u00fcr im Gegensatz zur Anpassungsbeihilfe eine Antragstellung erforderlich. Damit auch alle berechtigten Landwirtinnen und Landwirte \u00fcber die Kleinbeihilfe und das Antragsverfahren informiert sind, wird die BLE die infrage kommenden Betriebe schriftlich kontaktieren. Antr\u00e4ge k\u00f6nnen in der Zeit vom 1. bis zum 31. Oktober gestellt werden.<\/p>\n<p>Wie bei der Anpassungsbeihilfe sind auch im Kleinbeihilfeprogramm Betriebe aus den Sektoren Freilandgem\u00fcsebau und Obstbau, Weinbau und Hopfen sowie H\u00fchner-, Puten-, Enten- und G\u00e4nsemastbetriebe und Betriebe mit Sauenhaltung, Ferkelaufzucht und Schweinemast anspruchsberechtigt. Zus\u00e4tzlich ist im Kleinbeihilfeprogramm der Obst- und Gem\u00fcsebau mit gesch\u00fctzter Produktion anspruchsberechtigt. Von der Kleinbeihilfe profitieren nur diejenigen Betriebszweige, f\u00fcr welche die Anpassungsbeihilfe nicht in Betracht kommt. Dies betrifft neben dem Obst- und Gem\u00fcsebau mit gesch\u00fctzter Produktion insbesondere Tierhaltungsbetriebe, die keine Fl\u00e4chen haben, sogenannte Kleinerzeuger und Betriebe bis ausschlie\u00dflich zehn Hektar Ackerfl\u00e4che. Die individuelle Beihilfe richtet sich nach den Fl\u00e4chen- bzw. Tierzahlen eines Betriebs. Damit m\u00f6glichst viele Betriebe profitieren k\u00f6nnen, ist auch die Kleinbeihilfe auf 15.000 Euro pro Unternehmen begrenzt.<\/p>\n<p>Mit der nun im Bundesanzeiger ver\u00f6ffentlichten \u201eRichtlinie zur Gew\u00e4hrung von Kleinbeihilfen zur St\u00fctzung von Landwirtschaftsunternehmen wegen der wirtschaftlichen Auswirkungen infolge der Aggression Russlands gegen die Ukraine\u201c hat das Bundesministerium f\u00fcr Ern\u00e4hrung und Landwirtschaft die rechtlichen Voraussetzungen f\u00fcr die Hilfen geschaffen.<\/p>\n<p>Quelle: bmel.bund.de<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Berlin: Zweiter Baustein des Hilfspakets f\u00fcr die Landwirtschaft kommt Antr\u00e4ge k\u00f6nnen ab 1. 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